Landgericht Frankfurt am Main

Fake-Meme: Künast siegt vor Gericht gegen Facebook

Veröffentlicht: 08.04.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 08.04.2022
Renate Künast

Facebook muss illegale Inhalte konsequent löschen. Betroffene können sich nun effektiv gegen digitale Verleumdung wehren, wie die Organisation HateAid in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Gegenstand der Klage war ein auf Facebook verbreitetes Meme mit einem Falschzitat, welches Renate Künast zugeschrieben wird. Obwohl es mehrfach gemeldet wurde und auch von der Plattform selbst mit Faktenchecks gekennzeichnet wurde, wird das Bild seit sieben Jahren auf der Plattform veröffentlicht und geteilt. Dabei handelt es sich in vielen Fällen um eine Straftat. Nach dem Urteil vor dem Landgericht Frankfurt muss Facebook nun aktiv dagegen vorgehen.

Facebook muss Inhalte proaktiv finden und löschen

Der Facebook-Konzern Meta ist dazu verpflichtet alle Veröffentlichungen, sowie leichte Abwandlungen des Bildes aktiv zu finden und zu löschen. Kommt Meta dieser Pflicht nicht nach, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft. In der Vergangenheit hatte Facebook auf Meldungen des betreffenden Inhalts unzuverlässig reagiert und kam diesen nur vereinzelt nach. 

Facebook hat Mitschuld an Hass und Hetze 

Josephine Ballon, Head of Legal bei HateAid, bezeichnet das Urteil als eine Sensation: „Das Gericht hat klargestellt, dass soziale Medien Verantwortung für den Schutz der Nutzenden tragen[...]“, so Ballon in der Pressemitteilung. 

Das Gericht betonte in seinem Urteil, dass Falschzitate den Meinungskampf verzerren und der Allgemeinheit schaden. Die Glaubwürdigkeit von Politikern und Politikerinnen wird durch das Zuschreiben von Falschzitaten beschädigt. Das Unternehmen trage eine Mitschuld an Anfeindungen und Hass gegen Künast. Der Ansicht, dass das Zitat zugunsten einer öffentlichen Debatte nicht entfernt werden dürfe, wie Facebook argumentierte, kam das Gericht nicht nach. Außerdem habe das Unternehmen nicht darlegen können, dass es ihm technisch und wirtschaftlich nicht zumutbar sei, die entsprechenden Postings zu erkennen. 

10.000 Euro Schmerzensgeld für Renate Künast

Facebook muss außerdem 10.000 Euro Schmerzensgeld an Renate Künast zahlen, da das Unternehmen eine Mitverantwortung für die persönlichkeitsrechtsverletzenden Memes trage. Das Geld fließt im Rahmen der Prozesskostenfinanzierung an HateAid, außerdem will die Organisation weiteren Betroffenen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Im Rahmen des Landecker Digital Justice Movements finanziert HateAid Grundsatzprozesse gegen Online-Plattformen, um grundlegende Nutzerrechte gerichtlich klären zu lassen.

Künast selbst bezeichnet das Urteil als „Meilenstein für unsere Demokratie, den Kampf gegen Rechtsextremismus und für alle Nutzer*innen im Netz! [...] Es wird Wirkung über Deutschland hinaus haben und hoffentlich in Brüssel beim Trilog zum Digital Services Act Beachtung finden“, so die Grünen-Politikerin. 

Bereits im Februar hatte Künast vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Facebook gesiegt. Hier wurde Facebook dazu verpflichtet, Daten von Nutzerinnen und Nutzern, die Künast beleidigt hatten, herauszugeben.

Das heutige Urteil (Aktenzeichen 2-03 O 188/21) ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden.

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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