DSGVO-Verstöße

EuGH bestätigt: Verbraucherzentrale darf gegen Meta klagen

Veröffentlicht: 29.04.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 29.04.2022
Europaflagge DSGVO

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass Verbraucherverbände, wie die Verbraucherzentrale, gegen Unternehmen wegen Datenschutzverstößen klagen dürfen (C-319/20). Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit der Frage an den EuGH gewandt, ob Verbraucherverbände eine Klagebefugnis haben, auch ohne, dass es eine konkrete Rechtsverletzung eines Verbrauchers gibt. 

Unzulässige Datenweitergabe bei Spielen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Facebook Konzern Meta verklagt. Facebook hatte in seinem „App-Zentrum” Nutzern kostenlose Spiele von Drittanbietern zugänglich gemacht. Der Verband kritisierte, dass zumindest in einer Version von 2012 mit einem Klick auf „Sofort Spielen“ automatisch der Übermittlung von Daten an den Spielbetreiber zugestimmt wurde. 

Dass ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt, hat bereits das Berliner Kammergericht und der BGH festgestellt. Allerdings machte der Konzern geltend, dass die Verbraucherzentrale nicht klagebfugt sei. Die DSGVO würde nur Datenschutzbeauftragte kennen, aber keine Verbraucherschutzverbände.

Der EuGH führte allerdings aus, dass auch Organisationen und Vereinigungen die Voraussetzung erfüllen können, eine Verbandsklage zu erheben. Dazu ist es auch nicht erforderlich, dass ein konkreter Rechtsverstoß gegen eine Person geltend gemacht wird. Es genügt, dass die entsprechende Datenverarbeitung die Rechte identifizierbarer Personen beeinträchtigen könne. 

„EuGH-Urteil schafft Rechtssicherheit“

Die Vorständin der vzbv Jutta Gurkmann äußerte sich erfreut über dieses Urteil. Die Entscheidung beende die leidige Debatte um die Datenschutzklagebefugnis von Verbraucherverbänden. „Nun ist klar: Neben den Aufsichtsbehörden können auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie der vzbv sehr weitgehend Verstöße gegen die DSGVO ahnden. Der vzbv klagt schon seit langem erfolgreich und effizient gegen Meta, Google und Co. Das heutige EuGH-Urteil schafft Rechtssicherheit bis zur in diesem Jahr umzusetzenden europäischen Verbandsklagerichtlinie, die ebenfalls eine solche Befugnis enthält.” äußerte sich Gurkmann am Donnerstag. 

Auch der Europäische Verbraucherverband (Beuc) zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Die stellvertretende Generaldirektorin, Ursula Pachl. Die Entscheidung trägt dazu bei, dass die Rechte von Verbrauchern, die sich aus der DSGVO ergeben, besser durchgesetzt werden können. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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