
Was bereits das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 03.12.2020, Az: 2-13 O 131/20) feststellte, wurde nun durch das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 21.06.2022, Az. 9 U 92/20) bestätigt: Die Deutsche Bahn verstößt mit der Gestaltung ihres Online-Formulars gegen das Allgemeine Gleichheitsgesetz.
Anrede als Pflichtangabe
Der Hintergrund ist, dass die Deutsche Bahn in ihrem Bestellformular die Anrede als Pflichtfeld gestaltet hat und dort lediglich die zwei Optionen „Herr“ und „Frau“ zur Auswahl gestellt hat. Aufgrund dieser Auswahl wurden dann auch die E-Mails entsprechend gestaltet. Um überhaupt ein Ticket buchen zu können, wählte die klagende Person die Anrede „Herr“ und wurde auch entsprechend in den direkten Nachrichten als „Herr so-und-so“ angesprochen. Die klagende Person sah hierin eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, da sie als nicht-binär gilt.
- Urteil Landgericht Frankfurt: Das dritte Geschlecht muss in Online-Shops wählbar sein
- Wir wurden gefragt: Muss das dritte Geschlecht in Bestellformularen berücksichtigt werden?
- Klagerisiko: Divers in Stellenangeboten: Arbeitgeber haben Nachholbedarf
Für die technische Umstellung des Formulars wurde der Deutschen Bahn eine Frist bis Ende des Jahres gesetzt. Die direkte Ansprache der klagenden Person in Nachrichten muss die Deutsche Bahn hingegen direkt umstellen. In der Vorinstanz wurde dem Unternehmen hierzu vom Landgericht ein neutrales „Guten Tag“ vorgeschlagen.
1.000 Euro Entschädigung
Während das Landgericht einen Schadensersatzanspruch noch ablehnte, gestand das Oberlandesgericht der klagenden Person nun eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zu. „die Zuschreibung von Männlichkeit“ seitens der Deutschen Bahn habe laut Gericht zu einer psychischen Belastung geführt. Dabei wurde allerdings laut LTO berücksichtigt, dass die Deutsche Bahn keinerlei Vorsatz hatte, die klagende Person individuell zu benachteiligen. Auf der anderen Seite hat die Deutsche Bahn anders als andere große Unternehmen bisher keine Anpassung vorgenommen, obwohl die dritte Option bereits seit Ende 2018 auch per Gesetz existiert. Ebenfalls nachteilig wirkte sich der Umstand aus, dass die klagende Person auf ihrer Bahncard ebenfalls noch immer als „Herr“ angesprochen wird.
Abonnieren
Kommentare
Ich habe gehört in Absurdistandeut schland ist alles erlaubt was unmöglich und peinlich ist
____________________________
Hallo Birgit,
der Begriff „divers“ ist ein Sammelbegriff, für Menschen, die sich weder als weiblich noch als männlich identifizieren. Wenn die Geschlechtsiden tität „ Steampunk-Cybor g-makrobiotisch veganen“ ist, wäre das von der Option somit abgedeckt.
Viele Grüße
die Redaktion
Hoffentlich knallt es mal richtig in unserem Land, nur so kann es gelingen, solche derartigen, angebliche Probleme zu eliminieren. Unglaublich mit was man sich tagtäglich auseinandersetz en muss.....
_____________________
Antwort der Redaktion
Hallo Uni24,
da liegt wohl ein Missverständnis vor. Jeder, der durch eine eingeschränkte Geschlechtsausw ahl diskriminiert wird, hat das Recht zu klagen. Es ist davon auszugehen, dass ähnlich entschieden wird, wenn die Option „männlich“ oder „weiblich“ fehlen sollte.
Viele Grüße
die Redaktion
Schreiben Sie einen Kommentar