OLG Frankfurt

Deutsche Bahn muss Entschädigung wegen fehlender dritter Geschlechtsoption zahlen

Veröffentlicht: 22.06.2022 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Zentrale der Deutschen Bahn

Was bereits das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 03.12.2020, Az: 2-13 O 131/20) feststellte, wurde nun durch das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 21.06.2022, Az. 9 U 92/20) bestätigt: Die Deutsche Bahn verstößt mit der Gestaltung ihres Online-Formulars gegen das Allgemeine Gleichheitsgesetz.

Anrede als Pflichtangabe

Der Hintergrund ist, dass die Deutsche Bahn in ihrem Bestellformular die Anrede als Pflichtfeld gestaltet hat und dort lediglich die zwei Optionen „Herr“ und „Frau“ zur Auswahl gestellt hat. Aufgrund dieser Auswahl wurden dann auch die E-Mails entsprechend gestaltet. Um überhaupt ein Ticket buchen zu können, wählte die klagende Person die Anrede „Herr“ und wurde auch entsprechend in den direkten Nachrichten als „Herr so-und-so“ angesprochen. Die klagende Person sah hierin eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, da sie als nicht-binär gilt. 

Für die technische Umstellung des Formulars wurde der Deutschen Bahn eine Frist bis Ende des Jahres gesetzt. Die direkte Ansprache der klagenden Person in Nachrichten muss die Deutsche Bahn hingegen direkt umstellen. In der Vorinstanz wurde dem Unternehmen hierzu vom Landgericht ein neutrales „Guten Tag“ vorgeschlagen.

1.000 Euro Entschädigung

Während das Landgericht einen Schadensersatzanspruch noch ablehnte, gestand das Oberlandesgericht der klagenden Person nun eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zu. „die Zuschreibung von Männlichkeit“ seitens der Deutschen Bahn habe laut Gericht zu einer psychischen Belastung geführt. Dabei wurde allerdings laut LTO berücksichtigt, dass die Deutsche Bahn keinerlei Vorsatz hatte, die klagende Person individuell zu benachteiligen. Auf der anderen Seite hat die Deutsche Bahn anders als andere große Unternehmen bisher keine Anpassung vorgenommen, obwohl die dritte Option bereits seit Ende 2018 auch per Gesetz existiert. Ebenfalls nachteilig wirkte sich der Umstand aus, dass die klagende Person auf ihrer Bahncard ebenfalls noch immer als „Herr“ angesprochen wird. 

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#5 Herr Lars-Göran 2022-06-27 21:37
Zitat "Es ist davon auszugehen, dass ähnlich entschieden wird, wenn die Option „männlich“ oder „weiblich“ fehlen sollte."

wie ist das denn wenn ich nur Waren z.B. für Männer anbiete sind dann Frauen diskriminiert weil es nicht für sie zu kaufen gibt oder umgedreht ?

Und können Blinde einen Shopbetreiber verklagen welcher nur Bucher in gedruckter Schrift anbietet ?
oder Ukrainer weil ich nur Bücher in deutscher Sprache anbiete ?


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Antwort der Redaktion:

Sehr geehrter Herr Lars-Göran,

bei der Entscheidung geht es nicht darum, dass die Waren eine bestimme Zielgruppe nicht ansprechen, sondern dass bei der Auswahl im Bestellformular eine Anrede gewählt werden muss (und somit auch eine Anrede erfolgt), die nicht mit der Geschlechtsiden tität übereinstimmt.
Natürlich steht es weiter jedem Online-Shop frei, Produkte zielgruppenspez ifisch anzubieten. Auch wenn ein Shop lediglich Sachen anbietet, die in erster Linie Männer ansprechen sollen, ist es Frauen in der Regel ja trotzdem möglich dort zu bestellen, entweder weil Interessen nicht immer ins Geschlechterkli schee fallen, oder etwa weil man einer Person ein Geschenk machen möchte. So ähnlich liegt der Fall ja auch, wenn man Bücher in nur einer bestimmten Sprache anbietet.
Das alles ist kein Fall von einer Verletzung des Persönlichkeits rechts, die entsteht, wenn Personen mit einer falschen Geschlechteranr ede angesprochen werden.

Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiter helfen.

Alles Gute

die Redaktion
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#4 Sven 2022-06-25 08:25
"Es ist davon auszugehen, dass ähnlich entschieden wird, wenn die Option „männlich“ oder „weiblich“ fehlen sollte."
?!??!
Wo wäre dabei die Verletzung, der Schaden?

Ich überlege nun genau DAS zu tun, und einfach Herr/Frau zu entfernen

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Antwort der Redaktion

Lieber Sven,

die Verletzung bestünde darin, dass Sie dann eben Frauen und Männer ausschließen.
Sollten Sie also die Auswahl einer Anrede anbieten - so sollte diese alle Menschen integrieren. Alternativ können Sie die Anrede aber auch komplett weglassen.

Beste Grüße
die Redaktion
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#3 Birgit 2022-06-22 16:44
Wenn man mich nicht meines erwünschten "Steampunk-Cybo rg-makrobiotisc hveganen-Geschl echts" anspricht, darf ich dann auch klagen?

Ich habe gehört in Absurdistandeut schland ist alles erlaubt was unmöglich und peinlich ist

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Hallo Birgit,

der Begriff „divers“ ist ein Sammelbegriff, für Menschen, die sich weder als weiblich noch als männlich identifizieren. Wenn die Geschlechtsiden tität „ Steampunk-Cybor g-makrobiotisch veganen“ ist, wäre das von der Option somit abgedeckt.


Viele Grüße

die Redaktion
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#2 Sven 2022-06-22 14:44
Wahnsinn, wir haben Probleme in Deutschland, da fehlen einem die Worte.
Hoffentlich knallt es mal richtig in unserem Land, nur so kann es gelingen, solche derartigen, angebliche Probleme zu eliminieren. Unglaublich mit was man sich tagtäglich auseinandersetz en muss.....
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#1 Uni24 2022-06-22 14:23
Na, dass ist ja eine Ungerechtigkeit Sondergleichen. Nun haben Diverse die Möglichkeit Geld zu verdienen, die anderen nicht zur Verfügung steht. 1000 Euro so für nix. Nichts dagegen einzuwenden, das Diverse gleichgestellt sind, aber mehr Rechte als Normalbürger ist unakzeptabel.

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Antwort der Redaktion

Hallo Uni24,

da liegt wohl ein Missverständnis vor. Jeder, der durch eine eingeschränkte Geschlechtsausw ahl diskriminiert wird, hat das Recht zu klagen. Es ist davon auszugehen, dass ähnlich entschieden wird, wenn die Option „männlich“ oder „weiblich“ fehlen sollte.

Viele Grüße

die Redaktion
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