Gender Pay Gap vor dem Bundesverfassungsgericht

Journalistin scheitert mit Verfassungsbeschwerde für gleiche Bezahlung

Veröffentlicht: 20.07.2022 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 20.07.2022
Symbol für die Gleichstellung der Geschlechter. Die Hand dreht einen Würfel und ändert ein ungleiches Zeichen zu einem gleichen Zeichen zwischen den Symbolen von Männern und Frauen.

Bereits seit einigen Jahren streitet eine Journalistin des ZDF um mehr Lohn – und zwar um genau so viel Lohn mehr, dass sie so viel wie ihre männlichen Kollegen verdient. Nach einem Teilerfolg vor dem Bundesarbeitsgericht wurde ihre Revision nicht zugelassen. Gegen diese Ablehnung legte sie Verfassungsbeschwerde ein, scheiterte nun aber aus inhaltlichen Gründen.

Entgelttransparenzgesetz gilt auch für freie Mitarbeiter

Arbeitsrechtlicher Hintergrund der Klage ist das Entgelttransparenzgesetz. Dieses verpflichtet Unternehmen ab 200 Mitarbeitern seit 2018 dazu, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu leisten. Ziel des Gesetzes ist es, den Gender Pay Gap, also die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen. Um diese Lohngleichheit durchsetzen zu können, steht Beschäftigten ein Auskunftsanspruch zu. Sie dürfen vom Arbeitgeber also die Informationen über die Höhe der Löhne für ähnliche Stellen im Unternehmen erfragen.

Im Fall der Journalistin war laut der Zeit bereits strittig, ob ihr dieser Auskunftsanspruch als sogenannte „feste Freie“ überhaupt zusteht. Die Klägerin war zwar als freie Journalistin tätig, arbeitete aber wie viele andere in dieser Branche kontinuierlich für einen festen Auftraggeber – das ZDF.

800 Euro weniger als die männlichen Kollegen

Das Bundesarbeitsgericht stellte im Juni 2020 fest, dass die Journalistin auch als feste Freie einen Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz hat. Das ZDF musste Auskunft darüber geben, dass die männlichen Kollegen rund 800 Euro mehr im Monat verdienten und außerdem auch noch Zulagen erhielten, von denen die Klägerin nicht profitierte.

Gegen das Urteil legte sie Revision ein und wollte nun das ZDF gerichtlich dazu verpflichten, die Lücke zu schließen und ihr auch rückwirkend einen Lohnausgleich zu zahlen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 75/20) nicht zur Entscheidung angenommen. Bevor eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht entschieden wird, müssen die klagenden Personen alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Damit sind sowohl die nationalen, als auch die europäischen gemeint. Nach den Daten, die die Klägerin eingereicht hatte, ließ sich nicht prüfen, ob sie alle Möglichkeiten bei den Arbeitsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof ausgeschöpft hatte. Auch ein möglicher Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz wurde nicht hinreichend begründet. 

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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