Erfolglose Klage gegen Audi

Gender-Leitfaden verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht

Veröffentlicht: 01.08.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 01.08.2022
Sprechblase mit: *innen

Die VW-Tochtergesellschaft Audi hatte einen Leitfaden zu gendersensibler Sprache erlassen, mit welchem das Unternehmen die Vielfalt der Geschlechter besser abbilden möchte. Die Mitarbeiter wurden dazu aufgefordert, bei der schriftlichen Kommunikation die gendergerechte Form „Mitarbeiter_innen“ zu nutzen. 

Ein VW-Mitarbeiter, der auch mit den Audi-Kollegen zusammenarbeitet, störte sich daran, dass er in dieser Form angesprochen wurde und klagte vor dem Landgericht Ingolstadt (Az. 83 O 1394/21), wie unter anderem LTO berichtete. Der Anwalt des Klägers erklärte, dass das Problem schon darin liegt, dass er die Gender-Form lesen muss, weil ihm Schreiben in dieser Form vorgesetzt werden. Dadurch sei das Persönlichkeitsrecht schon verletzt. 

Eine gütige Einigung der beiden Streitparteien scheiterte. Die Anwälte der Audi AG lehnten es aber, die Form aus allen E-Mails und Anhängen zu entfernen. 

Kein Recht, in Ruhe gelassen zu werden

Die Richter prüften daraufhin, ob durch den Leitfaden eine Rechtsverletzung vorlag. Sie kamen allerdings zu dem Entschluss, dass weder ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch ein Verstoß gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers vorlag. 

Der Vorsitzende Richter betonte, dass es für den Kläger keine Pflicht gab, den Leitfaden zu nutzen, da sich diese nur an Beschäftigte der Tochtergesellschaft Audi richtete, der Kläger allerdings beim Mutterkonzern VW beschäftigt ist. Auch eine passive Betroffenheit, weil er Schreiben, die in dieser Form verfasst sind, erhalte, war für den Richter kein Grund, eine Diskriminierung oder eine Rechtsverletzung anzunehmen. Es gebe kein Recht, „in Ruhe gelassen zu werden“, machte der Vorsitzende Richter Christoph Hellebrand klar. 

Kläger will Urteil überprüfen lassen 

Der Kläger wünscht sich unabhängig vom Urteil, dass eine Diskussion über die richtigen Genderformen geführt wird. Die bei Audi verwendeten Formen würden zu neuen Ungerechtigkeiten führen. Er betonte außerdem, dass Gendersprache lesbar sein müsse. 

Der Anwalt des Klägers ließ nach dem Urteil verlauten, dass das eingetreten ist, was zu befürchten war: dass keine inhaltliche Entscheidung getroffen wurde, da der Mitarbeiter nicht bei Audi, sondern bei VW arbeitete und so nicht unmittelbar betroffen ist. 

Der Kläger kündigte an, das Urteil mit seinem Anwalt prüfen zu lassen. Weitere Schritte sind daher nicht ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Falle einer Berufung müsste sich das OLG Münster mit der Thematik befassen. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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