Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Gefälschter Impfausweis rechtfertigt fristlose Kündigung

Veröffentlicht: 14.10.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 06.02.2023
Impfausweis

Bereits im Februar dieses Jahres hatte das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein gefälschter Impfausweis Grund für eine fristlose Kündigung sein kann. Dieser Meinung schloss sich jetzt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, in zwei ähnlichen Fällen, an, wie LTO berichtete. 

Ärztin unter Verdacht

Der Arbeitnehmer hatte seinem Arbeitgeber sowohl ein digitales Impfzertifikat als auch den Impfausweis vorgelegt, in denen entsprechende Corona-Impfungen eingetragen waren. Die Impfungen sollen in einer Praxis einer Berliner Ärztin durchgeführt worden sein. An den Terminen, die im Impfausweis angegeben waren, war der Arbeitnehmer jedoch arbeitsunfähig erkrankt. Zudem liefen gegen die im Impfausweis angegebene Ärztin mehrere Strafverfahren, wegen des Verdachts des Handels mit gefälschten Impfausweisen. 

Im Beisein des Betriebsrats konfrontierte der Arbeitgeber seinen Angestellten mit dem Verdacht und kündigte ihn daraufhin fristlos, hilfsweise ordentlich. 

Arbeitsgericht Duisburg gab Arbeitgeber recht

Der Arbeitnehmer ging gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor. Das Arbeitsgericht Duisburg gab ihm noch recht. Zwar sah es auch in der Vorlage eines gefälschten Impfausweises einen Kündigungsgrund, allerdings kam das Gericht hier zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass der Impfausweis gefälscht ist. 

Das Landesarbeitsgericht hat nun bestätigt, dass ein gefälschter Impfausweis Grund für eine fristlose Kündigung ist. Das hatte das Gericht allerdings lediglich in einem Beweisbeschluss (4. Oktober 2022,  Aktenzeichen: 3 Sa 374/22) festgestellt. Ob in diesem Fall tatsächlich ein gefälschter Impfausweis vorliegt, muss erst noch geklärt werden. 

In einem weiteren Fall bestätigte das Gericht in einem Urteil (4. Oktober 2022, Aktenzeichen Az. 8 Sa 326/22) ebenfalls, dass ein gefälschter Impfausweis grundsätzlich ein wichtiger Kündigungsgrund sein kann. Allerdings kam das Gericht im Zuge der Interessenabwägung zu einem anderen Ergebnis: Da der Arbeitnehmer bereits seit 19 Jahren im Betrieb war, die Fälschung sofort gestanden hatte und sich der Arbeitgeber ebenfalls einen Vorwurf gegen das Infektionsschutzgesetz vorhalten musste, war die fristlose Kündigung hier nicht wirksam. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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