Klage gegen Deutsche Bahn

DB-Navigator soll rechtswidrig Daten sammeln

Veröffentlicht: 24.10.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 24.10.2022
DB-Navigator App

Der Verein Digitalcourage e.V. setzt sich für Datenschutz und Grundrechte ein und hat nun Klage gegen die DB Vertrieb GmbH (Deutsche Bahn) eingereicht. Bereits im April 2022 haben der IT-Sicherheitsexperte Mike Kuketz und die Klägerin Untersuchungen an der DB Navigator-App, bezüglich der Datenerhebung vorgenommen. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass bei der Nutzung der App bereits Daten erhoben und gespeichert werden. Unmittelbar nach dem Start der App, noch bevor eine Interaktion mit dem sogenannten Cookie-Banner stattfindet, stellt die App Verbindungen zu Drittanbietern her, die auf die Endeinrichtung des Klägers zugreifen, heißt es in Klageschrift.

Verstoß gegen das TTDSG

Dieses Verhalten verstößt, nach Angaben der Organisation, gegen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Denn hier heißt es, dass die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers (also die Speicherung sogenannter Cookies), nur dann zulässig sind, wenn der Nutzer auf Grundlage klarer und umfassender Informationen eingewilligt hat. Eine Einwilligung ist nach dem Gesetz dann nicht notwendig, wenn die Informationen, die gespeichert werden, unbedingt erforderlich sind, damit der Dienst überhaupt zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall spricht man von technisch erforderlichen Cookies. Die Klägerin ist hier allerdings der Ansicht, dass es sich bei den Cookies, die vom DB-Navigator ohne Einwilligung erhoben werden, nicht um technisch notwendige Cookies. Die Cookies, die hier vom DB-Navigator erhoben werden, seien Analyse- und Marketingcookies, die nach der Rechtsprechung gerade nicht zu den technisch notwendigen Cookies gehören. 

Deutsche Bahn streitet Vorwürfe ab

In einer Stellungnahme der Deutschen Bahn vom 20. Oktober, weist das Unternehmen die Vorwürfe als haltlos zurück. Laut der Deutschen Bahn fließen keinerlei Kundendaten ohne Zustimmung an Drittanbieter. Die von der Deutschen Bahn als „erforderlich“ aufgelisteten Cookies, sind ausschließlich für die Funktionen und die Stabilität der App notwendig, heißt es in der Stellungnahme. Weiter kritisiert die Deutsche Bahn, dass der Verein auf die Gesprächsangebote nicht eingegangen ist. 

Die Deutsche Bahn versicherte, dass sie großen Wert auf eine sparsame Datenerhebung legt und sich der besonderen Verantwortung der Nutzerdaten bewusst ist. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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