Geldbuße von 225 Millionen Euro

Abgewiesen: WhatsApp muss Strafe doch zahlen

Veröffentlicht: 14.12.2022 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 14.12.2022
WhatsApp-Logo auf Smartphone

Lange war es das Aufregerthema Nummer 1: Schon beim Installieren von WhatsApp werden ungewollt Daten aus dem Telefonbuch des Account-Inhabers ausgelesen. Schon hier geht die Misere los, denn die Nutzer von WhatsApp geben zwar ihr Einverständnis in die Nutzung der Telefonnummer gegenüber WhatsApp ab. Aber die Kontakte im eigenen Adressbuch, worunter auch Festnetznummern sein können, tun dies keineswegs. Immer wieder sind es auch die undurchsichtigen Nutzungsbedingungen. Nichtsdestotrotz: WhatsApp bleibt bis auf ein paar wenige Hartgesottene die Nummer eins unter den Messengerdiensten, denn nahezu jeder Deutsche kommuniziert hierüber. 

Damalige Rekordstrafe „vollkommen unangemessen“

Wenn sich hier also keiner, zumindest nicht im Alleingang, um den Datenschutz kümmert, müssen es die offiziellen Stellen tun. Allen voran die irische Datenschutzbehörde, die WhatsApp vor rund einem Jahr ein Bußgeld von 225 Millionen Euro aufbrummte. Die Anklage: WhatsApp fehlen es an Transparenz in der Frage, welche persönlichen Daten zu welchem Zweck weitergegeben und genutzt würden. Grundlage war eine Anweisung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), an die die nationalen Behörden gebunden sind. Wichtig zu wissen: Diese Richtungsweisung ergeht nur gegenüber den nationalen Behörden, nicht aber gegenüber den Betroffenen wie WhatsApp selbst. Wir kommen gleich noch einmal darauf zurück.

WhatsApp hat das Bußgeld in dieser Höhe für „vollkommen unangemessen“ gehalten, denn man habe den Verstoß im eigenen Haus nur mit 77,5 Millionen Euro im Budget eingeplant und ging deshalb gegen die Entscheidung vor. Ein Jahr später steht fest: WhatsApp hat sich verrechnet. Nun steht nicht nur das Bußgeld auf der Soll-Seite, sondern auch ein Gerichtsverfahren und Anwaltskosten.

WhatsApp scheitert vor Gericht

Das Europäische Gericht (EuG) weist die Klage von WhatsApp als unzulässig ab. Knackpunkt war nicht, dass die Entscheidung oder das Bußgeld als solches rechtswidrig waren, sondern dass WhatsApp schlicht und ergreifend den Falschen verklagt hat. WhatsApp hat nämlich die Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschuss angefochten, hätte aber gegen den Bescheid aus Irland vorgehen müssen. Ein solcher Beschluss des EDSA ist nicht direkt anfechtbar, weil WhatsApp von dem Beschluss gar nicht unmittelbar betroffen ist und erst die irische Datenschutzbehörde den konkreten Fall final entscheidet.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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