Frosch gegen Etikettenschwindel

Essigreiniger darf nicht als „klimaneutral“ bezeichnet werden

Veröffentlicht: 26.01.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 26.01.2023
Waage mit Blättern und CO2-Symbol

Die Werner & Mertz Gruppe, die unter anderem die bekannte Drogerie-Marke Frosch vertreibt, macht immer wieder durch Rechtsstreitigkeiten von sich reden. Dabei, so heißt es, gehe es ums Prinzip. Konkurrenten würden lediglich aus Vermarktungszwecken auf den „Öko-Zug“ aufspringen, äußerte Frosch schon in vergangenen Verfahren. Unter anderem wurde beim Spülmittel Pril entlarvt, dass die Verpackung aus weniger Meeresplastik bestand, als versprochen.

Aktuell stand ein Essigreiniger der Marke Hygreen im Fokus, bei dem der Umweltaspekt ebenfalls mehr Schein als Sein gewesen ist. 

Emissionen müssen auf ein unvermeidbares Maß reduziert werden

Der Essigreiniger der Marke Hygreen wurde mit der weit verbreiteten Aussage „klimaneutraler Essigreiniger“ sowie dem Logo von ClimatePartner beworben, wogegen Werner & Mertz vorging. Verbraucher gehen bei dem Werbeversprechen davon aus, dass grundsätzlich alle wesentlichen Emissionen des Unternehmens auf ein unvermeidbares Maß reduziert oder kompensiert werden würden. Im Prozess konnte aber genau das nicht nachgewiesen werden, weswegen die Aussage „klimaneutraler Essigreiniger“ offensichtlich falsch war.

Das Landgericht Stuttgart hat schließlich die Bewerbung des Hygreen Essigreinigers als „klimaneutral“ untersagt (Urteil vom 30. Dezember 2022, Az. 53 O 169/22). Einschränkende Erläuterungen seien zudem grundsätzlich „auf dem für die Werbung benutzten Kommunikationsmittel selbst anzubringen“ und nicht auf Webseiten zu verstecken.

„Irgendwelche pro forma Reduktionsmaßnahmen“ reichen nicht

Was lange das Bio-Siegel war, dem die Verbraucher wegen der zahlreichen Unsicherheiten und Skandale nicht über den Weg trauten, ist nun offenbar die Werbung mit Umweltaspekten. Das Landgericht Stuttgart hat klargestellt, dass die einschränkungslose Werbung mit Klimaneutralität unzulässig ist, wenn die vermeintliche Neutralität beispielsweise nur durch den Kauf von CO2-Zertifikaten erreicht wird. 

„Wer nur CO2-Zertifikate von häufig fragwürdigen Klimaschutzprojekten kauft, ohne seinen eigenen CO2-Fußabdruck maßgeblich zu reduzieren, betreibt nach unserer Auffassung Greenwashing. Dies ist nichts anderes als ein moderner Ablasshandel. Das Gerichtsurteil bestätigt das“, so Werner & Mertz-Inhaber Reinhard Schneider. „Wir werden nicht nachlassen, dieser fragwürdigen Praxis auf den Grund zu gehen. Das Vertrauen der Verbraucher*innen darf nicht verspielt werden“, heißt es in der entsprechenden Unternehmensmeldung außerdem. 

Übrigens: Die aktuelle Entscheidung zum Thema Klimaneutralität ist wohl eines der (wenigen) Beispiele, dass die sonst so verhassten Abmahnungen sehr wohl Sinn machen können. Nämlich dann, wenn Verbraucher unter Vortäuschung falscher Tatsachen zum Kauf animiert werden.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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