Urheberrecht

Musik zur Pizza in der Imbissbude – ist das erlaubt?

Veröffentlicht: 03.02.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 03.02.2023
Pizza in offenem Karton

So ein Tag in einem Imbiss ist zu Stoßzeiten vermutlich hektisch und schweißtreibend. Sind alle Gäste verköstigt, sorgt ein Radio oder ein Fernseher jedoch in vielen Imbissbuden oder Foodtrucks für Ablenkung bis zum nächsten Schwung. Und auch die Kundschaft hat etwas davon, wenn es mit Döner und Currywurst noch etwas dauert. Doch jeder weiß, Musik und öffentliche Räume … da war doch was!?

Musikbeschallung im Verkaufsraum

Ist es schon eine öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musikwerke, wenn sich der Mitarbeiter einer Pizzeria einen Fernseher mit angestelltem Ton aufstellt? Nein, das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entscheiden und eine Schadensersatzklage abgewiesen.

Ein Lieferservicebetreiber muss den Urhebern keinen Schadensersatz wegen Abspielens von Musik im Verkaufsraum bezahlen (Urteil vom 09.12.2022, Aktenzeichen 32 C 1565/22 (90)).

Pizzalieferservice verletzt keine Urheberrechte

In erster Linie handelte es sich bei der Pizzeria um einen Lieferdienst, bei dem die Kunden telefonisch ordern und das Geschäft überwiegend nicht betreten. Die Anzahl der Selbstabholer beschränke sich auf circa 10 Personen pro Tag. Viele Personen habe das Gedudel im Hintergrund also ohnehin nicht erreichen können.

Zum anderen setze eine öffentliche Wiedergabe, wie sie eine echte Urheberrechtsverletzung verlangt, voraus, dass sich der Nutzer gezielt an das Publikum wendet, also Radio oder Fernsehen extra für seine Kunden einschaltet. Hier hätten die Gäste aber nur zufällig das TV-Programm mitbekommen. Klage abgewiesen.

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Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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