Markenstreit

Davina Geiss gewinnt gegen Dolce & Gabbana

Veröffentlicht: 03.03.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 14.03.2023
Tasche und Schuhe des Modelabel D&G

Wer eine fremde Marke kopiert, muss mit einer Abmahnung rechnen und um seine selbst eingetragene (konkurrierende) Marke bangen. Damit kennt sich die Familie Geiss, bekannt aus der Fernsehsendung „Die Geissens - Eine schrecklich glamouröse Familie“, selbst ganz gut aus, denn wir berichten schon seit vielen Jahren über die Abmahnschreiben wegen Verletzung der Marke Uncle Sam durch die Time Gate GmbH. Einen Rechtsstreit musste nun jedoch die Tochter des Millionärs Robert Geiss, Davina Geiss, ausfechten.

Dolce & Gabbana beruft sich auf Verwechslungsgefahr

Davina Geiss baute aus ihren Initialen D und G selbst ein Logo und ließ sich dies als Marke „DG by Indigo Limited” für ihr neu gegründetes Modelabel eintragen (wir berichteten). Das wiederum fanden Stefano Gabbana und Domenico Dolce, deren Luxusmarke „Dolce & Gabbana" („D&G") Weltruhm erlangte, nicht so toll und legten 2021 gegen die Marke Widerspruch ein, weil eine Verwechslungsgefahr bestehe.

Das europäische Pendant zum Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EU Intellectual Property Office, kurz EUIPO) mit Sitz in Alicante (Spanien), soll den Widerspruch nach Medienberichten nun jedoch abgelehnt haben. Damit hat die Marke Bestand und kann genutzt werden.

Wann kann man gegen fremde, eingetragene Marken vorgehen?

Marken oder Zeichen, die ähnlich aussehen, können bei Verwendung einen Verstoß gegen das Markenrecht darstellen, wenn die Ähnlichkeit so groß ist, dass eine Verwechslungsgefahr besteht oder der gute Ruf der Marke ausgenutzt wird. Im Gegenzug dazu müssen jedoch auch die Namensrechte der künftigen Markeninhaber sowie ein gewisses Freihaltebedürfnis beachtet werden. Künftig könnte sonst keiner mit den Initialen D und G mehr eine Marke kreieren. Was im Fall von Davina Geiss der ausschlaggebende Aspekt für den Erfolg des Widerspruchs war, wurde jedoch nicht veröffentlicht.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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