OLG Braunschweig

Spieler bekommt Verlust aus Online-Glücksspiel zurück

Veröffentlicht: 13.03.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.04.2023
Internet-Glücksspiel

Wer sich früher beim Glücksspiel amüsieren wollte, der ging in die Spielhalle oder ins Casino. Heute ist das viel einfacher: Denn beim Online-Glücksspiel kann jeder bequem von Zuhause aus sein Glück versuchen. Und umso verlockender ist die Aussicht, sich um Kopf und Kragen zu zocken und dann wieder aus der Nummer herauszukommen.

Illegales Glücksspiel durch maltesischen Anbieter

Online-Glücksspiele waren abgesehen von den staatlichen und lizenzierten Anbietern lange Zeit in Deutschland illegal. Spieler mussten daher auf Angebote aus dem Ausland, häufig aus Malta, ausweichen. Auch in Niedersachsen, dem Wohnort des klagenden Spielers, war es 2018 und 2019 noch verboten, Online-Glücksspiele aus dem Ausland zu nutzen. Das hat jedoch rechtliche Konsequenzen, denn ein Vertrag zwischen dem Spieler und dem ausländischen Online-Glücksspielanbieter ist somit ebenfalls nichtig. 

Die Anbieter machten sich aber eine Lücke zunutze: In Schleswig-Holstein hingegen konnte das Online-Angebot aus Malta oder Gibraltar nach der damaligen Rechtslage genutzt werden: Sie blendeten einen Hinweis ein, in der man das Spielangebot auf Einwohner aus dem nördlichsten deutschen Bundesland an der Grenze zu Dänemark begrenzt – was die Mehrheit der Spieler jedoch weder beachtet noch abschreckt. Mit Folgen für die Casinos...

Bedeutung für zahlreiche ähnliche Verfahren

Entsteht aus so einem nichtigen Spielvertrag ein Verlust, kann man als Betroffener seinen Spielverlust erstattet verlangen (Urteil vom 23. Februar 2023, Az.: 9 U 3/22). Einen vergleichbaren Fall hat das Landgericht Frankfurt im vergangenen Jahr entscheiden (Urteil vom 29.07.2022, Az.: 2-07 O 431/20). Dort musste das Online-Casino aus Malta dem Spieler sogar 77.000 Euro erstatten.

So ist zumindest der Zwischenstand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, denn der Ausgang des Verfahrens hat Auswirkungen auf die gesamte Branche und könnte eine Klagewelle nach sich ziehen.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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