OVG Münster urteilt in drei Fällen

Corona-Soforthilfen durften nicht zurückgefordert werden

Veröffentlicht: 21.03.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 19.12.2023
Soforthilfe-Antrag

Im Frühjahr 2020, als viele Betriebe pandemiebedingt schließen mussten, wurden an einige Selbstständige die Corona-Soforthilfen ausgezahlt. Die Rückforderungsbescheide sorgten damals für Unklarheiten und Ärger. Gegen eine Vielzahl wurde auch gerichtlich vorgegangen. Über die Wirksamkeit drei dieser Bescheide musste nun das OVG Münster entscheiden und erklärte diese für unwirksam, wie das Oberverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung erklärte. 

Zweck der Hilfen nicht eindeutig

Bei den Klägern handelt es sich um einen freiberuflichen Steuerberater, eine Inhaberin eines Kosmetikstudios und ein Betreiber eines Schnellrestaurants, die alle von den Infektionsschutzmaßnahmen betroffen waren. Ihr Antrag auf Soforthilfe wurde bewilligt und sie bekamen eine einmalige Pauschale in Höhe von 9000 Euro ausgezahlt. Nachdem die Kläger ihre Einnahmen und Ausgaben angegeben hatten, erhielten sie automatische Schlussbescheide, mit denen die errechnete Differenz zwischen dem Liquiditätsengpass und der ausgezahlten Summe zurückgefordert wurde. 

Die Bescheide wurden allerdings komplett automatisch erstellt und auch aus den Angaben der Bewilligungsbescheide ging nicht hervor, inwieweit die Zuwendungen zweckgebunden sind. Die Empfänger der Soforthilfe haben sich also darauf verlassen, dass sie die finanziellen Mittel, die sie für die zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ oder „zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die seit dem 1. März 2020 in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden sind“ nicht zurückzahlen müssen. Und das durften sie auch, so das OVG. 

Neue Bescheide dürfen ausgestellt werden

Die Entscheidung des Oberlandesgericht bedeutet allerdings nicht, dass die Empfänger der Mittel automatisch die kompletten 9000 Euro behalten dürfen. In den Bescheiden, die im Land NRW erstellt wurden, war von einem „Ausgleich der Liquiditätsengpässe“ als Verwendungszweck die Rede, das OVG stellt klar, dass dies auch bedeutet, dass die Mittel zur Milderung der finanziellen Notlage der betroffenen Unternehmen bzw. Selbstständigen genutzt werden durften.  

Da jeder Bescheid individuell betrachtet werden muss und es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, hat dieses Urteil zunächst nur Auswirkungen auf die drei Bescheide, um die es im Verfahren ging. Die Entscheidung eines Oberlandesgerichts kann allerdings für die Argumentation für ähnliche Rechtsstreitigkeiten herangezogen werden. 

Das Land ist also berechtigt, den Empfängern neue Bescheide auszustellen, in denen die Rückzahlung festgesetzt wird und die überzahlten Beträge zurückgefordert werden.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#5 Oliver Blume 2023-03-23 13:44
Danke Elfi für die Klarstellung, ich meine gelesen zuhaben das Bayern wegen der schwammigen Bescheide erwähnen wollten darauf zu verzichten. Kann aber sein das es nur eine Aussage war. Dennoch finde ich es nicht ok., das zum Lebensunterhalt in NRW man 2000€ einbehalten darf und in Hamburg und Baden- Württemberg 2500€. Auch wäre selbst der Betrag unter dem Sozialminium für 3 Monate. Der Regelsatz Harz 4 sieht doch genau vor ca. 500€ zum Leben+ Miete+ Krankenversiche rung. Das ist das gesetzliche Minimum pro Monat. Wie im Beitrag beschrieben galten die ersten Bescheide “zur Überbrückung finanziellen Engpässe um die wirtschaftliche Folgen zu lindern.” Es wurde in den ersten Bescheiden nicht unterschieden zwischen Privat und Geschäftlich.
Zumindest sollte der Eigenbedarf sich an den gesetzlichen Grundlagen des Sozialmininums richten und nicht willkürlich mal auf 2000€ ( NRW) bzw. 2500€ ( Hamburg, Baden-Württembe rg) ausgelegt sein. Man kann hier doch nicht von einer Subvention sprechen. Was mich wirklich ärgert, die ganzen Klagen kosten Geld, was wir als Steuerzahler zahlen. Die Zeiten sind schwierig, Viele geben auf, 2000/3000€ schmerzen und dann bezahlt der Staat Harz 4. Wer es wirklich nicht bezahlen kann, sollte der Staat drauf verzichten. ( Ich rede nicht über Betrug oder wirklicher Subvention). Wie gesagt, Viele haben Hilfen wie Harz 4 nicht in Anspruch genommen.
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#4 Elfi 2023-03-23 10:47
Zum Kommentar von O.Blume ist richtig zu stellen: Bayern hat NICHT generell auf Rückforderungen verzichtet! Hier werden Einzelfall-Abre chnungen erstellt (bin selber betroffen davon).
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#3 Oliver Blume 2023-03-22 18:35
Erstmal sind unterschiedlich e Bescheide rausgegangen. In den ersten Tagen hieß es noch die Liquiditätshilf en dürfen zur Sicherung des täglichen Bedarfes genutzt werden. Dann hieß es 2000 € dürfen zum Leben genutzt werden, wie Miete usw. ( für 3 Monate). Es gibt ein Minimum was als Sozialsatz gilt. Ca. 500 für Essen, Miete+ Krankenversiche rung pro Monat. Das ist mit 2000€ nicht abgegolten. In jeden Bundeslabd ist der Satz anders. Hätte ich direkt für 3 Monte Geld vom Arbeitsamt bekommen würde es anders aussehen? Das ist nicht ok. Deshalb hat Bayern auf die Rückforderungen verzichtet. Genau deshalb laufen die Klagen.
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#2 Thomas Juncker 2023-03-22 09:49
Schöner Bericht Frau Hillnhütter ! Zu Dumm das ich auch alles Schnell zurückbezahlt habe. Zu dumm das ich mitten in der Corona Zeit einen weiteren Laden aufgemacht habe, der auch noch gelaufen ist, Pop up Store. Die Steuerberater, zu prüfende Dritte, sind ja jetzt angewiesen bis zu diesen Monat Ende März 23 die Neustart Hilfen auch Plus bei Ihren Mandanten einzuholen. Die Endabrechnungen aller Hilfen müssen beim Bundesamt für Wirtschaft, Klimaschutz, und Finanzen eingereicht werden. Das wird bedeuten das viele mit ihren kleinen Firmen ab bröckeln.
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#1 Sebastian 2023-03-21 21:32
Hat das jetzt irgendwelche Auswirkungen auf die Leute, die bereits brav alles zurückgezahlt haben ?

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Antwort der Redaktion:

Hallo Sebastian,

die Entscheidung gilt zunächst lediglich für die drei Entscheide, die dort vor Gericht Thema waren. Allerdings kann eine Rechtsprechung eines Oberverwaltungs gerichtes als Argumentationsg rundlage selbstverständl ich für andere gerichtliche oder behördliche Streitigkeiten herangezogen werden. Es bleibt allerdings bei jedem Bescheid eine Einzelfallentscheidung.

Viele Grüße

die Redaktion
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