Digitale Ausleihe

Verlage siegen im Urheberrechtsstreit gegen Internet Archive

Veröffentlicht: 28.03.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 28.03.2023
Bücher werden digitalisiert

Die kostenlose Bereitstellung eingescannter Bücher stellt einen Urheberrechtsverstoß dar. Das entschied ein Bezirksgericht in New York nach der Klage mehrerer Verlage. Auch die im US-amerikanischen Urheberrecht verankerte Fair-Use-Regel hilft der Organisation nicht weiter, wie unter anderem heise.de berichtete.

Das Internet Archive ist eine Non-Profit-Organisation, die eine sogenannte Open Library hat, in der Millionen von Büchern eingescannt kostenlos zur Verfügung gestellt werden. 

Internet Archive zahlt keine Lizenzgebühren

Normalerweise müssen Bibliotheken Lizenzgebühren zahlen, wenn sie E-Books zur Leihe anbieten. Internet Archive hat allerdings physische Exemplare von Büchern selbst eingescannt und diese dann zur Ausleihe angeboten. Die Organisation hatte außerdem 2020 im Rahmen des sogenannten „National Emergency Library“-Programms die Titel mehrfach zum Verleih freigegeben. Auch beim E-Book-Verleih im klassischen Sinne darf ein E-Book nur einer Person zur Verfügung gestellt werden. Dieses Vorgehen hatte Internet Archive bereits wieder eingestellt.

Vier Verlage klagten allerdings bereits 2020 gegen Internet Archive und haben nun vor dem Bezirksgericht für das südliche New York Recht bekommen. 

Keine Fair-Use-Nutzung 

Auch die sogenannte Fair-Use-Nutzung half der Organisation nicht weiter. Im amerikanischen Urheberrecht ist die Nutzung von Werken ohne Lizenzerwerb in bestimmten Fällen erlaubt. Hier sah das Gericht allerdings keine Ausnahme nach der Fair-Use-Regel. Das Internet-Archive muss, wie andere Bibliotheken auch, für den Verleih von E-Books Lizenzen erwerben. Das Einscannen und zur Verfügung stellen von Büchern ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. 

Internet Archive gab bereits an, gegen die Entscheidung Revision einlegen zu wollen. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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