Europäischer Gerichtshof

Rechtsstreit über Steuernachzahlung von Apple erneut vor Gericht

Veröffentlicht: 24.05.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 24.05.2023
Apple-Logo an Hauswand

Der Fall um die Steuernachzahlungen des Apple-Konzerns wird seit gestern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt. Im Jahr 2020 hatte Apple die Nachzahlung von 13 Milliarden Euro Steuern noch abwenden können. Das EU-Gericht in Luxemburg (EuG) kippte damals die erlassene Nachforderung der EU-Kommission. Diese Niederlage wollte die EU-Kommission aber nicht hinnehmen und zog nun vor den Europäischen Gerichtshof, wie Heise berichtet.

Apple sieht Steuerpflicht in den USA

Bereits 2016 forderte die EU-Kommission die Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro von Apple, da der Konzern Vergünstigungen in Irland, wo er den Großteil seines Europa-Geschäftes betreibt, erhalten habe. Das sind auch für den Riesenkonzern keine Peanuts, weshalb dieser eine Nachzahlung verweigerte. Apple war der Ansicht, die Erträge der irischen Tochterfirmen seien in den USA zu versteuern gewesen. Dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, konnte die EU-Kommission nach Ansicht der Richter des EuG nicht nachweisen.

Am gestrigen Dienstag ging der Streit nun mit einer ersten Verhandlung vor dem EuGH in eine neue Runde. Die EU-Kommission setzt darauf, dass die Luxemburger Richter das Urteil der ersten Instanz aufgrund von Rechtsfehlern aufheben werden. Laut Kommission erhielt Apple „unzulässige staatliche Beihilfe” von Irland. Apple habe dadurch den Steuersatz über zwei Jahrzehnte künstlich drücken können. Apple wies diese Vorwürfe immer von sich und beharrte darauf, dass alle Gewinne der Steuerpflicht in den USA unterlagen. So habe Apple für die von der EU-Kommission angeführten Gewinne bereits umgerechnet etwa 20 Milliarden Euro an Steuern in den USA gezahlt. Noch fällige Steuern in Irland sollen ebenso bereits abgeführt worden sein.

Grundlegende Frage nach Besteuerung von Weltkonzernen

Für die EU-Kommission entscheidend ist der Fall vor allem für die Frage, wo die Gewinne von multinationalen Konzernen zu besteuern sind. Weltkonzerne wie Apple, Facebook und Google haben wichtige Niederlassungen in Irland. Dort werden von ihnen relativ wenig Steuern verlangt. Die EU-Kommission sieht darin staatliche Beihilfen, die das EU-Recht jedoch verbietet. Apple berief sich bislang immer darauf, dass die eigentlichen Werte, die Konzeption der Geräte, nicht in Irland, sondern in den USA geschaffen werden. Die irische Tochterfirma sei nur für den Vertrieb der Hardware in Europa zuständig.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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