Fehlendes Impressum: Facebook-Abmahner freigesprochen

Veröffentlicht: 19.06.2015 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 03.02.2016

Im Prozess gegen zwei IT-Spezialisten und einen Rechtsanwalt, die durch massenhafte Abmahnungen wegen fehlender Facebook-Impressen bekannt geworden sind, hat das Landgericht Amberg nun ein Urteil gefällt und die Angeklagten freigesprochen.

Richterhammer auf einem Tisch

(Bildquelle Urteil: Ruslan Grumble via Shutterstock)

Wer kein Impressum auf seiner Facebook-Seite führt, kann abgemahnt werden. Das nutzte das Regenstauder Systemhaus Revolutive Systems (vormals Binery Services), um eine Vielzahl von vermeintlichen Konkurrenten abzumahnen. Das Landgericht Regensburg hatte laut ChannelAdvisor diese Abmahnungen zunächst als zulässig erklärt, allerdings revidierte das Oberlandesgericht das Urteil. Den Abmahnern seien nach Ansicht des OLG durch die fehlenden Impressen keine nennenswerten Wettbewerbsnachteile entstanden. Deshalb seien die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich.

Zu dem Prozess gegen die beiden IT-Spezialisten Florian B. und Marco H. sowie ihren damaligen Rechtsanwalt Hans-Werner K. vor dem Landgericht Amberg kam es, da einige Strafanzeigen gegen die Abmahner ergingen. Der Verdacht: Gewerbsmäßiger Bandenbetrug. Wie die Mittelbayerische Zeitung berichtet, konnte die Staatsanwaltschaft aber nicht glaubhaft darlegen, dass die Abmahnungen nur dazu dienten, Geld zu verdienen. Insgesamt erhielt der Anwalt Hans-Werner K. 32.000 Euro durch die Abmahnungen – 22.000 Euro davon überwies er anschließend an das Abmahn-Systemhaus in Regenstauf.

Richterin sieht Politik in der Verantwortung

Die Verteidigung konnte allerdings glaubhaft darlegen, dass für die 22.000 Euro tatsächlich Dienstleistungen erbracht wurden. Die Verteidigung sprach sogar von einem „Versagen“ und „immensen Fehlern“ der Staatsanwaltschaft. Die zuständige Richterin sprach die Angeklagten schließlich frei und stellte klar, dass Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht zulässig seien. Ob sie allerdings gut seien, müsse die Politik klären, stellte die Richterin fest.

Damit geht eine dreijährige Abmahn-Geschichte zu Ende, die immense Kosten verursachte. Die Abgemahnten reagierten enttäuscht auf das Urteil der Amberger Richterin. Aber auch die Abmahner kamen nicht schadlos davon: Das Systemhaus Revolutive Systems musste mittlerweile Insolvenz anmelden.

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