Amazon: Autocomplete-Funktion verletzt Rechte Dritter

Veröffentlicht: 09.07.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 16.02.2018

Meistens sind sie ganz hilfreich, die auf Webseiten angebotene Autocomplete-Funktionen, die bei Eingabe eines bestimmten Suchwortes automatisch Wörter anzeigt, die mit dem Suchbegriff in Kombination stehen. Die automatische Vervollständigung von Suchbegriffen kann jedoch auch Ärger bedeuten, wenn dadurch Rechte Dritter verletzt wurden.

Google Tablet

Bildquelle: Suche auf tablet: © Bloomua / Shutterstock.com

Persönlichkeitsverletzende Wortkombinationen müssen entfernt werden

Vor zwei Jahren musste sich bereits Google für seine Autocomplete-Funktion verantworten, weil der Name eines Unternehmers automatisch mit den Worten „Betrug“ oder “Betrugsverdacht” in Verbindung gebracht wurde. Der Bundesgerichtshof stellte in dem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2013 klar, dass vorgeschlagene Wortkombinationen, die Persönlichkeitsrechte verletzen, im Rahmen seiner Prüfpflichten aus der Autocomplete-Funktion entfernt werden müssen, wenn Google Kenntnis der Persönlichkeitsverletzung erlangt.

Auch Amazons Autocomplete-Funktion verletzt Rechte Dritter

Auch Amazon soll eine gerichtliche Schlappe wegen seiner Autocomplete-Funktion eingesteckt haben, wie die Legal Tribune Online berichtet. Konkret soll jedoch nicht das Persönlichkeitsrecht eines Menschen betroffen sein, sondern vielmehr die Verletzung der geschäftlichen Bezeichnung der österreichischen goFit Gesundheit GmbH.

Das Unternehmen, dessen Produkte nur über einzelne Webseiten und Fachhändler angeboten werden, vertreibt spezielle Gesundheitsmatten. Ohne die Produkte selbst im Angebot zu haben, nutzte Amazon den Namen „goFit“ für entsprechende Suchvorschläge. Klickt der Suchende auf einen der vorgeschlagenen Begriffe wie "gofit gesundheitsmatte" erhält er jedoch keine echten „gofit“-Gesundheitsmatten angezeigt, sondern lediglich ähnliche Produkte, die nicht von der Firma „goFit“ stammen.

 

Screenshot Amazon

© amazon.de - Screenshot vom 09.07.2015

Die bei der Eingabe von „gofit“ angebotenen Suchwortvorschläge lassen die Suchenden glauben, die Suche nach genau diesen echten „gofit“-Gesundheitsmatten seien erfolgreich gewesen. Das Landgericht Köln hielt die Autovervollständigung in diesem Fall für rechtswidrig (Urteil vom 08.07.2015, Az. 84 O 13/15). Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen uns derzeit jedoch nicht vor.

Amazon nicht zum ersten Mal erfolglos bei einer Abmahnung

Nachdem Amazon bereits eine Schlappe wegen fehlerhafter Textilkennzeichnung bzw. unzureichender Grundpreisangaben einstecken musste, hat das Unternehmen auch an dieser Front keinen Erfolg. Finanziell wird es den Online-Riesen wenig kümmern. Dennoch setzt das Urteil ein Zeichen, dass das rechtswidrige Handeln der Großen nicht völlig unbemerkt bleibt.

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