Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2015

Veröffentlicht: 03.08.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 31.08.2015

Von dem mit dem Beginn der Sommerferien in zahlreichen Bundesländern erwarteten Sommerloch war bisher nichts zu spüren. Sowohl bei den deutschen Gerichten, als auch auf Gesetzgebungsebene hat sich einiges bewegt. Lesen Sie, was der Juli für Online-Händler Spannendes mit sich brachte.

Justitia(Bildquelle Justitia: Jorg Hackemann via Shutterstock)

„Tell a friend“-Funktion bei Amazon macht Handel unmöglich

Vor fast zwei Jahren hat der Bundesgerichtshof klar gemacht, dass es nicht zulässig ist, für Nutzer eine sog. Weiterempfehlungs- oder auch „Tell a friend“-Funktion zur Verfügung zu stellen, weil dem Dritten dann unverlangt eine Empfehlungs-E-Mail zugeschickt wird (Urteil vom 12.09.2013 Az. I ZR 208/12).

Dennoch ist diese Form der Weiterempfehlung und Bewerbung in zahlreichen Online-Shops und auf Plattformen anzutreffen – so auch bei Amazon. Der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schenkt man dabei jedoch keinerlei Beachtung – mit fatalen Folgen für Amazon-Händler. Da die Händler keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Funktion haben, begeben sie sich in große Abmahngefahr.

Mit einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm wurde die Angst vieler Händler bestätigt (Urteil vom 09.07.2015, Az.: I-4 U 59/15): Die Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig. Dass Händler keinen Einfluss haben, mache keinen Unterschied. Damit gibt es einen weiteren Beweis, dass ein Handeln auf Amazon nicht ohne Abmahngefahr möglich ist.

„Sofortüberweisung“ darf nicht einzige kostenlos angebotene Zahlungsart sein

Die Fülle der zur Verfügung stehenden Zahlungsarten im Online-Handel ist groß. Nicht selten legen Händler die Kosten für die Nutzung einer solchen Zahlungsart auf den Kunden um. In jedem Online-Shop muss jedoch mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart zur Auswahl stehen.

Aktuell hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass zumindest „Sofortüberweisung“ nicht als einzige kostenfreie Zahlungsart angeboten werden darf (Urteil vom 24.06.2015, Az.: 2-06 O 458/14). Das Zahlungsmittel „Sofortüberweisung“ sei nicht zumutbar, da der Verbraucher einem Dritten Kontonutzungsdaten mitteilen und in den Abruf von Kontodaten einwilligen müsse.

Bundesgerichtshof schränkt "Framing"-Urteil wieder ein

Das Einbinden von Youtube-Videos (sog. "Framing“) auf einer anderen Website wird mittlerweile millionenfach weltweit genutzt. Die Zulässigkeit wurde im vergangen Jahr auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH, Beschluss vom 21.10.2014, Az.: C-348/13) für zulässig erachtet.

Diese Erlaubnis zur Einbindung von Videos soll jedoch nicht unbeschränkt gelten. Von einem erlaubten Framing kann man jedoch dann nicht mehr sprechen, wenn ein Video ohne Zustimmung des Rechteinhabers über Youtube abrufbar war und später auf einer fremden Webseite eingebunden wird (Urteil vom 9. Juli 2015, Az.: I ZR 46/12 - Die Realität II). Für jeden Nutzer der Framing-Technik besteht damit weiterhin die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung. Dass die Videos „legal“ ins Netz gelangt sind, muss vor dem "Framen" stets sichergestellt werden – ein Ding der Unmöglichkeit.

Hinweis auf das Widerrufsrecht auch unterhalb des Bestell-Buttons möglich

Bevor der Verbraucher eine Verpflichtung eingeht, soll er genau über seine Rechte und Pflichten informiert werden. Aus diesem Grund gibt es auch zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen, die ein Online-Händler im Checkout erfüllen muss. Für die Verlinkung der Widerrufsbelehrung auf der Bestellübersichtsseite soll jedoch ein Hinweis unterhalb des Bestell-Buttons ausreichen (Oberlandesgereicht Köln, Urteil vom 08.05.2015, Az.: 6 U 137/14). Die Platzierung unterhalb des Bestell-Buttons sei nicht zu beanstanden, solange der Hinweis im Zuge des Bestellvorgangs zur Kenntnis genommen werden kann.

Ebay-Auktionen: Vorgetäuschtes Mitbieten führt zu Schadensersatz-Ansprüche

Ebay sieht sich selbst schon seit Jahren nicht mehr als reine Auktionsplattform. In der Tat findet man heutzutage unter gewerblichen Angeboten viel mehr Festpreisangebote als Auktions-Artikel. Grund ist das hohe Risiko, dass das versteigerte Produkt nicht den gewünschten Kaufpreis erreicht und die Ware unter dem Wert verkauft wird.

Vorgetäuschtes Mitbieten ist jedoch kein legales Mittel, um den Preis in die Höhe zu treiben (Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 14.04.2015, Az.: 12 U 153/14). Zwar sei dem Käufer letztendlich kein Schaden entstanden und der Anspruch auf Schadensersatz damit nicht durchsetzbar. Generell machte das Gericht jedoch klar, dass in Fällen des vorgetäuschten Mitbietens eine Schadensersatzpflicht des Verkäufers entstehen kann, wenn dem potenziellen Käufer durch die Schummelei ein Schaden entstanden ist.

Sektoruntersuchung der Europäischen Kommission verpflichtet Befragte zur Teilnahme

Um die Ursachen für den schleppend wachsenden grenzüberschreitenden Online-Handel zu finden, hat die Europäische Kommission am 6. Mai 2015 den Beschluss zur Einleitung einer Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel gefasst. Dazu will die Kommission von den befragten Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen Auskünfte zum grenzüberschreitenden Handel sammeln und mögliche Hindernisse ausfindig machen. Im Rahmen dieser Untersuchung kann die Kommission von den betreffenden Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen Auskünfte verlangen und die dazu notwendigen Nachprüfungen vornehmen.

Die Kommission wird in den kommenden Monaten noch weitere Auskunftsersuchen an verschiedene Hersteller, Großhändler und Händler versenden, die im elektronischen Handel tätig sind. Sind Sie auch betroffen? Der Händlerbund klärt Ihre Fragen und hilft beim Ausfüllen des Fragebogens weiter.

Bundesrat billigt IT-Sicherheitsgesetz

Auch auf Gesetzgebungsebene gab es eine spannende Entwicklung: Das (umstrittene) IT-Sicherheitsgesetz wurde am 10. Juli 2015 vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz regelt unter anderem, dass Betreiber sogenannter „kritischer Infrastrukturen“ ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden müssen. Das Gesetz ist am 25.07.2015 in Kraft getreten.

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