Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im September 2015

Veröffentlicht: 30.09.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 03.11.2015

Ebay-Handel, ein Urteil wegen unzulässiger Widerrufsbelehrung und neue Formularfallen. Stichworte, die den letzten Monat prägten. Wir haben den Monat in einem rechtlichen Rückblick zusammengefasst.

Justitia(Bildquelle Justitia: Jorg Hackemann via Shutterstock)

BGH: Löschen von unseriösen Geboten kann zu Schadensersatz führen

Die Plattform Ebay hat weltweit Millionen Nutzer. Dass sich darunter auch schwarze Schafe befinden, bleibt nicht aus. Darf das Gebot eines vermeintlich unseriösen Interessenten bei Ebay durch den Anbieter der Auktion gestrichen werden, ohne sich schadenersatzpflichtig zu machen? Welche Voraussetzungen hierfür vorliegen müssen, hat im September der Bundesgerichtshof konkretisiert.

Kurz nach dem Start einer Ebay-Auktion für einen Heizkessel wurde diese vorzeitig wegen dessen Zerstörung beendet. Später berief sich der Verkäufer darauf, er habe die Streichung des Gebots rechtmäßig vornehmen können, weil der (potenzielle) Käufer unseriös gewesen sei. Die vermeintlich fehlende Seriosität ließ der Bundesgerichtshof für einen zulässigen Abbruch aber nicht ausreichen.

Zum Zeitpunkt des Abbruchs sei diese gar nicht ursächlich gewesen, sondern die Zerstörung des Auktionsgegenstandes. Außerdem seien die zahlreichen Gebotsrücknahmen des Käufers kein Grund für die Gebotsstreichung gewesen. Der Schluss, dass es sich bei dem Kunden um einen unseriösen Käufer handelt, der seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen würde, ergibt sich aus den vielen Gebotsrücknahmen nämlich nicht. 

Landgericht Frankfurt a.M.: Regelung des Fristbeginns in der Widerrufsbelehrung darf nicht irreführend sein

An vielen Stellen wurde im September über ein Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. berichtet. Online-Händler wurden dadurch verunsichert, dass eine Regelung unzulässig sein soll, nach der verschiedene Möglichkeiten über den Fristbeginn miteinander in einer Erklärung kombiniert werden.

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat aber lediglich beschlossen, dass die Regelung des Fristbeginns nur irreführend und damit unzulässig ist, soweit Verbraucher mit den verschiedenen Fristbeginnen in die Irre geführt werden können. Nähere Informationen zur Entscheidung und Hinweise für Online-Händler gibt es hier.

Irren ist menschlich - Pauschale Befreiung von Fehlern im Online-Shop möglich?

Ist ein Flyer oder Prospekt einmal gedruckt und verteilt, lassen sich Fehler nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand wieder beheben. Händlern muss daher ein Recht zustehen, auf mögliche Irrtümer hinzuweisen. Online-Händler haben ganz andere technische Möglichkeiten, Fehler schnell und unkompliziert wieder zu berichtigen. Die Gerichte erwarten sogar, dass Fehler im Online-Handel binnen kürzester Zeit korrigiert werden.

Zuletzt kassierte das Landgericht Arnsberg deshalb einen Hinweis, der so oder so ähnlich in vielen Online-Shops noch vorhanden sein dürfte: "Inhalt des Onlineangebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen." (Urteil vom 03.09.2015, Az.: I-8 O 63/15).

USTID-Nr.de: Vorsicht vor weiteren Formularfallen

Dass die Geschäftsmodelle der zahlreichen Formular- und Abofallen funktionieren, bewies deren stetiges Aufkommen. Immer wieder berichten uns Leser über neue Formulare und Modelle. Seit einiger Zeit gehört auch das „Zentrale Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ in diesen Kreis. Die versendeten Schreiben sehen einem behördlichen Schreiben sehr ähnlich. Letztendlich schließt der Empfänger des Formulars mit dem Ausfüllen und Absenden aber einen kostenintensiven Vertrag über die Eintragung in einem Zentralen Gewerberegister ab. Wie sie derartige Schreiben erkennen und mit ihnen umgehen sollten, lesen Sie hier.

Neue Händlerpflichten: 10 Fragen und Antworten zum neuen Elektrogesetz

Auch wenn das Elektrogesetz in seiner neuen Fassung noch nicht verabschiedet ist, sorgen sich viele Elektro- und Elektronikhändler bereits jetzt um dessen Umsetzung. Grund ist, dass das Gesetz für größere Händler eine eigene Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten vorsieht, die umfangreiche Vorkehrungen notwendig macht. Die zehn häufigsten Fragen zum neuen Elektrogesetz haben wir gesammelt und beantwortet.

Um zu erfahren, wie sich Online-Händler auf die Änderungen bzw. Anpassung des Gesetzes vorbereiten, führt der Händlerbund eine Umfrage durch. Mit dem Feedback der Teilnehmer soll Händlerbund-Mitgliedern eine bestmögliche Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Regelung gewährt werden.

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