Urteil des Bundesfinanzhofs: Wann beginnt der gewerbliche Handel bei Ebay?

Veröffentlicht: 07.10.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 04.02.2016

Gewerblicher oder privater Verkauf? Die Beantwortung dieser Frage ist ausschlaggebend für jede Menge Rechte und Pflichten, so etwa die Gewährung eines Widerrufsrechtes oder die Steuerpflicht. Kürzlich hat der Bundesfinanzhof entschieden, wie niedrig die Schwelle zum gewerblichen Handeln sein kann.

Steuerurteil

(Bildquelle Steuerurteil: BrAt82 via Shutterstock)

Gewerbliche Online-Händler sind verpflichtet, ihren Kunden ein Widerrufs- und Gewährleistungsrecht zu gewähren. Auch steuerrechtlich bringt die Unternehmereigenschaft Vieles mit sich. Handeln private Verkäufer unbemerkt gewerblich, drohen nicht nur Abmahnungen, sondern auch immer häufiger Ärger mit den Finanzbehörden. Das musste zuletzt auch ein Bierdeckelverkäufer feststellen.

Auflösung einer Pelzsammlung über Ebay steuerpflichtig

Erneut musste sich ein „privater“ Verkäufer für seine Ebay-Verkaufstätigkeit verantworten. Der Bundesfinanzhof entschied kürzlich, dass eine planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand ausgeübte Verkaufstätigkeit über eine Internet-Handelsplattform eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit darstellt (Urteil vom 12. August 2015, Az.: XI R 43/13).

Eine selbstständige Finanzdienstleisterin verkaufte in den Jahren 2004 und 2005 bei Ebay mindestens 140 Pelzmäntel aus einer Erbmasse. Sie erzielte damit insgesamt ca. 90.000 €. Aufgrund einer anonymen Anzeige wurde das Finanzamt auf die Verkäuferin aufmerksam und setzte für die Verkäufe eine Umsatzsteuer fest.

Vermarktung hatte gewerblichen Charakter

Der mit der endgültigen Klärung befasste Bundesfinanzhof brachte nun Ernüchterung. Mit der Tätigkeit eines privaten Sammlers habe die Verkaufsaktivität der Pelzmäntel nichts mehr zu tun. Angesichts der unterschiedlichen Pelzarten, -marken, Konfektionsgrößen und der um bis zu 10 cm voneinander abweichenden Ärmellängen sei nicht ersichtlich, welches „Sammelthema“ verfolgt worden sein sollte.

Dass die Verkäuferin „aktive Schritte zur Vermarktung“ unternommen und sich ähnlicher Mittel bedient hat, wie ein gewerblicher Händler, führte nach Auffassung des Bundesfinanzhofes dazu, dass eine unternehmerische Tätigkeit angenommen werden musste.

Fazit

Der aktuelle Fall zeigt, dass auch bei einem unbemerkten gewerblichen Verkauf Ärger drohen kann. Nicht nur eine Abmahnung wegen Verletzung der gesetzlichen Informationspflichten droht. Auch anonyme Hinweise an das Finanzamt fordern saftige Steuernachzahlungen herauf. Ein kurzer Überblick über die Rechtsprechung der vergangenen Jahre gibt es hier.

Kommentare  

#11 Helma Spona 2015-10-09 10:25
Ich frage mich auch schon seit langem, warum ebay nicht reagiert, wenn man "private Verkäufer" bei ebay meldet, die hunderte Artikel, neu und in verschiedene Varianten anbieten. Wenn ebay seine eigenen AGBs mal durchsetzen würde, bräuchte keiner Anzeigen beim FA machen. Teilweise verkaufen diese Verkäufer die Artikel so billig, das man, wenn man davon Steuern, Umst., Versicherungen, Rechtsberatung etc. alles bezahlen muss als kleiner gewerblicher Händler nicht mithalten kann. Gegen Konkurrenz ist zwar nichts einzuwenden, aber die Bedingungen müssen dann auch für alle gleich sein.
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#10 Jawohl 2015-10-09 05:53
Ich kann HW nur beipflichten. Denjenigen bei Ebay zu melden und darauf hinzuweisen,das s das nicht privat sein kann ist völlig in Ordnung. Jemanden beim Finanzamt zu verpfeifen ist typisch deutsch und auch so funktionierte die Stasi. Blos mal so als kleiner Geschichtsunter richt. Das ist natürlich sehr praktisch, weil sich die Behörden viel Zeit und personal sparen. Übrigens sollte man nicht so sehr in anderen Gärten buddeln es könnte sich schnell herausstellen, das in der eigenen Steuererklärung ein paar Fehler sind. Keine Wunder, kennt sich ja nicht mal das Finanzamt damit aus. Dazu gibts ja scho viele seriöse Tests. Marc und Thomas schickt mir doch mal Eure. Das finde ich 100 prozentig ein paar Fehler.
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#9 Sigi B. 2015-10-08 13:02
Auch ich habe - gerade bei ebay - schon mehrfach erlebt, dass "private" Verkäufer (in dem Falle Reitsportsättel ) in sehr großer Stückzahl zu Spottpreisen raus gehauen haben. Damals hatte ich nahezu die gleichen Sättel im Sortiment und bekam natürlich nichts mehr verkauft, da der "private" Verkäufer die Preise knapp oberhalb des regulären EK-Preises raus haute.
Mehrmals habe ich nett und freundlich aufgefordert, den Account auf gewerblich zu setzen und somit dann auch dem Kunden gerecht zu werden, welcher beim "privaten" Verkäufer keine Gewährleistung, keine Rückgabemöglich keit etc. hatte.
Nachdem das leider nicht fruchtete, habe ich mich dann - schweren Herzens - dazu entschlossen, diesen "privaten" Verkäufern (es waren zwei!) eine Abmahnung mit Unterlassungser klärung zukommen zu lassen.

Und siehe da, es stellte sich heraus, dass es sich um einen "Kollegen" handelte, welcher hier die Namen von Frau und Schwiegermutter ge- oder soll man besser sagen MISS-brauchte.. ....
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#8 Redaktion 2015-10-08 10:23
Hallo Heinz Turbanisch,

vielen Dank für die Frage. Wie im Artikel erwähnt, gibt es noch keine klare Linie in der Rechtsprechung, ob Umsatz, Sortiment, Verkaufsvolumen oder Zeitraum entscheidend sind.

Wir werden die Entwicklung weiter beobachten und an dieser Stelle darüber berichten.

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#7 Heinz Turbanisch 2015-10-08 00:34
Ist nun der VK Betrag oder die Menge für das Finanzamt entscheidend. Letztlich verkaufen viele kleine private e-bayler ihre selbstgewählten Artikel zum Selbstkostenpre is und machen den Gewerblichen das Leben schwer? Was nun - so oder so MFG HT
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#6 Petra 2015-10-07 17:29
richtig so! Es gibt viele kleine Verkäufer, die nicht viel verdienen, aber ehrlich alles melden! Die sind die Gelackmeierten. Ich sehe in Ebay so viele private Verkäufer mit hunderten Angeboten, die gewerblichen Verkäufern das Leben schwer machen. Neulich sah ich einen privaten Verkäufer mit über 650 Angeboten. So viel hab ich nicht mal als gewerblicher Verkäufer. Ebay unternimmt nichts gegen diese Steuersünder! Die verkaufen alle heute noch! Wenn man sie anschreibt, bekommt man aber eine so freche Antwort, das man es nicht glauben mag!
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#5 Thomas 2015-10-07 16:17
Das sehe ich auch so, wie Marc.
Ist es schimm, jemanden anonym beim Finanzamt zu melden, der privat die gleichen Artikel verkauft, wie man sie selbst gewerblich anbietet, der auf freundliches Bitten, diesen "privatgewerbli chen Handel" einzustellen mit Spott und vulgären Entgleisungen reagiert? Das habe ich selbst schon mehrfach erlebt.

Mit Stasi wird sowas harmloses bitte nicht in einen Topf geworfen, wenn man die Stasi selbst ganz offensichtlich nicht erlebt hat.

Eine anonyme Anzeige hat den Vorteil, dass der Angezeigte meinen Shop dann nicht sobotieren kann, weil er nicht weiß, von wem die Anzeige kommt.
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#4 Marc 2015-10-07 15:38
Den Kommentar von "HW" ist sehr unqualifiziert. Es scheint fast so, als würde er auch am Finanzamt vorbei arbeiten. Steuerbetrug ist für ihn anscheinend ein "Kavaliersdelik t".
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#3 Detlev Schäfer 2015-10-07 14:52
Keine Einwände. Es wäre nur erfreulich, wenn Ebay auf Hinweise zum gewerblichen Handel von Privatpersonen auch mal reagieren würde.
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#2 stefan 2015-10-07 14:23
Hier würde mich mal interessieren ob die Umsatzsteuer bei Bezug der ware wieder abrechenbar ist.
Da kann man doch nur jedem Sammler empfehlen ein Gewerbe aufzumachen UST Pflichtig zu werden und jeden Mist von der Steuer absetzen. da würd ich mal wissen wollen was das Amt dazu sagt. Da kauf ich münzen und lasse alle messinstrumente , alle Regale, Tische und Zimmer sowie Reinigungskoste n etc von der Steuer absetzen.
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