Rechtliche Neuerungen 2016: Datenschutz, Online-Sicherheit & Co.

Veröffentlicht: 09.12.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 20.12.2016

Zwar blieben Online-Händler 2015 nicht von Abmahnungen und neuen Gesetzen verschont. Größere Abmahnwellen oder Gesetzespakete hatte der Online-Handel aber nicht zu überstehen. Es wird mit Spannung gewartet, wie es 2016 weitergeht. Nachfolgend ein kurzer Blick in die Zukunft.

Gesetze 2016

(Bildquelle Gesetze 2016: corund via Shutterstock)

Elektrogesetz: Umsetzung in die Praxis

Erst vor knapp zwei Monaten trat das lang erwartete (und gefürchtete) Elektrogesetz in Kraft, welches umfassende Registrierungs- und Rücknahmepflichten einführte. Dies soll in der Theorie dazu führen, dass mehr Elektroaltgeräte umweltgerecht über die Verantwortlichen entsorgt werden können, anstatt im Hausmüll zu landen. Bei der Umsetzung in die Praxis bereitet ein so neues Gesetz jedoch zahlreiche Probleme. Viele Fragen, die der Gesetzgeber nicht klären konnte oder wollte, wird erst die Praxis übernehmen. Es ist zu vermuten, dass bereits 2016 einige offene Fragen zum Elektrogesetz Gegenstand von Abmahnungen und letztendlich von gerichtlichen Entscheidungen werden könnten.

Lebensmittelkennzeichnung: Nährwertangaben verpflichtend

Seit dem 13.12.2014 gelten für Lebensmittel neue Kennzeichnungsvorschriften, die auch im Online-Handel zu beachten sind. Auch wenn größere Abmahnwelle hinsichtlich der Ende 2014 in Kraft getretenen Lebensmittelinformations-Verordnung (kurz: LMIV) mit neuen Pflichtkennzeichnungen Händler 2015 erspart blieben. Ende 2016 kommt eine neue Pflicht für Online-Händler hinzu. Ab dem 13.12.2016 müssen Lebensmittelhändler auch beim Online-Verkauf zwingend über die enthaltenen Nährwerte informieren (sog. Nährwertdeklaration).

Alternative Streitbeilegung: eine Alternative für den Online-Handel

Um die Gerichte zu entlasten, sollen Verbraucher noch einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten erhalten, sich bei Streitigkeiten mit Händlern leichter, günstiger, schneller und fairer zu einigen. Das außergerichtliche Verfahren soll EU-Verbrauchern langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren ersparen, vor allem bei Online- und grenzüberschreitenden Einkäufen. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz wurde im Dezember vom Bundestag beschlossen. Sein Inkrafttreten wird für Ende 2015/Anfang 2016 erwartet. Im kommenden Jahr werden sich Online-Händler daher mit dem Thema alternative Streitbeilegung befassen müssen.

Jugendschutz im Online-Handel

Die Vorschriften zum Jugendschutz halten den neuesten technischen Entwicklungen nicht stand. Aus diesem Grund war schon lange eine Anpassung der bestehenden Vorschriften erforderlich. Am 3. Dezember 2015 haben die Regierungschefs der Länder die geplante Novelle zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - kurz: JMStV - endlich unterzeichnet. Unter anderem können Webseitenbetreiber von entwicklungsbeeinträchtigenden Web-Inhalten (etwa Erotik-Angebote) ihre Seiten nach mehreren Altersstufen klassifizieren.

Nachdem der Staatsvertragsentwurf von allen 16 Landtagen ratifiziert werden ist, kann er voraussichtlich zum 1. Oktober 2016 wirksam werden.

Datenschutz-Grundverordnung

In der EU-Grundrechtecharta ist das Grundrecht ausgestaltet, wonach jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat. Jedoch sieht die Praxis vielfach anders aus, denn immer wieder gelangen Datenschutz-Skandale an die Öffentlichkeit. Auch für den Online-Handel ist diese Situation hinderlich, denn Verbraucher scheuen Online-Einkäufe sowie die Bezahlung mit Online-Bezahldiensten.

Zumindest in der Theorie will sich die seit Langem geplante Datenschutz-Grundverordnung diesem Thema annehmen. Die Nutzung personenbezogener-Daten von privaten Unternehmen sowie öffentliche Stellen sollen hiermit einheitlich EU-weit geregelt und besser geschützt werden. Spätestens 2016 soll endlich ein Konsens in der europäischen Politik gefunden werden.

Neues Unterlassungsklagegesetz für mehr Datenschutz

Auch an anderer Front macht man sich auf, Datenschutzverstöße stärker zu ahnen. Hierzu wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Verstöße gegen das Datenschutzrechts auch von Verbraucherverbänden verfolgt werden können.

Kommentare  

#1 Nicole 2015-12-11 10:27
Datenschutz, ja???? Wo doch jeder, der eine öffentliche Homepage, öffentliche Seite im Socialmedia, oder ähnlichem betriebt, SEINE privaten Daten der ÖFFENTLICHKEIT preis geben MUSS.... Wo ist denn der Datenschutz für die Anbieter???? Sollen sich die Spaßanrufer und Spammer doch freuen, diese Daten gebrauchen zu können... ( Ironie on ) Achtung, noch ein Hinweis: es fehlt noch das Geburtsdatum in diesen Daten, evtl. sollen wir das auch noch angeben?? ( Ironie off ) Gruß von mir, ( ihr könnt ja meine Daten im Netz abgreifen....)
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.