Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2016

Veröffentlicht: 01.02.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 20.12.2016

Tell a friend, Widerrufsrecht, Paypal und Abmahnungen – dies waren die Schlagwörter, die den Auftakt für den ersten Monat des Jahres bildeten. Wir haben den Monat Januar noch einmal zusammengefasst und erläutern die wichtigsten Themen.

Justitia(Bildquelle Justitia: Jorg Hackemann via Shutterstock)

Landgericht Hamburg hält Ebay-Weiterempfehlungs-Funktion für unzulässig

Die Weiterempfehlungs- oder auch „Tell a friend“-Funktion war neben der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2013 bereits Gegenstand einiger Urteile. Über die konkrete, bei Ebay angewendete Form der „Tell a friend“-Funktion gab es jedoch noch keine Rechtssicherheit.

Bisher ging man unter Juristen davon aus, dass Ebay eine gute und sichere Lösung gefunden hat, die Nutzung einer „Tell a friend“-Funktion anzubieten. Das Landgericht Hamburg folgte dieser Auffassung jedoch nicht (Urteil vom 8. Dezember 2015, Az.: 406 HKO 26/15). Es sei unter anderem entscheidend, dass der Händler etwaige Weiterempfehlungen dadurch veranlasst hat, dass er eine bestimmte Verkaufsplattform genutzt hat, die eine derartige Weiterempfehlungsfunktion bereithält.

Neue Nutzungsbedingungen: Paypal erweitert Käuferschutz

Alljährlich kündigt Paypal die Änderung bzw. Erweiterung seiner Bedingungen (u. a. Nutzungsbedingungen und Datenschutzgrundsätze) an. So auch dieses Jahr. Zum 23. Februar 2016 werden bei der Nutzung von Paypal neue Datenschutzgrundsätze sowie zum 23. März 2016 neue Nutzungsbedingungen (einschließlich der Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien) eingeführt.

Paypal führt in seiner Käuferschutzrichtlinie den Käuferschutz offiziell auch für Nutzer ein, die nicht über ein eigenes Paypal-Konto verfügen. Schließlich erweitert Paypal den Käuferschutz für Einkäufe auf www.ebay.de. Eine ausführliche Erläuterung der Änderungen finden Sie an dieser Stelle.

Widerrufsfrist beginnt auch bei Verweigerung der Annahme

Die Widerrufsfrist beim Verkauf von Waren an einen Verbraucher im Fernabsatz beginnt, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat. Wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Ware erhalten hat. Was ist, wenn der Kunde die (Teil-)Auslieferung ablehnt und die Bestellung nicht annimmt? Geht die Frist überhaupt nicht los oder nur für den abgelieferten Teil? Die Widerrufsfrist kann für den Kunden auch schon mit der (Teil-)Ablieferung beginnen, so das Amtsgericht Dieburg.

BGH stuft Facebooks „Freundefinder“ als unzulässige Werbung ein

„Sind deine Freunde schon bei Facebook?“ Nicht nur die „Tell a friend“-Funktion kann zu ungeahntem Ärger führen. Auch Facebook darf nicht ohne Einwilligung Nicht-Nutzer in sein Netzwerk einladen. Das Versenden der Einladungs-Mails ist unzulässig, wie nun der Bundesgerichtshof bestätigte (Urteil vom 14. Januar 2016, Az.: I ZR 65/14). Facebook hat die Nutzer über den Umfang der „Freunde finden“-Funktion sogar getäuscht: Das Netzwerk habe die Nutzer nicht darüber aufgeklärt, dass mit den importierten E-Mail-Kontaktdaten Einladungen auch an die Kontakte verschickt werden, die nicht bei Facebook registriert sind.

Irreführende Werbung: Lockangebote müssen verfügbar sein

Nur leere Worte reichen nicht. Wer mit einem „Super-Douper-Knaller-Angebot“ wirbt, der muss seine Versprechen auch halten und die Ware in einer ausreichenden Stückzahl bereithalten. Dass sich hinter den Werbebotschaften oft nur heiß Luft verbirgt, sprich, das tolle Angebot nach kurzer Zeit ausverkauft ist, verärgert nicht nur Kunden. In einem aktuellen Prozess des Oberlandesgerichts Koblenz wurde ein Händler wegen seiner Staubsauger-Werbung abgestraft. Das Angebot war so knapp bemessen, dass es online bereits nach vier Minuten, stationär nach ein bis zwei Stunden, ausverkauft war. Das Gericht stufte diese Werbung als irreführend ein.

Der Bundesgerichtshof zur Haftung für Links

Ohne Internet keine Links und ohne Links auch kein Internet! Nur über die Frage, wer für welche Inhalte haften soll, war man sich bisher nicht abschließend einig. Ein Link auf eine für sich genommen fehlerfreie Startseite sei ein Indiz dafür, dass der Verlinkende keine Haftung für die – ggf. rechtswidrigen – Inhalte der Unterseite übernehmen wollte. Der Unternehmer, der den Hyperlink setzt, ist ab der Kenntnis der Rechtsverletzungen auf der verlinkten Internetseite zur Prüfung verpflichtet (BGH, Urteil vom 18.06.2015, Az.: I ZR 74/14).

Neues aus der Abmahnwelt

Urteile und andere Gerichtsentscheidungen, ob ein bestimmtes Handeln gegen den fairen Wettbewerb verstößt oder nicht, gibt es wie Sand am Meer. Nicht ganz so häufig ergehen Urteile zum Thema „Abmahnen“ an sich.

Ist eine Abmahnung berechtigt und für ein faires Wettbewerbsverhältnis notwendig, spricht nichts dagegen. Geht ein Abmahner jedoch pauschal und ohne konkretes Eingehen auf das gegnerische Verhalten ein, verfehle die Abmahnung ihren Sinn (Landgericht Freiburg, Urteil vom 30.11.2015, Az.: 12 O 46/15 KfH). Bei derartigen Abmahnungen besteht kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten.

Gegen Abmahnungen kann man sich als Betroffener außerdem wehren, wenn die Abmahner sich über die Abmahnungen abstimmen oder zentral koordiniert handeln (Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Beschluss vom 01.12.2015, Az.: 6 W 96/15).

Auch der deutsche Traditionskonzern Audi sieht hin und wieder Rot, wenn es um den Schutz seiner bekannten Marke geht. Alles, was man über die Abmahnungen von Audi wissen muss, haben wir für Online-Händler hier zusammengestellt.

 

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