Unister schießt gegen Verbraucherzentrale

Veröffentlicht: 12.02.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 12.02.2016

Mit Unister ist es so ähnlich wie mit der Bild-Zeitung. Zig tausende Reiselustige buchen Hotels, Flüge oder Mietwagen über die zahlreichen Portale des Leipziger Unternehmens Unister – doch am Ende will es keiner zugeben. Grund für die Abneigung ist das negative Image, das das Unternehmen in den vergangenen Jahren in der Presse erhalten hat. Diese Woche wehrte sich Unister gegen Vorwürfe der Verbraucherzentrale Sachsen.

Geschäftsmann mit Boxhandschuhen

(Bildquelle Geschäftsmann mit Boxhandschuhen: Peshkova via Shutterstock)

Oberlandesgericht Dresden entscheidet zugunsten der Verbraucherzentrale

Stein des Anstoßes war die Preisdarstellung auf dem Portal hotelreservierung.de. Das Portal stellt seine Übernachtungspreise nicht pro Zimmer sondern pro Person dar. Bei der Hotel-Buchung für zwei Erwachsene und ein Kind zeigte das Portal den Preis pro Person jedoch falsch an. Anstatt die kostenlose Mitübernachtung für das Kind zu berücksichtigen, multiplizierte das System den Preis mal drei. Das Kind wurde offensichtlich systembedingt voll mit einberechnet.

Das Oberlandesgericht Dresden hat auf die Klage der sächsischen Verbraucherzentrale eine Irreführung erkannt. Setzt das Hotel für die Übernachtung minderjähriger Kinder kein Entgelt fest, darf dieser auch nicht ausgewiesen werden. Bei einer vorgenommenen Teilung des Gesamtpreises durch drei erhält der Nutzer einen niedrigeren Preis pro Person als auf einem Buchungsportal, das denselben Gesamtpreis für ein Zimmer durch zwei dividiert (Urteil vom 26.01.2016, Az. 14 U, 1506/15).

Verbraucherschützer voreingenommen gegenüber Leipziger Unternehmen?

Unister zum Urteil und der entsprechenden Berichterstattung der Verbraucherzentrale am Mittwoch, den 10. Februar 2016, in seiner Stellungnahme: „Hotelreservierung.de erkennt diese richterliche Rüge an und hat seine bewährte Angebotsdarstellung um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.“ Gleichwohl gibt sich Unister mit der Berichterstattung der Verbraucherzentrale nicht geschlagen.

Die sächsischen Verbraucherschützer verschwiegen laut Unister, dass ihr Klage des Landgerichts Leipzig in erster Instanz in Teilen abgewiesen hatte. Verständnis will Unister auch nicht aufbringen, die Verbraucherzentrale den Betreiberwechsel des betroffenen Portals hotelreservierung.de als „pikant“ bezeichnete.

Dass die Verbraucherzentrale Sachsen hieraus einen Vorwurf impliziert, zeige nach Ansicht von UNISTER, dass die Verbraucherzentrale dem Unternehmen voreingenommen gegenübersteht und nicht ausschließlich im Sinne des Verbraucherschutzes agiert.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden will Unister auf seinem Portal hotelreservierung.de nun nachgebessert haben. Das Portal weist nach eigenen Angaben neuerdings mit zusätzlichen Textfeldern darauf hin, dass es sich bei den dargestellten Preisen um Durchschnittspreise je Reiseteilnehmer und Nacht handelt. Leider hat unsere sehr online-affine Redaktion diese Hinweise bisher nicht entdecken können.

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