Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Februar 2016

Veröffentlicht: 01.03.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 01.03.2016

Der Februar stand ganz im Zeichen des Umbruchs. Neben zahlreichen wegweisenden neuen Gesetzen haben auch die Gerichte allerlei Änderungen für den Online-Handel parat. Im Fokus stand dabei ganz klar der Verkauf von E-Zigaretten und Liquids sowie relevante Fragen des Jugendschutzes.

Justitia(Bildquelle Justitia: Jorg Hackemann via Shutterstock)

E-Zigaretten: Händlern ist Verkauf von nikotinhaltigen Liquids nicht gestattet

Noch in diesem Jahr steht endlich eine große Gesetzesänderung beim Handel mit E-Zigaretten an. Man mag meinen, dass das jahrelange Schweigen von Gesetzgeber und Gerichten damit ausgestanden ist. Doch kurz vor Umsetzung des neuen Tabakerzeugnisgesetzes schreitet der Bundesgerichtshof ein und stellt den Verkauf non nikotinhaltigen Liquids kurzerhand unter Strafe.

Fehlende Datenschutzerklärung ist abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

Selbst die kleinste Webpräsenz verfügt in aller Regel schon über eine Schaltfläche, die mit „Privatsphäre und Datenschutz“ o. ä. Formulierungen betitelt ist, da massenhaft Daten erhoben und verarbeitet werden. Ob das Fehlen einen Abmahngrund darstellt, ist immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Kürzlich entschied das Landgericht Köln, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten ohne Zustimmung und Belehrung wettbewerbswidrig und abmahnfähig ist (Beschluss vom 26.11.2015, Az.: 33 O 230/15).

19 % Mehrwertsteuer für E-Books

Bücher sind in Deutschland steuerlich begünstigt und daher nur mit einem Steuersatz von 7 % versehen. Der Bundesfinanzhof hat geurteilt, dass E-Books umsatzsteuerrechtlich keine Bücher sind (Urteil vom 3.12.2015, Az.: V R 43/13). Der für Bücher in Deutschland geltende vergünstigte Steuersatz sei auf E-Books nicht anzuwenden. Auf der Grundlage des Urteils dürfte davon auszugehen sein, dass auch die Lieferung von E-Books dem Regelsteuersatz unterliegt.

Keine Haftung für geteilte Inhalte bei Facebook

Kommentieren, posten, teilen - Aktivitäten, die Nutzer in sozialen Netzwerken tagtäglich, manche sogar unzählige Male, tun. Doch was dabei raus kommt, ist nicht immer rechtlich unbedenklich. Das Teilen eines fremden Beitrages sei für sich genommen noch kein Grund, selbst für den rechtwidrigen Inhalt (mit) zu haften, so das urteilende Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (Urteil vom 26.11.2015, Az.: 16 U 64/15) erklärt.

Ebay-Verkäufer: Für Erstattung einer Fehlüberweisung von Bank verklagt

Ehrlichkeit wird nicht immer belohnt. Für seine gute Tat, einen aufgrund eines Kommafehlers deutlich zu hoch überwiesenen Kaufpreis zurückzuerstatten, wurde ein Ebay-Verkäufer bestraft. Die Bank sieht den Ebay-Verkäufer durch die Rücküberweisung als Mittäter eines Betrugsfalles. Weil er sich einen kriminellen Vertragspartner gesucht habe, solle er auch die Verantwortung für den finanziellen Verlust tragen. Beide Parteien, Bank und Ebay-Verkäufer, schlossen aufgrund der unklaren Beweislage einen Vergleich.

Urteil im Kartellrechtsstreit von Presseverlagen gegen Google

Bereits im Vorfeld hat die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechtes für Presseerzeugnisse für Zündstoff gesorgt. Ziel des neuen Leistungsschutzrechts ist es, den Presseverlegern für die gewerbliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse sowie Auszügen daraus, etwa in Suchmaschinen, Lizenzgebühren erheben dürfen. Vor dem Landgericht Berlin stritten sich Google und 41 Presseverlage. Durch das Modell der Suchmaschine entstehe eine vorteilhafte Situation für beide Beteiligte. Eine diskriminierende Ungleichbehandlung liege deshalb nicht vor (Landgericht Berlin, Urteil vom 19. Februar 2016, Az.: 92 O 5/14 kart. - nicht rechtskräftig).

Kontensperrung - Amazon darf Kunden gekaufte digitale Inhalte nicht vorenthalten

Immer wieder greifen große Online-Shops zu drastischen Maßnahmen, wenn ihre Kunden es mit den Rücksendungen „übertreiben“. Auch Amazon stand in der Kritik für seine „rigide“ und „kundenfeindliche“ Geschäftspraxis bei Kontensperrungen. Auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin wurde dieses Verhalten für unzulässig erklärt.

Neue Gesetze

Der Handel mit E-Books befand sich bisher in einer rechtlichen Grauzone. Das Bundeskabinett hat im Februar einen Entwurf zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes beschlossen. Durch die Gesetzesnovelle wird die bisher für gedruckte Bücher geltende Buchpreisbindung ausdrücklich auf elektronische Bücher ausgedehnt und Händler müssen beim Verkauf von E-Books den festgesetzten Preis einhalten.

Verbraucherverbände haben mit einem neuen Gesetz die Legitimation, Datenschutzverstöße abzumahnen. In seiner ersten Sitzung im neuen Jahr ließ der Bundesrat die verbesserte Durchsetzung des Datenschutzes passieren. Das Gesetz wurde im Februar vom Bundespräsidenten ausgefertigt und ist in Kraft getreten.

Bestimmt hat der Jugendschutz jedoch den Gesetzgebungsprozess im Februar. Bei E-Zigaretten und E-Shishas, bei denen sogenannte Liquids verdampfen, handelt es sich gegenwärtig nicht um „Tabakwaren“. Der Bundestag hat dazu das neue Tabakerzeugnisgesetz beschlossen. In der noch einmal überarbeiteten Fassung wurde das Verbot von Aromastoffen auch für nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten ausgeweitet. Auch bei den geregelten strikten Verboten war ein Schließen der gesetzlichen Lücken dringend notwendig. Der Bundesrat stimmte einem Gesetzesentwurf zu, welcher künftig strikte Abgabe- und Konsumverbote an Kinder und Jugendliche vorsieht.

Im Februar wurde außerdem das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt am 01.04.2016 in Kraft und regelt formal die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern durch gesetzlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen. Ab 2017 treten außerdem neue Informationspflichten für Online-Händler in Kraft.

Übrigens: die aus der ODR-Verordnung resultierenden Informationspflichten sind bereits seit Januar 2016 zu erfüllen. Die eingerichtete OS-Plattform hat ihre Arbeit am 15. Februar 2016 aufgenommen. Über diese sind nun die ersten Beschwerden durch Verbraucher möglich.

Abmahntrends

Kurios: Im Februar mussten zahlreiche Händler von Feuerzeugen mit einer Abmahnung rechnen, wenn sie die für die Bewerbung und den Verkauf geltenden Kennzeichnungspflichten für chemische Stoffe nicht erfüllt zu haben. Abgemahnt werden die Betroffenen von der BZfM GmbH aus Hannover. Worum es genau ging, und wie man sich am besten verteidigen kann, lesen Sie in unserem Beitrag.

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