„CE geprüft“ – Werbung nicht in der Nähe von echten Prüfsiegeln

Veröffentlicht: 29.03.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.03.2016

Die auf vielen Produkten aufgedruckte oder eingeprägte CE-Kennzeichnung ist entgegen der weit verbreiteten Auffassung kein gesondertes, für das konkrete Produkt erteiltes Prüfsiegel, wie etwa das bekannte TÜV-Prüfsiegel. Es darf daher auch nicht in dessen Nähe beworben werden.

CE-Zeichen

(Bildquelle CE-Zeichen: niroworld via Shutterstock)

CE-Kennzeichen generell kein Prüfsiegel

CE-Zeichen sind vom Hersteller auf bestimmten Produkten anzubringen und belegen, dass das Produkt alle in den einschlägigen Vorschriften enthaltenen und für deren Anbringung geltenden Anforderungen einhält. Demnach ist das CE-Kennzeichen gerade kein Prüfzeichen im klassischen Sinne, sondern eine reine Herstellererklärung in Bezug auf die Einhaltung der relevanten Sicherheitsstandards.

Allein die Anbringung des CE-Zeichens auf dem Produkt als solche ist daher keine Irreführung. Die für alle betreffenden Produkte gleichermaßen geltende CE-Kennzeichnung soll aber nicht für kommerzielle Zwecken eingesetzt werden.

Im Gegensatz dazu stellt beispielsweise das amtlich bekannt gemachte GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) ein echtes Gütesiegel dar, weil es durch die GS-Stelle zuerkannt wird, die zuvor eine Prüfung durchgeführt hat.

Werbung mit CE-Zeichen „schindet bei Verbrauchern Eindruck“

Von der Frage der CE-Kennzeichnung des Produktes selbst ist allerdings jene nach dem „wie“ der Kennzeichnung zu unterscheiden. Der Hersteller bzw. Werbende hat alles zu unterlassen, was über den rein gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis auf das CE-Zeichen auf dem Produkt hinausgeht.

Zweifelsohne wird der Bereich der zulässigen Anbringung des CE-Zeichens verlassen, wenn mit der ausdrücklichen Aussage „CE-geprüft“ geworben wird (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2016, Az.: I-15 U 58/15). Jedwedes „Beiwerk“ zur „neutralen“ Anbringung des CE-Zeichens auf dem Produkt ist zu unterlassen.

Kein Vermischen mit echten Prüfsiegeln

Die Bedeutung des CE-Zeichens ist bei Verbrauchern immer noch unklar. Es besteht daher eine besonders hohe Gefahr der Irreführung des Verbrauchers, weil mit derartigen Werbeaussagen eine objektiv nicht vorhandene Autorität vorgetäuscht wird, so das Urteil weiter.

Es ist irreführend, eine CE-Kennzeichnung in unmittelbarer Nähe zu einer Werbung mit echten Prüfsiegeln anzubringen. Vom Verbraucher wird aufgrund der Nähe zu echten Prüfsiegeln wie „GS“ und „TÜV“ auch in Bezug auf das CE-Zeichen eine objektiv nicht gegebene Prüfung durch fachkundige Dritte suggeriert. Werbehinweise auf das CE-Zeichen müssen vielmehr so erfolgen, dass die Ähnlichkeit des CE-Zeichens mit echten Prüfsiegeln vermieden wird.

Generell bietet die Verwendung von CE-Zeichen im Online-Shop (als Text oder Grafik) Sprengstoff und sollte vermieden werden.

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