Machtkampf bei Media-Saturn: Kellerhals unterliegt vor dem BGH

Veröffentlicht: 13.04.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 13.04.2016

Der Machtkampf von Minderheitseigner Erich Kellerhals und dem Handelskonzern Metro um die Entscheidungsgewalt bei Media-Saturn dauert schon lange an. Nun hat Kellerhals vor dem Bundesgerichtshof eine juristische Schlappe erhalten.

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Bildquelle: 360b / Shutterstock.com

Der Bundesgerichtshof hat dem Handelskonzern Metro im jahrelangen Rechtsstreit gegen Erich Kellerhals Recht gegeben. Kellerhals wollte mit seiner Klage Gesellschafterbeschlüsse bei Media-Saturn anfechten. Die Richter des BGH entschieden aber, dass Kellerhals’ Investmentgesellschaft Convergenta Nein-Stimmen der Metro bei einer Media-Saturn-Gesellschafterversammlung grundsätzlich nicht gerichtlich anfechten könne. Kellerhals kann Metro also nicht zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zwingen.

Es ging um die Frage, ob die Geschäftsführung von Media-Saturn die Expansion in neue Märkte allein beschließen könne oder dafür die Zustimmung der Gesellschafterversammlung nötig sei. Bei einer Gesellschafterversammlung im Jahr 2012 wurde auf Drängen von Kellerhals über neue Standorte abgestimmt. Metro stimmte in neun Fällen gegen die Maßnahmen – aus rein formellen Gründen, da die Entscheidung aus Sicht des Konzerns ohnehin allein der Geschäftsführung obliege.

Kellerhals klagte dagegen und verlor in erster Instanz vor dem Landgericht Ingolstadt. Das Oberlandesgericht München hatte im Jahr 2014 Kellerhals allerdings Recht gegeben. Die Richter in Karlruhe hoben dieses Berufungsurteil nun aber auf und stellten das Urteil der ersten Instanz wieder her.

Metro sieht sich „eindeutig bestätigt“

„Ein Gesellschafter ist grundsätzlich in seinem Abstimmungsverhalten frei“, erklärten die BGH-Richter. „Die gesellschafterliche Treuepflicht verpflichtet einen Gesellschafter erst dann zu einer bestimmten Stimmabgabe, hier der Zustimmung zu den Standortmaßnahmen, wenn dies zur Erhaltung der geschaffenen Werte objektiv unabweisbar erforderlich und den Gesellschaftern unter Berücksichtigung ihrer eigenen schutzwürdigen Belange zumutbar ist.“ Die Standortmaßnahmen seien im vorliegenden Fall aber nicht unabweisbar erforderlich gewesen.

Metro sehe sich in seiner Position nun „eindeutig bestätigt“, wie ein Sprecher laut WirtschaftsWoche erklärte. Das Urteil der Karlruher Richter habe „die volle strategische und operative Handlungsfähigkeit und die Kompetenzen der Geschäftsführung von Media-Saturn“ bestätigt, heißt es weiter. Ein Sprecher von Convergenta habe dagegen betont, dass der BGH nur festgestellt habe, „dass kein Gesellschafter dazu verpflichtet werden kann, einem Beschlussvorschlag an die Gesellschafterversammlung zuzustimmen, auch wenn er diesem grundsätzlich positiv gegenüber steht.“

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