Youtube MP3: LG Berlin stoppt Boykottbemühungen der Musikindustrie

Veröffentlicht: 08.01.2014 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 08.01.2014

Die Musikindustrie hat den Einzug in das Internet zunächst ein wenig verschlafen. Einige Filesharing-Dienste wie beispielsweise Napster füllten diese Lücke in ihren Anfangstagen. Inzwischen haben die Dienste sich neu orientiert – doch die Industrie kämpft noch immer gegen vermeintlich illegale Methoden der Internet-Nutzer. Vor dem Landgericht Berlin soll nun eine Entscheidung zugunsten des Internets erwirkt worden sein.

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(Bildquelle mp3 Download Grafik: Arcady via Shutterstock)

Wie Philip Matesanz, Betreiber des Dienstes Youtube MP3, in einer Pressemitteilung verkündete, habe das Landgericht Berlin in seinem Beschluss weitere Boykottversuche des Bundesverbandes der Musikindustrie untersagt. Der Verband hatte über anwaltliche Vertreter die Geschäftspartner von Matesanz dazu angehalten, Kooperationen mit dem Informatikstudenten zu unterlassen. Als Begründung wurde auf die vermeintliche Illegalität des Dienstes verwiesen. Das Gericht habe diese Argumentation aber abgelehnt: Der Sachverhalt sei nicht so klar, wie der Bundesverband ihn dargestellt habe.

Für Matesanz stellen die Bemühungen der Musikindustrie, ungeliebte Angebote mit derartigen Methoden aus dem Internet zu entfernen, einen Verstoß gegen das Kartellrecht dar: „Es ist skandalös, dass eine milliardenschwere Industrie öffentlich gezielte Verstöße gegen das Kartellrecht ankündigen kann, um sich unter Umgehung des Rechtswegs kleinster Unternehmen zu entledigen, die sich oftmals kaum einen Rechtsstreit leisten können und trotzdem als Bedrohung empfunden werden“, betont er. „Das Verhalten der Musikindustrie bedroht nicht den freien Wettbewerb, sondern den Rechtsstaat. Wenn diese Strategie fortgeführt wird, kann in Zukunft ein Plattenboss einen Internet-Dienst in den Bankrott treiben - ohne, dass sich je ein unabhängiges Gericht mit der Sache befasst hätte.“

Boykottbemühungen dieser Art sollen Matesanz zufolge früher schon des Öfteren von der Musikindustrie als Teil der eigenen Strategie beschrieben worden sein, um Angebote zu unterdrücken, die der Industrie nicht genehm sind. Der Beschluss des Landgerichts Berlin in diesem Fall ist ein Novum und könnte wegweisend für die künftige Beziehung zwischen Musikindustrie und dem Internet sein.

Das Landgericht Berlin hat diesen Beschluss bisher nicht bestätigt oder Angaben zur Begründung gemacht.

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