„Von Privat zu Privat“ – So schnell ist der Verkauf gewerblich

Veröffentlicht: 20.02.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.02.2017

Das Frühjahr steht in den Startlöchern und ebenso der Drang nach mehr Leichtigkeit in Kleiderschrank und Vorratskammer. Wer seinen unliebsam gewordenen Hausstand über Ebay und Ebay Kleinanzeigen loswerden will, muss meist nichts befürchten. Die Schwelle, ab der schon ein gewerbliches handeln vorliegt, ist jedoch schnell überschritten.

Scheinprivate Händler
© Sergey Nivens / Shutterstock.com

Indiz: Professionell gestaltete Ebay-Angebote

Widerrufsrecht, Gewährleistung, IHK-Beitrag und Steuererklärung. Schlagwörter, mit denen sich gewerblich handelnde Verkäufer wohl oder übel auseinandersetzen müssen. Private Verkäufer kommen um diese ganzen Begrifflichkeiten herum. Die Gerichte sind jedoch in den letzten Jahren rigoros und legen die Schwelle zwischen gewerblichen und privaten Handeln generell gefährlich niedrig an.

Auch viele Unternehmer verstehen keinen Spaß mehr mit ihren Konkurrenten. So auch ein Ebay-Händler aus dem Gerichtsbezirk Dessau-Rosslau. Er mahnte seinen Konkurrenten ab, weil dieser als scheinprivater Händler seine Impressumspflicht nicht erfüllt hat und keine Widerrufsbelehrung verwendete.

Uneinheitliches Bild in der Rechtsprechung

Werden auf einer Internet-Plattform über professionell gestaltete Seiten Artikel angeboten, ist dies ein Indiz für ein gewerbliches handeln, so der Leitsatz des Landgerichts Dessau-Rosslau (Urteil vom 11.01.2017, Az.: 3 O 36/16). Wer in größerem Umfang Artikel aus einem bestimmten Sortiment (hier neue und teilweise mit Etiketten versehene Schmuckstücke) anbietet, muss sich den Vorwurf des gewerblichen Handelns gefallen lassen. Dabei ist es unerheblich, ob die Verkaufsartikel von Verwandten oder Bekannten zur Verfügung gestellt worden sind.

Bisher gibt es zwar noch keine festgeschriebenen Kriterien für ein gewerbliches Handeln. Jeder Fall ist bisher von den Gerichten einzeln zu bewerten. Bei durchschnittlich 15 bis 25 Verkaufsaktionen pro Monat spricht jedoch Einiges für ein gewerbliches Handeln, insbesondere dann, wenn dies über einen längeren Zeitraum geschieht. Auch eine professionell gestaltete Seite lässt den Schluss zu, dass es sich nicht mehr nur um einen reinen haushaltstypischen bzw. Hobbyverkauf handelt.

Wenn das Hobby zum Ernst wird

Damit sollten alle Verkäufer, die noch über ein privates Verkäuferkonto bei Ebay und Ebay Kleinanzeigen verkaufen, reflektieren, ob sie nicht doch bereits als gewerbliche Händler zählen. Werden dann nicht alle Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, kann aus dem „Hobby“ schnell ernst werden.

 

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