Grundpreisalarm: Preis pro Einheit auch bei Farb-Sets

Veröffentlicht: 12.04.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022

Der Blick des Kunden wandert meist zuerst auf den Endpreis. Ist dieser günstiger als bei einem anderen Produkt oder die des Konkurrenten, dann kann das den Ausschlag für den Kauf geben. Doch nicht immer ist der Endpreis maßgeblich, etwa wenn der Kunde weniger fürs Geld erhält, es sich beispielsweise um eine kleinere Abpackung handelt. Die Lösung ist der Grundpreis, mit dem die Käufer unterschiedliche Endpreise vergleichen können.

Händler, die Waren unter Angabe von Gewicht (z. B. 50 g Wolle) , Volumen (z. B. 200 ml Duschgel), Länge (z. B. 5 Meter Geschenkband) oder Fläche (z. B. Stoffe) verkaufen, müssen zusätzlich zum Gesamtpreis auch den Grundpreis angeben. Wird Farbe nach Volumen (z. B. 50 Milliliter Ölfarbe) verkauft, dann müssen Händler zusätzlich zum Endpreis auch über den Preis pro 100 Milliliter informieren. Damit soll Endkunden ein Preisvergleich ermöglicht werden. So weit nichts Neues.

Kein Grundpreis bei Sets

Eine Grundpreisangabe ist aber nicht notwendig, wenn es sich bei den verkauften Artikeln um ein Set handelt: Ein Grundpreis ist immer dann gesetzlich nicht gefordert, wenn es sich um ein Set aus „verschiedenartigen Erzeugnissen“ handelt, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind.

Bislang konnte nicht klar und eindeutig gesagt werden, welche Verkaufssets nun unter die Ausnahme fallen und welche nicht. Dr. Schneider, ein Rechtsanwalt aus Siegburg, hat auf seiner Webseite jedoch einen interessanten Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Urteil vom 10.03.2017, Az. 4 HK O 7319/16) veröffentlicht, der einigen Antworten liefern dürfte.

Demnach sind in einer Einheit verkaufte Produkte dann verschiedenartig und nicht grundpreispflichtig, wenn die Waren in ihren charakteristischen Markmalen nicht übereinstimmen und sich in ihrer Anwendung, Funktion, Wirkung oder Geschmack erheblich unterscheiden. Zum Beispiel bei folgenden Sets:

  • Schokolade und Weinbrand
  • Likör und ein Buch
  • Wein und Schinken

Ein Set bestehend aus acht verschiedenen Ölfarben sei demnach aber gerade grundpreispflichtig. Anwendung, Funktion und Wirkung von Ölfarben seien identisch. Bei den Abmahnungen handelte es sich um Abmahnungen des Ido Verbandes. Der Verband wird sich mit dieser Entscheidung daher vermehrt auf die Abmahnung von fehlenden Grundpreisen bei Farbsets berufen.

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