Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Mai 2017

Veröffentlicht: 01.06.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 03.07.2017

Der Mai hatte wieder ungewöhnlich viele Feiertage zu bieten, die auch viele Online-Händler für eine kleine Auszeit genutzt haben. Wer es nicht geschafft hat, alle News aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zu verfolgen, kann dies monatlich in unserem Rückblick nachholen. 

Justitia
© tunedin – Fotolia.com

Mehr Preisklarheit in Vergleichsportalen

Auf der Suche nach dem günstigsten Angebot ist für viele Kunden den erster Anlaufpunkt eine Preissuchmaschine. Doch was die wenigsten wissen: Nur wer sich aktiv dort registrieren lässt oder sich gar zu einer Provisionszahlung verpflichtet, wird gelistet. Der an erster Stelle gelistete Preis ist daher nicht der, der in Wahrheit der preiswerteste ist. Der Bundesgerichtshof hat deshalb Angst um die Transparenz gegenüber Verbrauchern und fordert zu mehr Offenheit auf. In erster Linien sollen die Preisvergleichsportale mit Hinweisen arbeiten, wenn sie eine Provision für geschlossene Verträge bekommen.

Dynamische IP-Adressen dürfen gespeichert werden

Um Cyberattacken abzuwehren, gibt es unzählige - mehr oder weniger effektive - Maßnahmen, die ergriffen werden können. Die Speicherung von dynamischen IP-Adressen ist eine Möglichkeit, um Hacker und Internetstraftäter später zu finden. IP-Adressen dürfen jedoch nur unter strengen Voraussetzungen gespeichert werden, etwa wenn es dem Abwehren von Angriffen dient. Die Speicherung ist zudem nur erlaubt, wenn eine Abwägung zwischen dem Schutz der Daten des Nutzers und dem Schutz vor Cyberattacken stattgefunden hat. Voraussetzung ist beispielsweise, dass eine Webseite tatsächlich der erhöhten Gefahr von Hackerangriffen ausgesetzt ist. Damit griff der BGH die Richtung des EuGH auf, die dieser 2014 vorgegeben hatte.

Doppeltes Anlegen von Amazon-Artikeln kann abgemahnt werden

Für den größten Aufreger sorgte jedoch ein Urteil zum Anlegen von Artikeln bei Amazon. Die Rechtsprechung hatte immer wieder klar gemacht, dass alle angehangenen Händler bei Amazon für falsche Aussagen oder sonstige Rechtsverstöße ihrer Konkurrenten mithaften müssen. Es ist daher nur allzu verständlich, dass Händler nach Mitteln und Wegen suchen, einen eigenen Artikel anzulegen. Das doppelte Anlegen von Artikeln kann jedoch nach hinten losgehen...

Amazon bekam auch selbst Ärger. Die Sonntagsarbeit im Versandlager wurde erneut – im aktuellen Fall vom Verwaltungsgericht Kassel – für unzulässig erklärt.

Vertippt und zugenäht – Achtung bei Ebay-Artikelbeschreibungen

Ein gewisses Maß an Sorgfalt bei der Erstellung von Artikelbeschreibungen ist eine Selbstverständlichkeit im Online-Handel. Was bei Nachlässigkeiten passieren kann, zeigte ein aktueller Fall: Macht ein Händler einen Fehler bei der Produktbeschreibung, handelt er leichtfertig und haftet für die falsche Produktbeschreibung. Muss wegen der falschen Angaben die Ebay-Auktion abgebrochen werden, kann der Fehler dem Händler sogar sehr teuer zu stehen kommen. Hierbei kann er sich auch nicht darauf berufen, er habe sich versehentlich verschrieben.

Trouble bei Ebay-Negativbewertungen

„Keine Originalverpackung, deshalb ist jeglicher Versand mehr als ein Risiko!!!" Um diese Bewertung stritten sich ein Käufer und ein Ebay-Händler. Glücklicherweise war das Amtsgericht München auf der Seite des Händlers und erkannte die Relevanz, die negative Bewertungen im Internet erlangen können.

Im Mai haben wir jedoch auch über eine Abmahnung berichten müssen, weil ein Händler seinen Konkurrenten angeblich absichtlich negativ bewertet haben soll. Wir behalten den Fall im Auge und melden uns mit einem Update.

Elektroschrott: Ab 1. Juni gibt es Bußgelder

Viele Händler haben von der Gesetzesänderung im Elektrogesetz nichts mitbekommen oder sie schlicht und einfach ignoriert. Seit Oktober 2015, spätestens seit Juli 2016, mussten betroffene Händler für eine eigene Rücknahmestelle sorgen, an der sie Elektroaltgeräte zurücknehmen können. Bisher kamen die Sünder jedoch glimpflich davon. Abmahnungen waren zwar denkbar, jedoch keine Bußgelder. Das ändert sich zum 1. Juni 2017.

Neues Verpackungsgesetz ab 2019 

Mitte Mai hat der Bundesrat einen Rundumschlag gemacht und über das „Ja“ oder „Nein“ zahlreicher neuer Gesetze befunden. Unter anderem stimmte der Bundesrat auch für ein neues Verpackungsgesetz. Damit ändert sich einiges – jedoch sieht die Umsetzung in die Praxis nicht so dramatisch aus, wie sie scheint. Hier entlang geht es zu den wichtigsten Änderungen für den Online-Handel.

Übrigens: Ob noch weitere gesetzliche Änderungen im Verbraucherschutz auf europäischer Ebene notwendig werden, untersuchte gerade erst die Europäische Kommission.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.