Eventim verliert vor dem Oberlandesgericht: Gebühr für Online-Tickets gekippt

Veröffentlicht: 22.06.2017 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 26.06.2017

Für Tickets zum Selbstausdrucken darf Eventim durch Klauseln in den Geschäftsbedingungen keine extra Gebühren in Höhe von 2,50 Euro erheben. Dies stellt keine zusätzliche Leistung dar, für die die Nutzer zahlen müssen. Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte damit die Rechtsprechung des Landgerichts Bremen. Eventim will dies nun durch den Bundesgerichtshof entscheiden lassen, um möglichen Rückzahlungen an Kunden zu entgehen.

Tickets Eventim

 ©  Gary Glaser - Shutterstock.com

Ticketdirect: Selbstausdrucken für 2,50 Euro rechtswidrig

Das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen (OLG Bremen, Urt. v. 15.06.2017 - Az.: 5 U 16/16) bestätigt das erste Gericht und kippt damit die bestehende Klausel des Ticketverkäufers Eventim. Das Unternehmen nutzt in seinen AGB eine Klausel, wonach für die Nutzung der Selbstdruckoption eine Service-Gebühr in Höhe von 2,50 Euro für die Bereitstellung der Tickets im PDF-Format erhoben wird – und dies, obwohl keine Porto- oder Materialkosten anfallen. Das Gericht ist aber der Auffassung, dass dies gar keinen Service darstellt, der eine extra Gebühr auslösen könnte. Dass Kunden ihre Tickets selbst ausdrucken können, ist demnach ein Teil der Hauptleistung durch Eventim und daher nicht separat zu berechnen. Die Übermittlung der Tickets ist notwendig und, da sie keinen Versand darstellt, keine zusätzliche Leistung.

Auch der Premiumversand wird gekippt

Neben der angeblichen Service-Gebühr befasste sich das Gericht auch mit dem angebotenen Premiumversand, den Kunden beim Kauf der Tickets auswählen können. Hier wurden 29,90 Euro inkl. Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Auch hier ist das Gericht der Meinung des Landgerichts Bremen (wir berichteten) gefolgt und hat diese Klausel als rechtswidrig erkannt. Sie beruhe zwar nicht auf der Tatsache, dass die Versendung mit 29,90 Euro viel teurer als eine normale, einfache, innerdeutsche Zustellung ist, sondern weil die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr rechtswidrig ist. Nach Ansicht der Gerichte darf der Versand zwar in Rechnung gestellt werden, doch bezahlt jeder Kunde durch den Preis die für ein Ticket anfallende Bearbeitungsgebühren, womit diese für den Versand nicht erneut berechnet werden können. 

Bekommt man nun sein Geld zurück?

Durch die Entscheidung der Gerichte sind die entsprechenden Bestimmungen unwirksam und die Gebühren hätten nicht erhoben werden dürfen. Einer möglichen Rückzahlungspflicht versucht Eventim durch den Gang zum höchsten deutschen Gericht zu entgehen. Sollte dies auch wie die vorherigen Gerichte entscheiden, dürfte die Frage nach dem “Geld zurück” spannend sein.

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