Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2017

Veröffentlicht: 31.07.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 04.09.2017

Fast alle Bundesländer sind mittlerweile in ihre wohlverdienten Ferien gestartet. Doch obwohl der Monat anfangs nur mäßig startete und keine großen Urteile oder Gesetzesprojekte verkündet wurden, wurde es zum Ende des Monats wieder turbulent.

Justitia
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EuGH: Dürfen Hersteller Handel auf Online-Marktplätzen verbieten?

„Nach Auffassung von Generalanwalt Wahl kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten, seine Waren auf Drittplattformen wie Amazon oder eBay zu verkaufen“. Das ist die ernüchternde Zusammenfassung, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli zum Vertriebsbeschränkungsstreit veröffentlicht hat. Konkret geht es um Beschränkungen des Online-Handels mit Markenparfüm. Ein Urteil wird frühestens Ende des Jahres erwartet.

Sofortüberweisung weiter erlaubt – aber nicht als einzige kostenlose Bezahlart

Ob man sie liebt oder ihr wegen Sicherheitsbedenken kritisch gegenübersteht, die Zahlung per Sofortüberweisung ist in vielen deutschen Online-Shops zu finden und gehört zu den gängigsten Zahlungsarten. Bedenken wegen der Eingabe der sensiblen Bankdaten bei der Sofortüberweisung hatte auch der BGH. Um Verbrauchern eine sichere und kostenlose Zahlungsart zu garantieren, hat der BGH die Sofortüberweisung als „nicht zumutbar“ eingestuft. Konkret bedeutet das, dass die Verwendung der Sofortüberweisung als einzige kostenlose Bezahlart in Online-Shops untersagt ist.

Und zum Thema Bezahlen im Internet gab es auch eine neue Gesetzesinitiative. Wer künftig mit Kreditkarte bezahlt, muss ab Januar 2018 nicht mehr mit extra Gebühren rechnen. Dies geht aus einem aktuellen Gesetzesentwurf hervor. Auch für Überweisungen oder Lastschriften dürfen keine gesonderten Entgelte verlangt werden.

BGH fordert mehr Gründlichkeit bei Energieeffizienzangaben

Online-Händler von Elektro- und Elektronikprodukten müssen sicherstellen, dass sie in jeglicher Werbung für ihre Produkte mit energie- und preisbezogenen Informationen auch auf deren Energieeffizienzklasse hinweisen. Der Händler muss die Energieeffizienzklasse zwar nicht auf derselben Internetseite wie die preisbezogene Werbung nennen, sondern es darf auch ein Link verwendet werden. Der Link muss inhaltlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Effizienzklasse zu erkennen sein und nicht etwa die Bezeichnung „Mehr zum Artikel“ beschriftet sein. 

BGH schützt Verbraucher in Gewährleistungsfällen

Hat ein Verbraucher ein Produkt mit einem Defekt gekauft, soll er nicht auch noch für die Kosten der Rückabwicklung aufkommen müssen. Muss ein Auto im Wege der möglichen Gewährleistung in die Werkstatt, muss der Autohändler die Kosten für den Transport des kaputten Wagens dem Käufer vorschießen. Durch die Entscheidung des Gerichts wird es für Verbraucher noch ein Stück einfacher, ihre Rechte bei möglichen Gewährleistungsfällen durchzusetzen.

Kundenbewertungen können eine Falle sein

Kundenbewertungen... einige Händler können und wollen nicht auf sie verzichten, während andere Händler Bewertungen im Internet keinerlei Bedeutung und Relevanz mehr beimessen. Tatsache ist, dass die Bewertungen zum Bumerang werden können. Wenn Kunden Produkte auf der eigenen Webseite positiv, aber unrichtig bewerten, kann dem Händler diese Bewertung als eigene angerechnet werden.

Widerrufsrecht auch für Versandapotheken

Der Protest gegen das von Gesundheitsminister Hermann Gröhe geplante Verbot des Online-Handels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wird zunehmend lauter. Auch an anderer Stelle mussten die Versandapotheken nun eine Schlappe einstecken. Die Verbraucherzentrale hatte eine Online-Apotheke abgemahnt, weil diese das Widerrufsrecht für Medikamente pauschal in den AGB ausgeschlossen hatte. Das Gericht gab der Verbraucherzentrale recht.

Nicht mal Apple darf den Widerruf ablehnen, wenn Iphones oder andere Markengeräte ohne Verpackung zurückgeschickt werden.

Online-Handel mit jugendgefährdenden Produkten konkretisiert

Weil die Jugendschutzgesetze den Online-Handel noch nicht gänzlich auf dem Schirm haben und immer noch zahlreiche Gesetzeslücken bestehen, äußern sich Landesjugendbehörden der Länder in unregelmäßigen Abständen zum Jugendschutz im Internet. Um Kinder und Jugendliche daran zu hindern, sich übers Internet Spiele ohne Jugendfreigabe, Alkohol oder Tabak zu kaufen, gibt es bereits gängige Maßnahmen. Die Vorschläge für einen sicheren Internethandel mit Alkohol, Tabak und Trägermedien (DVDs, Videospiele) haben wir hier zusammengefasst.

Neues aus der Abmahnwelt

In Sachen Abmahnungen konnte ebenfalls nicht von einer Sommerflaute gesprochen werden. Im Alltag machen sich viel zu wenige Gedanken, wie leichtfertig sie mit den Daten ihrer Kunden umgehen. Die Quittung dafür bekam im Juli ein Händler. Er erhielt ein Schreiben des hessischen Datenschutzbeauftragten, weil er auf eine Newsletter-Abbestellung nicht reagiert hatte. 

Das neue Elektrogesetz hatte Anbieter von Elektro- und Elektronikgeräten schon frühzeitig beschäftigt. Schon seit Sommer 2016 mussten bestimmte Gruppen von Händlern eine Rücknahme für Altgeräte anbieten. Die Deutsche Umwelthilfe hat bei der Umsetzung der Verpflichtung jedoch starke Defizite festgestellt. Nachdem Amazon und Ikea bereits abgemahnt wurden, folgten im Juli Saturn und Galeria Kaufhof. 

Anders als sonst nahm der IDO Verband im Juli DaWanda-Händler ins Visier. Die Gründe sind dabei nicht neu oder DaWanda-spezifisch, sondern beziehen sich auf eine fehlende oder unvollständige Widerrufsbelehrung. Auch fehlende Informationen in den AGB tauchen in den uns vorliegenden DaWanda-Abmahnungen auf.

Kurios, aber wahr!

Dass jeder Shop AGB und andere Rechtstexte mit oft epischen Ausmaß verwendet, ist unumstritten. Nicht nur Juristen, sondern auch Verbraucherschützer klagen schon seit Längerem, dass diese lange Rechtsausführungen ihren Sinn verfehlen. Den Beweis dafür lieferte ein WLAN-Anbieter aus Großbritannien. Er versteckte in den AGB eine Klausel, nach der sich die Nutzer zu 1.000 Stunden Kloputzen verpflichten. 20.000 Menschen akzeptierten die AGB.

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