Wenn PayPal Gericht spielt: BGH wird zu Käuferschutz entscheiden

Veröffentlicht: 15.11.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 15.11.2017

Die Rechnung ist mit 84 Prozent nach wie vor das beliebteste Zahlungsverfahren. In Sachen Schnelligkeit und Einfachheit schlägt PayPal die Rechnung allerdings und ist deshalb auf vielen Plattformen Pflicht und in fast jedem Online-Shop zu finden. Doch PayPal bietet ein „Manko“ für den Händler: den Käuferschutz, den viele Unternehmer in der Umsetzung als Benachteiligung empfinden.

PayPal auf Smartphone-Display
© Inferiorz Presents / Shutterstock.com

PayPal’s Käuferschutz bietet Sicherheit für Verbraucher ...

„Mit PayPal einfach und sicher bargeldlos bezahlen, Zahlungen empfangen & Geld senden“. Damit wirbt PayPal schon seit Jahren und zieht damit deutschlandweit nach eigenen Angaben fast 19 Millionen aktive Nutzer an. Das Besondere: PayPal bietet seinen Kunden (unter bestimmten Voraussetzungen) ein in der PayPal-Käuferschutzrichtlinie geregeltes Verfahren für Fälle, in denen der Käufer beispielsweise einen bestellten Artikel nicht erhalten hat oder der gelieferte Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht.

Hat der Antrag auf Käuferschutz, d. h. auf Rückerstattung des Kaufpreises, gemäß der PayPal-Käuferschutzrichtlinie Erfolg, bucht PayPal dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unter Belastung des PayPal-Kontos des Verkäufers zurück. Viele Händler fühlen sich von diesem Vorgehen benachteiligt und ungerechtfertigt behandelt. Sie sind der Meinung, PayPal handle vorschnell und ohne Rechtsgrundlage. Meist gaben sich die Händler mit PayPal’s Entscheidung geschlagen. Nicht zuletzt hat sich jeder Händler diesen Spielregeln beim Anmelden unterworfen.

... Doch wer schützt die Händler?

In zwei Rechtsstreitigkeiten, die schon seit 2015 andauern, geht es genau um so einen Käuferschutz-Fall. Der Verkäufer klagte sich jeweils bis zum BGH vor, um den Käufer nach der Rückbuchung des Kaufpreises durch PayPal auf Zahlung in Anspruch zu nehmen (Az.: VIII ZR 83/16, VIII ZR 213/16).

Im ersten Fall stritten sich Käufer und Verkäufer, beides Unternehmer, um ein verloren gegangenes Mobiltelefon. Obwohl der Käufer im B2B-Bereich selbst das Risiko eines Verlustes auf dem Transportweg trägt, schrieb PayPal dem Käufer das Geld wieder gut. Das Landgericht urteilte, dass der Kunde den Kaufpreis weiterhin zahlen müsse. Daran ändere die vereinbarte Zahlung – und der erfolgreiche Käuferschutz-Antrag – über PayPal nichts.

Im zweiten Verfahren erwarb der Käufer eine Metallbandsäge und stellte bei PayPal einen Antrag auf Käuferschutz mit der Begründung, die von der Klägerin gelieferte Säge entspreche nicht den im Shop gezeigten Fotos. Auch in dieser Konstellation buchte PayPal den Kaufpreis unter Belastung des Verkäuferkontos zurück. In diesem Fall ist die Klage bisher erfolglos geblieben.

Auswirkungen des PayPal-Käuferschutzes auf den Kaufpreisanspruch

In der kommenden Woche, am 22. November 2017, öffnet der BGH seine Türen für die Verhandlung. Dann wird die äußerst praxisrelevante Frage verhandelt und entschieden werden, welche Auswirkungen ein positiver PayPal-Käuferschutzantrag auf den Kaufpreisanspruch des Händlers hat.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#10 Redaktion 2020-04-21 07:26
Hallo Olaf,

wir verstehen deinen Ärger. Allerdings wollen wir dich darauf hinweisen, dass bei PayPal nicht Schluss ist. In solchen Fällen kannst du dich natürlich jederzeit direkt an den Verkäufer wenden und die Sache, notfalls mit der Hilfe eines Rechtsanwaltes, klären.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#9 Schliwinski Olaf 2020-04-20 16:48
habe eine Badewanne bei Ebay gekauft , die jedoch defekt war , der Verkäufer hat sich erst nach 6 Tagen gemeldet und meinte das die Beschädigung bei mir entstanden sein muß , jedoch sieht man einwandfrei das es sich um ein Produktionsfehl er handelt ! Nachdem Ebay mehrere Male versucht hat den Verkäufer zu kontaktieren , riet Ebay mir den Artikel zurück zu senden . Ich habe mehrfach Ebay darauf hingewiesen das dies nur per Spedition möglich sei und wer die Kosten ersetzt , nach längerem hin und her ging der Fall wieder an Paypal , die wiederum wieder sagten ich müsse die Wanne zurück senden ! Obwohl es hier eindeutig ein Mangel ist , habe ich dann die Wanne per Spedition zurück geschickt .
Paypal wollte aber immer eine Sendungsverfolg ungsnummer haben , ich erklärte mehrfach das es dies bei einer Spedition nicht gibt ! habe denen mehrfach den Frachtbrief inclusive. bezahlter Rechnung ( per Paypal bezahlt ) zugesandt . jetzt bekam ich Bescheid das mein Antrag auf Käuferschutz abgelehnt wurde weil ich nicht die Sendungsverfolg ungsnummer zu gesandt habe ! So eine Sauerei ! jetzt habe ich nicht nur den Kaufpreis von 289,00 € verloren sondern auch noch 62,00 € für den Rückversand !
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#8 anja 2017-11-15 20:44
wenn es um reklamation bzgl. des artikels geht, hat der käufer den artikel erst einmal zurückzusenden. bei widerruf auf seine kosten, bei mängelrüge auf händlers kosten. wenn vor rückgabe des artikels oder einverständis des händlers, daß der käufer ihn behalten kann. paypal einfach zurückerstattet , ist das so oder so nicht in ordnung. zumindest nach den standard-AGB's ohne extra ausgewiesene kulanzhandlunge n.
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#7 Dirk Reichel 2017-11-15 18:28
Wie ich einem Artikel von Trusted Shops entnahm, soll Paypal den Käufer aufgefordert haben, die Säge nicht zu benutzen, sondern zu vernichten.
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#6 klaus Schikora 2017-11-15 17:05
Viel interessanter ist doch die Frage , warum der Kunde Anspruch auf die Ware hat , obgleich er nicht den vollen Kaufpreis zahlt ???
( der volle Kaufpreis kommt ja nicht beim Händler an )
Den Banken hier wird wegen Gebühren vors Schienbein getreten , und mit " sowas " kommt paypal durch ???
Paypal ist und bleibt KEINE juristische Instanz.
Aber unverschämt teuer
Paypal nutzt einfach die Faulheit der Kunden aus. 1 Klick ist ja einfacher, als eine riesen Nummer ( inban ) einzutippen.
Aber warum muss der Händler die Faulheit bezahlen ???

übrigens ist Paypal bei ebay schon lange nicht mehr freiwillig , und ebay kommt auch damit durch.
( kein Shop , kein Sofortkauf )
FREIE MARKTWIRTSCHAFT ????

kein Wunder das so viele Firmen aus Deutschland verschwinden.
Die Wunder-Merkel schaut ja bei allem nur zu, was Geld einbringt.
Wen das ruiniert interessiert sie weniger
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#5 Norman Hommel 2017-11-15 16:38
Der Paypal Käuferschutz wird leider von vielen sehr oft zum Missbrauch benutzt.

Bei teueren Sachen ist es klar versichert...ab er das bei jemand 3x ein Postbrief nicht ankommt ist fragwürdig.

Das beste ist noch wenn die Leute sich melden und die Lüge schon in der Email raus lesbar ist. Mehrfach erlebt und wie dumm oft gelogen wird....

Paypal ist eine feine Sache, allerdings mit zu wenig Schutz / Anreiz für Händler, außer das man sein Geld sofort hat, was allerdings auch seinen Preis hat und auch auf den Kunden umgelegt wird......
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#4 Dk 2017-11-15 16:19
Es ist doch so, dass wir Händler vom Kunden auch oft hintergangen werden ... da wird ein
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#3 name 2017-11-15 16:05
PayPal ist eine Zahlungsart und kein Schutz vor irgendwas, wenn ich über PayPal nicht zu meinem Geld komme, dann eben über einen anderen Zahlungsweg.
Daher verstehe ich das ganze mit dem Käuferschutz so oder so nicht, denn kein Zahlungsdienstl eister kann entscheiden ob ein Kunde nun zahlen muss oder nicht.
Wo kommen wir denn da hin ?!??
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#2 H.K. 2017-11-15 14:53
Einer sicherlich wünschenswerten höchstrichterli chen Entscheidung zu diesem Thema steht allerdings die gängige Praxis gegenüber, dass auch im B2B Geschäft der Kunde König ist und das Risiko des Transportverlus tes trotzdem vom Händler getragen wird. Man will ja seinen guten Kunden nicht verlieren. Im Zweifel ist eben das Transportuntern ehmen in der Haftung, wobei wir dann schon wieder bei einem anderen Thema sind: versicherter Versand. Ich habe mit keinem Händler Mitleid, der meint, er müsse aus Kostengründen ein Smartphone (um mal beim genannten Beispiel zu bleiben) als Päckchen oder gar Warensendung verschicken. Geiz ist eben nicht immer geil. In diesem Fall wäre auch interessant, wie der Händler nachweisen will, dass er die Ware auch tatsächlich verschickt hat.

Auch bei Fall 2 ist die Sache für mich klar: wird etwas anders geliefert, als vorher fotografisch angeboten, müsste sich der Händler im Zweifel sogar Betrug vorwerfen lassen.

Insofern finde ich den Käuferschutz von Paypal völlig in Ordnung, zumindest was die im Artikel genannten Beispiele angeht.
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#1 Sigi 2017-11-15 14:27
"Im zweiten Verfahren erwarb der Käufer eine Metallbandsäge-
auch in dieser Konstellation buchte PayPal den Kaufpreis unter Belastung des Verkäuferkontos zurück."

was passierte denn mit Metallbandsäge: brachte der Käufer den Verläufer um die Säge und das Geld? Säge abgenutzt zurückgeschickt ? Säge unbenutzt zurückgeschickt ?

diese durchaus wichtige Infos fehlen.
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