PayPal-Urteil könnte mehr Schutz für Verkäufer bringen

Veröffentlicht: 23.11.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.11.2017

Dem Käufer kann nichts Besseres passieren als die Zahlung mit PayPal. Für fast jede Kaufsituation ist er abgesichert. Mit wenigen Klicks erhält er schnell sein Geld zurück. Händler fühlen sich davon jedoch oft benachteiligt, weil PayPal voreilig auf die Kundenanliegen eingehe und Gelder wieder gutschreibe. Der BGH sprach nun Klartext.

PayPal Logo auf dem Smartphone einer Frau
© I AM NIKOM / Shutterstock.com

„Paypal ist und bleibt KEINE juristische Instanz“

Nur einer der Kommentare, die zuletzt auf unseren Artikel „Wenn PayPal Gericht spielt: BGH wird zu Käuferschutz entscheiden“ in unserer Redaktion eingetrudelt sind. Doch wie der Bundesgerichtshof am heutigen Mittwoch mitteilt, müssen Händler sich nicht immer kampflos geschlagen geben. PayPal ist und bleibt eben doch kein Ersatz für eine „echte“ rechtliche Instanz.

Wird der Kaufpreis vom PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet, lebt sein Kaufpreisanspruch aber wieder auf. Hat der Kunde zu Unrecht den Kaufpreis nicht bezahlt, kann der Händler ihn, unabhängig von einer PayPal-Entscheidung, auf anderem Wege einfordern.

PayPal trifft rechtlich unverbindliche Entscheidung

In einer (neueren) Fassung der PayPal-Käuferschutzrichtlinie heißt es sogar, die Entscheidung über den Antrag berühre "die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer nicht" und sei "separat von diesen zu betrachten". Es muss sowohl Käufer als auch Verkäufer unbenommen sein, anstelle eines Antrags auf Käuferschutz oder auch nach einem erfolglosen Antrag Inkasso-, Mahnverfahren oder die Gerichte in Anspruch zu nehmen, um den Kaufpreis zu verlangen.

Der BGH verkennt auch nicht, was viele betroffene Händler in der Praxis oft kritisierten: PayPal lege nur einen sehr vereinfachten Prüfungsmaßstab an, der eine Berücksichtigung der Argumente beider Vertragsparteien nicht ersetzen könne (Urteile vom 22. November 2017, Az.: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16).

Konkret heißt dies: Im Fall des verlorengegangenen Mobiltelefons kann der Verkäufer daher unabhängig von der PayPal-Entscheidung den Kaufpreis noch einfordern. Im Sägen-Fall wird die Vorinstanz noch einmal entscheiden müssen, um die tatsächlichen Mängel festzustellen.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#6 maxxl 2018-03-11 19:58
Nach 14 Jahren im onlinehandel muss ich sagen, mir ist Paypal lieber als jedes deutsche Gericht
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#5 Hans 2017-11-25 13:49
endlich eine erster Schritt zur Gerechtigkeit!
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#4 UweZ 2017-11-24 08:20
Es sind ja bei Paypal und Amazon seltsame Situationen entstanden. Wir hatten Paypal nach üblen Entscheidungen einige Jahre nicht mehr genutzt bzw nur noch bei Stammkunden im Ausland. Seitdem sich aber Amazon bei der Entscheidungsfi ndung bzgl. Garantieanträge n auch an Paypal angenähert bzw. Paypal übertroffen hat, haben wir Paypal wieder genutzt. Es sind seitdem alle Paypal Entscheidungen aus unserer Sicht sinnvoll gewesen. Bei Amazon sind sie das beim besten Willen nicht, da Aussagen von Käufern wie "kam nicht an" meist mehr Wert zugesprochen wird als Ablieferbelegen und Unterschriften.
Wir haben allerdings noch nie diese Entscheidungen als endgültig akzeptiert, sei es mit Einschalten des Anwalts oder durch Strafantrag. Und es ist schon interessant, dass fast alle dieser "Entscheidungen " gerade bei Amazon letztendlich nicht standgehalten hatten.

Was die Sache m.E. deutlich verbessern würde, da ja Paypal als auch Amazon eigentlich nur den Käufer sehen (auch wenn sie es anders kommunizieren), wäre eine Sperrliste für Käufer ähnlich Ebay, nur effektiv (sprich, man kann sich nicht 1 Minute später wieder anmelden und aktiv werden). Hier dürften sich dann Käufernamen finden, die von diversen Händlern gesperrt worden sind. Im Endeffekt auch Schutz für ehrliche Käufer und ein enormer Zeitgewinn für Verkäufer.

Ansonsten hat das Urteil gezeigt, dass Entscheidungen, die irgendwo in Indien oder Irland (das sind wohl derzeit die Standorte der Entscheider bei Amazon und Paypal) von Personen getroffen werden, die mit Textbausteinen agieren und relativ wenig Kenntnis der deustchen Sprache haben, nicht verbindlich sein dürfen, was ich extrem positiv sehe.

Eine Verringerung des Käuferschutzes kann ich nur für diejenigen erkennen, die die Abläufe und Möglichkeiten ausgenutzt haben. Jeder gute Händler wird sich bei tatsächlichen Problemen keiner gütlichen Lösung verweigern. Und jeder ehrliche Kunde wird bei so etwas mit dem Händler "zusammenarbeit en".
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#3 ddirk 2017-11-24 08:14
Diese nicht ausgeschlossene gerichtliche Klärung mag ja innerhalb Deutschlands dann gut funktionieren. Wie aber geht das bei internationalen Käufern? Wie soll ich einen Käufer aus entfernten Drittländern verklagen, nachdem Paypal möglicherweise ungerechtfertig t zu dessen Gunsten entschieden hat? Paypal ist meiner Meinung nach in der Pflicht, bei den Entscheidungen zum Käuferschutz die Maßstäbe anzulegen, die auch in einem gerichtlichen Verfahren angewandt werden.
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#2 Wesker 2017-11-23 11:04
Ein Urteil gegen Händler und für Betrüger!

#Fragaria #Händlerschutz- statt-Verbrauch erschutz
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#1 pma 2017-11-23 11:01
Wieder eine typische Fehlentscheidun g! Hier hätte knallhart der Händler gestärkt werden müssen!
Geld, dass der Händler hat darf von Paypal nicht einfach so wieder weggenommen werden. Das größte Problem - die der Betrüger - ist damit nicht vom Tisch.
Vielmehr wird mit diesem Urteil den Betrüger weiter in die Hände gespielt.

Betrüger: "Hey SUPER, bekomm das Geld zurück - muss aber eigentlich zahlen. Soll der Händler doch klagen. Ich bin ja nicht so doof und gib meine richtige Anschrift/Daten bei Paypal an"
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