Verstoß gegen den Mietvertrag? Airbnb gewinnt Rechtsstreit

Veröffentlicht: 03.01.2018 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 03.01.2018

Animiert Airbnb zum Regelverstoß? Diese Auffassung vertritt Aimco, einer der größten Betreiber von Apartmentanlagen in den USA. Eine entsprechende Klage wurde jetzt allerdings abgeschmettert.

Airbnb Konzept
© AlesiaKan / shutterstock.com

Das Jahr fängt für die Vermittler-Plattform Airbnb gleich rasant an. Wie jetzt bekannt wurde, laufen gegen den US-Konzern zwei Klagen in Florida sowie Kalifornien. Kläger ist die Apartment Investment and Management Company, kurz Aimco. Das Unternehmen zählt zu den größten Eigentümern von Apartmentanlagen in den USA und sieht es als erwiesen an, dass Airbnb seine Nutzer dazu ermutigt, gegen die auferlegten Mietregelungen zu verstoßen.

In Kalifornien wurde dieser Rechtsstreit jetzt allerdings gewonnen. Das Gericht bestätigte, dass Airbnb nicht dafür verantwortlich gemacht werden könne, wenn Nutzer ihre Wohnungen ohne die Einverständniserklärung von Aimco auf der Plattform zur Verfügung stellen und damit gegen die Auflagen des Mietvertrages verstoßen.

Airbnb ist nicht für User-Content verantwortlich

Die zuständige Richterin wies die Klage mit der Begründung zurück, dass Airbnb nicht für die Listungen seiner Nutzer verantwortlich gemacht werden kann. Seit dem 1996 in Kraft getretenen Communications Decency Acts können Webseiten-Betreiber eben nicht mehr für den Content seiner User zur Verantwortung gezogen werden. Auf dieses Gesetz stützt sich nun das Urteil. Airbnb zeigt sich in einem Statement auf Gizmodo erfreut über den Richterspruch: „Wir sind zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts, welche sicherstellt, dass Mieter weiterhin Airbnb nutzen können, um ihre Rechnungen zu bezahlen. Die Partnerschaften, die wir bereits mit Vermietern geschlossen haben, machen deutlich, dass die Wohnungsteilung eine Win-win-Situation für jeden bedeuten kann.“

Während der Rechtsstreit in Kalifornien zu den Akten gelegt werden kann, ist dieser im US-Bundesstaat Florida noch am laufen.

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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