Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2018

Veröffentlicht: 01.02.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 28.02.2018

Neben dem großen Sturmtief Friederike brachen wieder einmal massenhaft Abmahnungen und Urteile über deutsche Online-Händler herein. Gestartet mit einem Verbot für Zahlungsgebühren ging der Januar turbulent weiter, unter anderem mit allerhand Amazon-Rechtsprechung und Abmahnungen wegen fehlender Grundpreise und unvollständiger Garantien-Werbung.

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Keine Kosten mehr für Zahlungsarten

Durch den Erlass einer zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive, kurz PSD2), sollen der europäische Markt und seine Zahlungsdienste angepasst und modernisiert werden. Am 13. Januar 2018 trat dazu ein neues Gesetz in Kraft. Es verbietet seit dem Stichtag bei den bargeldlosen Zahlungen Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung die Erhebung von Entgelten. Für viele Händler gibt es immer noch offene Fragen, etwa wie es um Zahlungen wie PayPal oder Nachnahme steht. Die wichtigsten beantworten wir in unserem FAQ.

Dass sich die Umsetzung der neuen Entgeltverbote lohnt, zeigt auch eine Meldung der Wettbewerbszentrale. Für Verstöße hat die Wettbewerbszentrale extra eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Verbraucher und Händler melden können, wenn sich Händler nicht an die Regeln halten. Die ersten Schreiben wurden nun auch schon versendet, in denen weitere Konsequenzen für die Nichtbeachtung des neuen Gesetzes angedroht werden.

Eine neue Schlappe: Asics scheitert erneut bei Beschränkungen 

Streitigkeiten um Vertriebsbeschränkungen ziehen sich nun seit Jahren wie ein roter Faden durch den E-Commerce, mal mehr und mal weniger erfolgreich für Händler und Markenhersteller. Händlern eines Vertriebssystems darf der Verkauf über Drittplattformen wie Amazon verboten werden. Voraussetzung ist lediglich, dass das Verbot das Luxusimage wahren soll und das Verkaufsverbot objektiv und einheitlich auf alle autorisierten Vertragshändler angewendet wird. Der BGH stellte sich nun wieder auf die Seite der Händler: „Es sei offensichtlich, dass ein Nutzungsverbot von Preissuchmaschinen zu einer wesentlichen Beschränkung der Einzelhändler im Online-Handel führe.“

Amazon geht es doppelt an den Kragen

Einen nicht gerade positiven Start hatte auch Amazon in das Jahr 2018. Gleich doppelt muss sich der Internet-Gigant von den Gerichten verantworten. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit dem österreichischen Konsumentenverein wurden die AGB des Versandhändlers in Österreich für unzulässig erklärt. Insbesondere ging es um die Wahl von luxemburgischem Recht bei Streitigkeiten.

Bereits im Jahr 2013 musste der Suchmaschinenanbieter „Google“ eine Schlappe einstecken, als der Bundesgerichtshof entschied, dass die Ergebnisse von Googles Autocomplete-Funktion in Einzelfällen rechtswidrig sein können. Nun muss sich erneut auch Amazon wegen einer Rechtsverletzung verantworten. Am 15. Februar 2018 soll vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden, ob Amazon die Marken Ortlieb und Gofit in seiner Autocomplete-Suche richtig verwendet oder überhaupt nicht mehr zur Auswahl stellen darf.

Nicht nur Amazon, sondern auch den Marketplace-Händlern haben die Gerichte ordentlich zugesetzt. Wegen des Anhängens bei Amazon schwebt das stetige Damoklesschwert der Abmahnung über allen Händlern. Das soll – wenig überraschend – auch für alle Fotos und Bilder in den Artikelbeschreibungen gelten. Alle angehangenen Händler haften für die rechtmäßige Verwendung von Fotos mit. Sind sie ohne Erlaubnis oder sonst unberechtigt bei Amazon hochgeladen worden, können alle angehangenen Händler abgemahnt werden

Sofortkauf statt Auktion: Irrtümer bei Ebay anfechten

Aus Sicht des Kunden sind Auktionen langwierig und aufwendig. Schließlich muss man das Angebot beobachten und sich Gedanken über die eigene Schmerzgrenze machen, um letztendlich doch um wenige Cent überboten zu werden. Trotzdem gibt es sie noch, die Händler, die auf Auktionen setzen. Klickt man beim Einstellen die falsche Option an, also statt der Auktion die des Sofortkaufs, kann man einen bereits abgeschlossen Kauf wieder ohne Konsequenzen beenden bzw. rückgängig machen.

Grundpreisalarm und Garantie-Werbung: Abmahnindustrie brummt 

Man mag meinen, die Abmahner haben über Weihnachten neue Energie gesammelt, um nun wieder kräftig die Abmahnindustrie anzukurbeln. Zwei Themenbereiche waren im Januar besonders häufig vertreten: Die Abmahnung wegen fehlender Grundpreise sowie die unvollständige Garantien-Werbung. 

Wer die Grundpreis-Angabe zusätzlich zum Endpreis vergisst, kann dafür abgemahnt werden, weil dem Kunden keine ausreichende Grundlage für einen Preisvergleich geboten wird. Die Firma medical4business nutzt diese Fehler bei Konkurrenten nun für zahlreiche Abmahnungen. Auch der IDO-Verband, der schon seit Jahren in der Branche bekannt ist, hat sich wieder ein ganz spezielles Thema zum Abmahnen herausgesucht. Aktuell müssen alle Händler, die eine eigene oder eine Hersteller-Garantie bewerben, noch einmal prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen.

Außerdem ging es mal wieder den Fahrrad-Händlern an den Kragen. Bestimmte, für die Verkehrssicherheit besonders relevante Teile (z. B. Beleuchtung), müssen höhere Anforderungen erfüllen. Sie werden vor einem Verkauf daher zunächst mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen, um verkaufs- und verkehrsfähig zu sein. Händler, die das Vorhandensein dieser Prüfzeichen nicht kontrollieren oder fahrlässig ohne eine Sicherheitsprüfung verkaufen, begehen eine Ordnungswidrigkeit.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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