Urteil: Apothekenautomaten von DocMorris sind rechtswidrig

Veröffentlicht: 16.02.2018 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 16.02.2018

Die Versand-Apotheke DocMorris muss ihren Apothekenautomaten in Hüffenhardt wieder abbauen. Das Landgericht in Mosbach erklärte die Anlage für rechtswidrig.

Hauptgebäude DocMorris
© DocMorris

Der Apothekenautomat, den die Versandapotheke DocMorris im Örtchen Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) aufgestellt hat, ist rechtswidrig. Das hat das Landgericht in Mosbach (Baden-Württemberg) am Donnerstag entschieden. Das Gericht hat DocMorris sowie der Mieterin der Räume den Betrieb der Anlage verboten, meldet das Handelsblatt. Das LG urteilte, dass der Automat gegen das Arzneimittelgesetz verstoße und zudem wettbewerbswidrig sei. Geklagt hatten ein Versandapotheker aus Deutschland, drei regionale Apotheken sowie ein Landesverband.

Abgabe im Automaten ist kein Versandhandel

In dem Automaten verkaufte DocMorris nicht-verschreibungspflichtige Medikamente. Ein Mitarbeiter in den Niederlanden gab das jeweilige Medikament nach einem Videochat per Knopfdruck frei. DocMorris argumentierte, dass es sich dabei um Versandhandel handele. Dem widersprach das Gericht. Die Abgabe von Medikamenten sei nur in Apotheken oder durch den Versandhandel einer Apotheke zulässig. Der Umstand, dass das Arzneimittel nach einer Videoschaltung freigegeben werde, mache die Abgabe nicht zum Versandhandel. Das Urteil ist innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Oberlandesgericht Karlsruhe anfechtbar.

Der Automat im 2.000-Einwohner-Ort Hüffenhardt stand von Anfang an unter keinem guten Stern. Nach nur zwei Tagen im Betrieb musste DocMorris die Anlage in Hüffenhardt im April auf Drängen des Regierungspräsidiums Karlsruhe wieder schließen. Nur kurze Zeit später klagte DocMorris und führte den Verkauf fort. Damit ist es nun vorerst vorbei. Fraglich, was aus dem Plan wird, weitere Apotheken-Automaten aufzustellen. Dieser war auch an das Ergebnis des vorliegenden Verfahrens gebunden. Eine Anfechtung des Urteils seitens DocMorris scheint wahrscheinlich.

GroKo will Versandapotheken verbieten

Ohnehin ist Deutschland derzeit kein gutes Pflaster für Versandapotheken. Die Große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag ein Versandverbot von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angekündigt. Inwieweit dies verfassungs- und europarechtlich durchsetzbar ist, muss sich allerdings erst noch zeigen.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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