EuGH erlaubt EU-Staaten, Uber-Dienste zu verbieten

Veröffentlicht: 11.04.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 11.04.2018

Uber hat es seit je her nicht leicht – nicht nur die klassische Taxikonkurrenz läuft regelmäßig Sturm gegen den Anbieter. Auch viele Städte und Staaten sind Uber nicht freundlich gesonnen. Vor dem Europäischen Gerichtshof musste das Unternehmen nun erneut einen kräftigen Gegenschlag hinnehmen.

Uber-Logo im Fenster eines Autos
© MikeDotta / Shutterstock.com – shutterstock.com

Und wieder werden dem Taxikonkurrenten Uber Steine in den Weg gelegt – dieses Mal von juristischer Seite. Der Europäische Gerichtshof hat den Mitgliedsstaaten der EU nun nämlich die Möglichkeit eingeräumt, den Fahrdienst Uber Pop individuell zu regulieren. Diese Entscheidung gibt den einzelnen Länder die Freiheit, den Dienst sowohl zu verbieten als auch strafrechtlich zu verfolgen.

Uber Pop ist spezialisiert auf Vermittlung von Privatleuten

Bei Uber Pop handelt es sich um einen Service, bei dem Uber Privatleute vermittelt, die in ihren eigenen Fahrzeugen Chauffeur-Dienste leisten. Und genau dieser Fakt ist es auch, der Uber in diesem Fall ins Straucheln bringt. Denn schon in der Vergangenheit gab gerichtliche Einwände, genau wie die Entscheidung, die der EuGH am Dienstag in Luxemburg fällte.

Auch im Dezember 2017 hatte sich der EuGH schon gegen Uber gewandt und entschieden, „dass die Vermittlung von Privatleuten als Fahrer einer Verkehrsdienstleistung wie etwa Taxi-Angeboten entspricht – und entsprechend reguliert werden muss“, schreibt Heise Online.

Dem Urteil war ein Verbot von Uber Pop in Frankreich vorausgegangen, nachdem die dortige Taxibranche massiven Widerstand gegen den Service gezeigt hatte und Streiks eskaliert waren. Gegen das Verbot hatte sich Uber gerichtlich zur Wehr setzen wollen, weil das Unternehmen der Meinung ist, als Informationsdienstleister unter eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1998 zu fallen. Um diesen Streitpunkt schließlich zu klären, war der EuGH hinzugezogen worden.

 

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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