Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2018

Veröffentlicht: 02.05.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 02.05.2018

Mit Ablauf des Aprils läuft nun auch die letzte verbleibende Gnadenfrist zur Umsetzung der DSGVO ab. Ab dem 25. Mai stehen immense rechtliche Änderungen in jedem europäischen Unternehmen an. Doch nichtsdestotrotz ist die DSGVO nicht der einzige Punkt auf der Tagesordnung. Zahlreiche Urteile und Gesetze dürfen neben den Vorbereitungen auf die DSGVO nicht vernachlässigt werden. Wir möchten Ihnen den Alltag erleichtern und haben deswegen das Wichtigste aus den vergangenen vier Wochen zusammengefasst.

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AdBlocker erlaubt – oder eher doch nicht?

In einem im April in Karlsruhe verkündeten Urteil hat der BGH entschieden, dass der Einsatz des Werbeblockers AdBlock Plus erlaubt ist. In der Begründung heißt es, dass keine direkte Geschäftsbehinderung seitens des AdBlock-Plus-Anbieters Eyeo vorliege, da Nutzer den Filter aktiv installieren müssen. Wie viel Geld hier im Raum steht, zeigt der Verfahrensgang und die Vehemenz der Parteien: Der Anwalt von Axel Springer kündigte bereits an, dass man Verfassungsbeschwerde wegen des Eingriffs in das Grundrecht auf Pressefreiheit einreichen werde.

Verkaufen bei Amazon

Shoppen im Internet ist beliebt. Übermäßig hohe Retouren, ausbleibende Zahlungen oder nörgelnde Kunden gehören als negativer Aspekt zum Online-Handel jedoch ebenfalls dazu. Doch auch eigene Fehler, beispielsweise bei der Preisangabe, können dazu führen, dass Bestellungen nicht ausgeführt werden können oder sollen. Bestellungen bei Amazon führen jedoch noch nicht dazu, dass ein verbindlicher Vertrag geschlossen wird. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt erst durch eine E-Mail von Amazon, in welcher dem Kunden der Versand der Ware durch den Verkäufer bestätigt wird.

Getreu dem Motto: „Einer für alle, alle für einen“ löst auch der Verkauf über Amazon jede Menge weiterer Pflichten (z. B. Kennzeichnungspflichten) aus. Sowohl für die auf Amazon angehangenen Kontrahenten als auch für die Darstellungen durch Amazon selbst müssen Marketplace-Händler nach außen die Verantwortung übernehmen.

Steuerpflicht bei Ebay für Account-Inhaber

Abgesehen von den sog. scheinprivaten Händlern, die sich aus der Affäre ziehen, muss der „normale“ Händler natürlich schon seine Steuern bezahlen. Wem sind nun jedoch die Umsätze steuerlich zuzurechnen, wenn ein Ebay-Account von mehreren Personen genutzt wird? Das Finanzgericht Baden-Württemberg weiß die Antwort: Das Finanzamt darf sich bei Internet-Plattformen auf die hinterlegten Daten verlassen. Im Zweifel oder bei mangelnder Erkennbarkeit der abweichenden Identität ist daher Vertragspartner und Steuerschuldner derjenige, der den Account eröffnet hat. 

DaWanda stellt Strafanzeige gegen den Ido Verband

Einigen Online-Händlern schlagen die Abmahnungen des Ido Verbandes seit Längerem auf den Magen. Besonders DaWanda-Händler(innen) empfinden sie als unfair und hinterfragen die Berechtigung zur Abmahnung des Verbandes. Dawanda sucht nun Gehör bei den Strafbehörden und stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln. Rechtsmissbrauch hin oder her: Bis auf Weiteres darf der Verband jedoch weiterhin legal abmahnen.

Marke „Black Friday“ soll gelöscht werden

Auch wenn es bis November noch ein ganzes Stück hin ist: Wegen der Verletzung der Marke „Black Friday“ dürften sich Händler hoffentlich keine Sorgen mehr machen. Für die Marke soll ein erfolgreicher Löschungsantrag gestellt worden sein. Soweit hier keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden, sind Abmahnungen der deutschen Lizenznehmerin daher künftig kein Problem mehr.

DSGVO ja – aber Umsetzung? Wohl nein!

Mit Ablauf des Monats April geht es auch bei der DSGVO in die heiße Phase. Nur noch wenige verbleibende Wochen trennen alle Unternehmen von der europaweit gültigen DSGVO. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen. Zumindest theoretisch. Denn die Durchsetzung der neuen Regelungen könnte an mangelndem Personal scheitern. In den 16 für den Datenschutz zuständigen Landesbehörden sollen insgesamt knapp 100 Mitarbeiter fehlen. Man werde „mit der jetzigen Ausstattung die Instrumente der DSGVO [nicht] vernünftig nutzen können“, sagt etwa Marit Hansen aus Schleswig-Holstein. 

Mehr Transparenz auf Online-Plattformen...

Um faire Bedingungen für europäische Firmen zu schaffen, die mit Portalen wie Google, Amazon und Ebay zusammenarbeiten, hat die EU-Kommission jetzt einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für Geschäftskunden von Online-Vermittlungsdiensten“ soll vor allem die Transparenz bei Kündigung und Datennutzung sicherstellen. Außerdem sollen die Plattformen in Zukunft deutlicher darstellen, ob der Vertrag mit einem professionellen Händler oder einer Privatperson abgeschlossen wird.

...und ein neues Widerrufsrecht

In das gleiche Reformpaket der EU wurden auch die Änderungen für ein neues Widerrufsrecht mit eingeschnürt. Am 13. Juni 2018 jährt sich das Inkrafttreten der neuen Regelungen für den Online-Handel zum vierten Mal. Damals sorgten große Änderungen beim Widerrufsrecht für Aufregung und Ärger in der gesamten Branche. Die EU musste dem langen Drängen des Online-Handels nachgeben und will händlerfreundlichere Regelungen umsetzen.

Hausfriedensbruch nun auch online? 

Zurzeit geht man davon aus, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen Systeme (kurz: IT-Systeme, z. B. Computer, Smartphones) in Deutschland mit Schadsoftware verseucht sind und damit potenzielle Bots darstellen. Nun soll der virtuelle Hausfriedensbruch endlich strafbar werden, denn straflose Cyberattacken können empfindliche Schäden anrichten. Erst jetzt, Mitte 2018, hat der Bundesrat einen Versuch gewagt, und den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die „unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme“ unter Strafe gestellt wird.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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