Rechtsradar: Die Themen der Woche mit „Refurbished“-Ware von Amazon und dem Start des Verpackungsregisters

Veröffentlicht: 07.09.2018 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 07.09.2018

Wer wichtige und lesenswerte Entscheidungen aus dem Online-Handel Revue passieren lassen oder sich auf den aktuellen Stand bringen möchte, dem empfiehlt sich unser Rechtsradar. Heute unter anderem mit Amazon, dem neuen Verpackungsgesetz und dem Bundeskartellamt.

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© Rido / Shutterstock.com

„Refurbished“: Amazon muss Kunden besser informieren

Amazon verkauft bekanntlich auch gebrauchte Produkte, bezeichnet sie aber wohl nicht zwingend als solche. Ein Fall, in dem ein Smartphone als „refurbished“ (zu Deutsch etwa „generalüberholt“ oder „aufgearbeitet“), nicht aber ausdrücklich als „gebraucht“ an den Mann gebracht werden sollte, landete vor dem Landgericht München. Dieses entschied zugunsten der Verbraucherschützer, die die Online-Plattform verklagten. Der Artikelzustand stelle eine wesentliche Produkteigenschaft dar, über die sich der Verbraucher informieren können müsse. Mittels der verwendeten englischen Begriffe „refurbished“ und „Refurbished Certificate“ sei dies jedoch nicht in hinreichendem Maß möglich, auch eine Übersetzung ins Deutsche sorge nicht für Abhilfe. Amazon droht im Falle einer Wiederholung gleicher Sachverhalte ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Registrierung ab jetzt möglich: Verpackungsregister „LUCID“ ist online

Vier Monate vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes ist nun die zugehörige Registrierungsplattform „LUCID“ online gegangen, berichtet der  LogistikWatchblog. Alle Hersteller von Verpackungen sollen ab dem 1. Januar 2019 ihrer Produktverantwortung nachkommen. Der Gesetzgeber will mit der Registrierungspflicht und dem öffentlich einsehbaren Register einerseits die Recyclingquote erhöhen, andererseits aber auch für mehr Fairness und Transparenz im Entsorgungssystem sorgen, indem nachvollziehbar wird, wer sich nicht an den Entsorgungskosten beteiligt. Jeder, der mit Ware befüllte Verpackungen für den privaten Endverbraucher erstmals gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, ist zur Registrierung verpflichtet. Wer dies nicht rechtzeitig erledigt, unterliegt ab Jahresbeginn einem Verkaufsverbot und muss mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 100.000 Euro rechnen. Die Registrierung ist hier möglich.

Abmahnmissbrauch: Justizministerin Barley plant mehr Schutz vor Missbrauch

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erscheinen manchmal mehr als Goldmine für Kanzleien und andere Marktteilnehmer denn als System zur Sicherung des fairen Wettbewerbs. Dieser Eindruck entsteht nicht zuletzt durch die massige Anzahl an missbräuchlichen Fällen ihrer Verwendung. Justizministerin Barley (SPD) plant nun ein neues Gesetz, um die Voraussetzungen für Abmahnungen derart umzugestalten, dass unseriösen Abmahnern der Gang vor Gericht deutlich erschwert wird und der Vorgang für den Abgemahnten transparenter gemacht wird. Überarbeitet werden sollen unter anderem die Anforderungen an die Klagebefugnis. Auch der Streitwert soll in seiner Höhe gedeckelt werden. Das Ministerium plant, durch die neuen Vorgaben 50 Prozent des Missbrauchs von Abmahnungen zu verhindern.

E-Commerce im Visier des Bundeskartellamts

Bereits 272 Millionen Euro Bußgeld wurden im laufenden Jahr wegen Kartellvergehen durch das Bundeskartellamt verhängt. Die Summe, die von insgesamt 16 Unternehmen und 13 Privatpersonen zu begleichen ist, ist damit schon zu diesem Zeitpunkt des Jahres viermal so hoch wie im gesamten Vorjahr (66 Millionen). Zukünftig soll die Kartellverfolgung im Bereich E-Commerce mehr in den Fokus des Amts gerückt werden. Aktuell laufen verschiedene Sektoruntersuchungen, unter anderem zu Vergleichsportalen, sowie ein Verfahren gegen Facebook – hinsichtlich dessen sollen bis zum Jahresende Ergebnisse vorliegen.

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