Erneute Schlappe: IDO-Verband verliert Rechtsstreit

Veröffentlicht: 05.11.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 07.11.2018

Es ist ein kleiner Sieg gegen die Abmahnindustrie: Erneut musste der IDO-Verband eine Schlappe gegen die Bonnerin Vera Dietrich hinnehmen.

Viele Personen bilden die Form eines Richterhammers auf weißem Hintergrund
© Arthimedes - shutterstock.com

Der Streit vor dem Oberlandesgericht ist bereits der zweite Akt gegen den IDO-Verband: Dieser mahnte die Händlerin Vera Dietrich ab. Die Händlerin hatte es unterlassen, auf ihrer Homepage die Materialzusammensetzung eines Schales anzugeben (wir berichteten). In Folge der Abmahnung durch den Verband zahlte die Händlerin zwar die geforderte Strafgebühr in Höhe von 232 Euro; die Unterlassungserklärung wollte sie aber nicht unterschreiben. Sie fürchtete in Zukunft bei jeden noch so kleinem Formverstoß erneut von dem Verband zur Kasse gebeten zu werden.

Der Verband bestand aber auf die Unterlassungserklärung und wollte diese vor dem Landgericht Bonn im Mai 2018 erzwingen; scheiterte aber wegen der fehlenden Klagebefugnis. Dagegen legte der Verband Berufung ein.

Überraschendes Ende

Am Anfang sah das Berufungsverfahren für Vera Dietrich nicht gut aus: Wie der General-Anzeiger Bonn berichtet, zeigte das Gericht zu Beginn, dass es dazu neigt, dem Verband Recht zu geben. Schließlich hätte die Händlerin unstrittig gegen Kennzeichnungspflichten verstoßen. Der Fall schien daher schon von vornherein verloren zu sein.

Die Beklagte zweifelte aber – wie schon in der ersten Instanz – die Befugnis des Verbands zur Klageerhebung an: Zwar legte der Verband eine Liste mit 44 Mitgliedern vor; nach eigenen Nachforschungen stellte sich der Sachverhalt aber so dar, dass viele der genannten Mitglieder gar keine Mitglieder mehr seien.

Das Gericht verlangte daraufhin, einen Beweis vom Verband für die Mitgliedschaft der aufgelisteten Unternehmen, berichtete der General-Anzeiger weiter. Immerhin habe der Verband eine eidesstattliche Versicherung über die Mitgliedschaften abgelegt. Mehrfach wurde der Prozess unterbrochen, um dem Kläger die Möglichkeit zu geben, die Beweise für die Richtigkeit der Mitgliederliste herbei zu schaffen. Diesen Beweis konnte der Verband nicht erbringen. Das Gericht stellte daraufhin fest, dass der Verband über keinerlei Klagebefugnis verfüge. „Es wird spannend: Abweichend von dem, was ich anfangs gesagt habe: Es sieht anders aus“, wird die Richterin vom General-Anzeiger zitiert.

In der Folge zog die Anwältin des Verbandes die Berufung zur Erleichterung von Vera Dietrich zurück. Ob die falsche eidesstattliche Versicherung strafrechtliche Konsequenzen hat, ist noch ungewiss.

Befugnis nach UWG

Viel diskutiert ist die Befugnis des IDO-Verbandes Abmahnungen zu schreiben und in der Folge auch zu klagen. Der Grund hierfür liegt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Demnach sind nur bestimmte Personen dazu befugt, andere Personen abzumahnen.

Sinn und Zweck von Abmahnungen ist die – zunächst – außergerichtliche Regelung von Wettbewerbsverstößen. Da es dabei um Wettbewerb geht, ist es zwingend erforderlich, dass ein Mitbewerber den Verstoß ahndet. Neben Mitbewerbern dürfen aber auch Verbände abmahnen. Damit ein Verband befugt ist, müssen drei Voraussetzungen vorliegen:

  1. Es muss sich um einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen handeln.
  2. Diesem müssen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehören, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben.
  3. Außerdem muss er durch seine personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung imstande sein, seine satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen.

Liegen alle Voraussetzungen vor, darf auch ein Verband abmahnen. Zwar ist der IDO-Verband hier an Nummer 2 gescheitert, dies bedeutet aber nicht, dass der Verband generell keine Befugnis hat. Abmahnungen sollten daher auch nach diesem Rechtsstreit unbedingt ernst genommen werden.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#6 Kaya 2019-12-07 04:14
Hi Leute, hatte vor knapp 2 Jahren auch eine Abmahnung der IDO, kann das hier geschriebene nur bestätigen, das die IDO nur gegen kleine angeht. Hatte 2 Accounts bei Ebay, der eine Shop bei Ebay endete mit dem Buchstaben o und der andere mit a im Namen, der mit O hatte tausende Bewertungen, der mit a war frisch geöffnet, einmal dürft ihr raten welcher abgemahnt wurde. Hatte dann den kleinen Shop geschlossen und die Unterlassungser klärung auch so formuliert das ich mit dem Shop "a" nicht nochmal diesen Fehler begehen werde, wie auch wurde ja abgemeldet :) So kann man die Ido auch einfach abhaken. Die Unterlassungser klärung ist also nichts wert, da nie wieder ein Shop mit dem Namen angemeldet wird :)
Der mit o am Ende des Namens wurde natürlich korrigiert und war Abmahnfrei. Gezahlt habe ich denen auch nichts, habe auf die Namen der Händler bestanden die angeblich auch mit meiner Ware (Schmuck & Antiquitäten) handeln. Eine Mitgliederliste sah ich nie, und die Forderung des Geldes war auch nie ein Thema, vor Gericht hätten sie es ja untermauern müssen. Meiner Meinung nach hat die IDO also keine erhebliche Mitgliederanzah l im Schmuck und Antiquitätenber eich. Lasst euch nicht von denen verarschen und geht immer gegen vor.
Zum Thema Regierung, die verdienen mit. Eine Lobby ist sicherlich in der Politik vorhanden.
Warum ist sonst noch das Abmahnen in solch hohem Kostenniveau vorhanden.
Wenn ich das zu entscheiden hätte wäre es ganz einfach. Die erste Abmahnung ist kostenfrei, sollte also eher ein Hinweis sein das etwas wettbewerbswidi rg ist. Wenn dann der Händler trotzdem dagegen verstösst sollte als zweiter Schritt eine Unterlassungser klärung einschreiten. Und erst beim weiteren Verstoss sollte zur Kasse gebeten werden. Das Geld sollte auch nicht ein Verein wie die IDO bekommen, sondern eine vorgesetzte Stiftung. Die gutes mit dem Geld betreibt, Kinder, Tiere, Krankheiten etc. gibt genug auf der Welt die das Geld mehr bräuchten.
Wie schnell dann die Anzahl der Anwälte in Deutschland schrumpft, wäre sicherlich bemerkenswert.
Frohen Handel und einen schönen Abend noch.

Achso abgemahnt wurde ich wegen der Angabe "Versand ins Ausland auf Anfrage", da ich die Leute sammeln lassen habe und es nie ein Einzelkauf wurde.
Man wusste erst nach dem gesamten Einkauf wieviel Versandkosten auf mich zu kommen, da Gewicht und Größe nie vorrauszusehen waren.
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#5 Roland Bär 2018-11-07 08:59
Aufruf:

wer vom IDO zur Mitgliedschaft erpresst wurde oder eine Mitgliedschaft gegen Abmahnverzicht aufgegrängt wurde sollt melden.

Hatte auch wiederholt davon gelesen.

Anja Du hasst leider recht.
Einen Anwalt wegen schlechter Arbeit zu verklagen geht nach meinen Kenntnisstand leider nicht bzw. ist aussichtslos.
Hatte mal meinen Anwalt in der Nähe dazu konsultiert.

Das bedeutete für uns mein Superanwalt Gerstel erhielt 1500€ Terminsgebühr, schickte vor 4 Jahren einen unvorbereiteten fachfremden Terminsvertrete r für 160€, hatte damit er 1340€ verdient. Nach der Niederlage riet der Staranwalt Widerspruch einzulegen. Das ist gesetzlich "einwandfrei" möglich.
Du bist als Mandant praktisch rechtlos.
Da es kein Bewertungsporta l für Anwälte gibt, stochert man im Nebe uf der Suche nach einem guten Anwalt.
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#4 anja 2018-11-06 12:46
ich bezweifle ohnehin, daß IDO in vielen fällen dazu eine berechtigung hat und wollte das überprüfen lassen. ich scheiterte daran, daß mein anwalt nicht mitzog und danach hatte ich genug damit zu tun, gegen meinen anwalt mit einem anderen zu klagen, weil er mich durch seine unfähigkeit in eine finzielle katastrophe gerissen hat. den prozeß habe ich dann zwar gewonnen, aber an den folgen muß ich noch heute (nun seit 2 jahren) knabbern. die IDO geht meist gegen kleingewerblich e, die alleine arbeiten, sich um alles selbst kümmern müssen, keinen eigenen anwalt haben und nicht über die finanziellen mittel verfügen, sich wirklich wehren zu können. die IDO betreibt betrug, raub und existenzzerstör ung im großen stil seit jahren und keiner schiebt einen riegel vor. oft denke ich, der regierung ist es ganz recht, daß kleine und mittlere kaputtgehen, damit immer mehr vollkontrolle herrschen kann. daher wird de o.g. fall sicherlich eine ausnahme bleiben, obwohl ich mir sicher bin, daß mitgliederliste n der IDO schon immer gefakt und nach zeugenaussagen mitgliedschafte n im rahmen einer bestehenden abmahnung erzwungen wurden. für mich sind die IDO und viele andere abmahnstellen nur eine moderne art der mafia, die von leuten "schutzgelt" erzwingen (mitgliedschaft oder sonderzahlungen ). was die mafia auf den straßen ist, sind abmahnstellen in der online-welt. die einen zahlen, die anderen werden zerstört. und unsere politiker unterstützen das auf der einen seite mit tatenlosigkeit und auf der anderen mit einem heraushauen immer undurchsichtige r, vorworreneren und ständig wechselnden gesetzen und auflagen für online-händler, denen kleingewerblich e nicht mehr in vollem rahmen folgen können, weil ohnehin kaum noch zeit und kraft bleibt, um geld verdienen zu können, selbst bei einer 7-tage-arbeitsw oche mit 14 stunden pro tag.
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#3 Roland Bär 2018-11-06 09:15
wie viel Mandaten sind erheblich?

Die wischi-waschi Gesetzregelunge n gelten immer für Abzocker und das Recht verdrehende Anwälte.

Warum ist das so? Damit Anwälte eine Möglichkeit zum Gelderwerb haben? oder wer kann das Gegenteil schlüssig begründen.

Wenn Deutschland eine Gesetzgebung die Gerechtigkeit als Ziel hat, muss dem IDO sofort die Zulassung entzogen und die Verantwortliche n wegen Meineid verklagt und genauso streng bestraft werden wie wir "bösen Händler" die gegen die Wettbewerbsgese tze "schwerwiegend" verstoßen haben.

Das wird nicht de Fall sein. Warum RA Sandhage aus Berlin darf trotz nachgewiesenen Betruges weiter abmahnen. Falsches gesetztes Komma kann Tausende kosten. Betrug von Sandhage endet im Du Du mach das nicht noch einmal oder wer weiß mehr über die Betrügreien von Sandhage mit nicht existierenden Firmen und erlogenen Mandantenaufträ gen. Ich hatte selbst einen Abmahnversuch von diesem Herren.
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#2 Stratmann 2018-11-06 08:55
Dank fliegender Gerichtsstände (und der klar definierten Rechtslage)
in diesem unserem Lande,kann das nächste Urteil schon wieder ganz anders aussehen.
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#1 Markus 2018-11-06 08:18
Einfach nur absurd, dieses Treiben. Natürlich muss es Konsequenzen haben, dass die eidesstattliche Versicherung offensichtlich abgegeben wurde. Dieser Prozess müsste die gesamten Aktivitäten des Verbandes in Frage stellen. Kopfschütteln.
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