Buchpreisbindung: Amazon verliert Streit um Gutscheinaktion

Veröffentlicht: 12.02.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 23.06.2022

Der US-Riese Amazon kämpft mit harten Bandagen, um die Konkurrenz so klein wie möglich zu halten und seinen Kunden immer wieder Neues zu bieten. Doch manchmal scheint auch das Großunternehmen übers Ziel hinauszuschießen und verletzt dabei geltendes Recht. So verlor Amazon nun beispielsweise einen Rechtsstreit gegen den Börsenverein, den dieser als Sieg für die Buchpreisbindung einstuft.

Buchpreisbindung: Amazon verliert Streit um Gutscheinaktion

(Bildquelle Bücherkauf: Lukiyanova Natalia / frenta via Shutterstock)

Das Trade-In-Programm von Amazon 

Das OLG Frankfurt hat entschieden: Amazon darf sein Trade-In-Programm nicht an Gutscheine koppeln, die einen Nachlass preisgebundener Bücher versprechen. Mit diesem Urteil bestätigt das Gericht eine einstweilige Verfügung, die bereits am 4. September 2012 ausgesprochen wurde.

Doch zurück zum Anfang: Amazon warb im Zuge seines „Trade-In-Programms“ damit, gebrauchte Bücher wieder anzukaufen. Dabei versprach das Unternehmen den Kunden einen 5-Euro-Gutschein, wenn diese nicht nur eins, sondern gleich zwei Bücher einschickten. Der Gutschein sollte dann beim nächsten Buchkauf verrechnet werden. Mit dieser zeitlich befristeten Aktion sollten vor allem Neukunden akquiriert und das Kundenfeld somit weiter ausgebaut werden.

Amazon begründete laut Börsenblatt die Gutscheinaktion mit dem Standpunkt, dass man „beim Ankauf gebrauchter Bücher die Preise frei festlegen“ könne, die Buchpreisbindung in diesem Fall aufgehoben sei und man so „eintretende Synergieeffekte“ beim Ankauf mehrerer Bücher entsprechend entlohnen könne.

Amazon umgeht Buchpreisbindung 

Der Börsenverein hielt jedoch mit der Begründung dagegen, dass unter diesen Umständen auch jede erdenkliche Kundenleistung wie zum Beispiel die Produktbewertung oder die Abgabe einer Buchrezension mit entsprechenden Gutscheinen entlohnt werden könnte. „Genau dies würde beim Folgekauf preisgebundener Bücher einen Verstoß darstellen. Denn letztlich bezahle Amazon den Nachlass auf den nächsten Buchkauf aus dem eigenen Rabatt und erhalte daher nicht den gebundenen Preis“, so der Verein.

Hinzu kommt, dass der Börsenverein glaubhaft belegen konnte, dass Amazon die 5-Euro-Gutscheine auch beim Ankauf lediglich eines Buches gewährte.

Das Urteil des Gerichts wurde zur Revision zugelassen, sodass damit zu rechnen ist, dass der Streit um das Trade-In-Programm, die entsprechenden Gutscheine und die Buchpreisbindung in eine Runde gehen werden.

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