Händler darf mit „olympiaverdächtiger“ Sportbekleidung werben
Die Bezeichnung verstößt, genauso wie „olympiareif“ für sich genommen nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz, so der BGH.
In einer dynamischen Branche wie dem Online-Handel werden jeden Tag neue Klagen eingereicht, Verfahren eingeleitet, Fälle verhandelt und Urteile gefällt. Über aktuelle Verfahren und richterliche Entscheidungen im Bereich E-Commerce, Online-Handel und themenverwandten Gebieten werden Sie hier informiert. So verpassen Sie keine Entscheidung der OLG, des BGH oder EUGH und anderen Institutionen.
Die Bezeichnung verstößt, genauso wie „olympiareif“ für sich genommen nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz, so der BGH.
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