Eventim muss Vorverkaufsgebühren erstatten
Eventim darf die Vorverkaufsgebühren bei der Erstattung von Ticketpreisen als Zwischenhändler nicht behalten.
In einer dynamischen Branche wie dem Online-Handel werden jeden Tag neue Klagen eingereicht, Verfahren eingeleitet, Fälle verhandelt und Urteile gefällt. Über aktuelle Verfahren und richterliche Entscheidungen im Bereich E-Commerce, Online-Handel und themenverwandten Gebieten werden Sie hier informiert. So verpassen Sie keine Entscheidung der OLG, des BGH oder EUGH und anderen Institutionen.
Eventim darf die Vorverkaufsgebühren bei der Erstattung von Ticketpreisen als Zwischenhändler nicht behalten.
Prüflinge, die ihre angefertigten Examensklausuren noch mal lesen möchten, müssen für die Kopierkosten nicht mehr selber aufkommen.
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... weiterlesenAußerdem: Der Online-Händler Pearl wurde doch Opfer eines Hackerangriffs. Und Ebay Korea bekommt Übernahmegebote.
Einem Abmahnschreiben liegt regelmäßig eine Unterlassungserklärung bei. Für alle, die vom Ido Verband abgemahnt wurden, gibt es wieder neue Hoffnung.
... weiterlesenDa vergeht dem Schmunzelhasen das Lächeln: Milka hat vom LG Bremen Ärger wegen der schlecht lesbaren Zutatenliste bekommen.
Schnelle Datenübertragung ist nicht für jeden gleichermaßen verfügbar. Darauf muss beim Bewerben bestimmter Dienste hingewiesen werden, entschied ein
... weiterlesenDem Verbraucher steht bei Online-Bestellungen ein Widerrufsrecht zu. Punkt. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist der Kunde an seine Bestellung gebunden.
... weiterlesenBieten mehrere Händler einen identischen Artikel an, werden sie bei Amazon zusammen gelistet. Insbesondere bei Markenprodukten ist das sogenannte Anhängen aber
... weiterlesenNetflix darf in seinen AGB in Deutschland keine Klausel verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Der BGH kassierte eine solche Regelung.
... weiterlesenKonzerte sind ein teures Vergnügen und Karten kosten oft dreistellige Summen. Daher ist es nicht überraschend, dass Kunden ihr Geld zurück haben wollen.
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