Keine kostenlosen Brillen für „Coronahelden“
Kostenlose Zugaben zu Medizinprodukten sind tabu. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der Gedanke noch so gut ist.
In einer dynamischen Branche wie dem Online-Handel werden jeden Tag neue Klagen eingereicht, Verfahren eingeleitet, Fälle verhandelt und Urteile gefällt. Über aktuelle Verfahren und richterliche Entscheidungen im Bereich E-Commerce, Online-Handel und themenverwandten Gebieten werden Sie hier informiert. So verpassen Sie keine Entscheidung der OLG, des BGH oder EUGH und anderen Institutionen.
Kostenlose Zugaben zu Medizinprodukten sind tabu. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der Gedanke noch so gut ist.
Für Verbraucher soll auf den ersten Blick erkennbar sein, wenn sie mit einem „Klick“ einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen.
Soziale Medien wie Facebook und Co. müssen illegale Posts löschen. Aber auch umgekehrt muss man sich gegen Löschungen und Sperrungen wehren
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... weiterlesenIn den USA muss Amazon für einen explodierten Akku haften, der über einen Händler vertrieben wurde, der den FBA-Service genutzt hat.
... weiterlesenDie Pauschale eines Energieanbieters war nicht nur zu hoch. Sie umfasste auch Posten, die nicht umgelegt werden können.
Dem Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) steht laut den Richtern grundsätzlich Kurzarbeitergeld zu.
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Auch im Streit über Produktkennzeichnungen gelte die „prozessuale Waffengleichheit“. Angenommen wurde die Verfassungsbeschwerde aber nicht.
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