Spahn rückt vom Koalitionsvertrag ab

Kein Verbot des Online-Handels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten

Veröffentlicht: 12.12.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 12.12.2018
Glas mit blauen Pillen, was umgefallen ist

Eigentlich hatte sich die GroKo im Koalitionsvertrag geeinigt: Es sollte sich für ein Verbot des Handels mit  verschreibungspflichtigen Medikamenten in virtuellen Apotheken eingesetzt werden. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“ Anlass hierfür war der Fall der Preisbindung durch den EuGH im Jahr 2016. Vorher unterlagen nicht nur verschreibungspflichtige Medikamente in den stationären Apotheken der deutschen Preisbindung, sondern auch Mittel, die über Versandapotheken nach Deutschland verkauft wurden.

Darin sah der EuGH allerdings eine unzulässige Einschränkung des grenzüberschreitenden Handels und kippte die Preisbindung im Online-Bereich. Ein Aus für die klassische Apotheke würde das allerdings nicht bedeuten: Der EuGH ist der Ansicht, dass stationäre Apotheken durch Dienstleistungen, wie etwa individuelle Beratungen und Notdienste, andere Mittel und Wege hätten, sich für den Wettbewerb mit den Online-Apotheken zu wappnen. Deutsche Apotheken befürchten dennoch durch diese Entscheidung eine Verdrängung vom Markt, da sie nicht bei den Rabattschlachten mitziehen können. Daher wandten sie sich im Oktober dieses Jahres an die Regierung und forderten ein Verbot (wir berichteten).

Karl Lauterbach: Der Versandhandel wird gebraucht

Wie Heise nun berichtet, wird es laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nicht zu diesem Versandhandelsverbot kommen. Grund hierfür ist, dass es aus europarechtlichen Gesichtspunkten nur schwer einzuschätzen sei, wie ein solches Verbot aussehen müsste, um nicht als rechtswidrig eingestuft zu werden. Stattdessen wolle Spahn – so Heise weiter – die klassischen Apotheken mehr stärken: Die flächendeckende Versorgung mit Apotheken solle gesichert werden. Außerdem sollen Nacht- und Notdienste weit besser honoriert werden. Der Tagesschau ist außerdem zu entnehmen, dass Spahn die zulässigen Rabatte im Online-Handel regulieren möchte: Pro Packung sollen ausländische Apotheken maximal einen Rabatt von 2,50 Euro veranschlagen können. Außerdem soll der Versandhandel einen maximalen Marktanteil von fünf Prozent erhalten, sonst würden weitere Rabattbegrenzungen folgen.

Aus den Reihen der SPD wird das Doch-Nicht-Verbot jedenfalls begrüßt. „Der Versandhandel wird auf dem Land und für Patienten mit chronischen und seltenen Krankheiten gebraucht“, wird Karl Lauterbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, von Heise zitiert.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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