Verbraucherschutz

Kein Widerrufsrecht bei Vorbestellungen: Nintendo steht vor Gericht

Veröffentlicht: 19.12.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022
Gregorio Koji / Shutterstock.com

Nachdem der norwegische Verbraucherschutz gegen den Online-Shop von Nintendo vorgeht, bereitet laut Winfuture nun auch der deutscher Verbraucherschutz vor dem Landgericht Berlin eine Klage vor.

Wie Winfuture weiter berichtet, ist Grundlage des Streites die Undurchsichtigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nintendo. Diese wird besonders bei Vorbestellungen deutlich. Kunden können sich – teilweise Wochen oder Monate vor dem eigentlichen Erscheinungsdatum – ein Spiel sichern. Spielbar wird es allerdings erst ab Erscheinungsdatum; stornieren können sie ihre Bestellung dennoch nicht.  

Widerrufsrecht bei Vorbestellungen

Das Problem ist, dass der Beginn des Widerrufsrechts etwas willkürlich und auch undurchsichtig wirkt:

Zum einen sagt Nintendo, dass der Kaufvertrag mit dem Download des Spiels geschlossen wird. Zum zweiten können Kunden vorbestellte Spiele zwar schon downloaden, aber nicht nicht spielen. Drittens sagt Nintendo, dass der Vertrag bei Vorbestellungen mit der Vorbestellung beginnt, da das Spiel bereits zum Download bereit steht. Zum Vierten sind Vorbestellungen nicht stornierbar, da Nintendo Vorbestellungen wie normale Spielekäufe auch behandelt.
Für den Verbraucher sind die Regelungen undurchsichtig. Es ergibt durchaus Sinn, das Widerrufsrecht beim Kauf von reiner digitaler Ware einzuschränken: Bestünde das Widerrufsrecht wie bei physisch vorhandener Ware, könnte der Nutzer das gedownloadete Spiel binnen zwei Wochen durchzocken, dann den Widerruf erklären und der Verkäufer würde in die Röhre schauen (mehr dazu). Bei den Vorbestellungen besteht diese Möglichkeit aber gerade nicht, weil sie trotz Download erst ab Erscheinungsdatum spielbar sind.

Daher will die Verbraucherzentrale Bundesverband vom Gericht prüfen lassen, ob die AGB von Nintendo mit den europäischen Verbraucherschutzrichtlinien konform gehen. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird laut Winfire im nächsten Jahr gerechnet.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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