EU-Reformpaket

Amazon und Ebay sollen Ranking-Faktoren offenlegen (Update: EU-Parlament beschließt neue Transparenzregeln)

Veröffentlicht: 03.04.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 17.04.2019
Pokal mit Sternen auf Tafel

Bereits seit einigen Monaten wird in Brüssel über ein neues Reformpaket diskutiert. Das Paket zielt auf die Betreiber von Verkaufsplattformen ab und soll unterm Strich für die Kunden mehr Transparenz bringen. Gestern nun kam es laut Trendy One zu einer Einigung im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Update, 17.04.2019: Die Offenlegung der Ranking-Faktoren wurde heute von der EU beschlossen.

Vertragspartner bekommen ein Gesicht

Verkaufsplattformen, wie etwa Ebay und Amazon, sollen dazu verpflichtet werden, offen zu legen, mit wem der Verbraucher eigentlich einen Vertrag eingeht. Zur Zeit ist es so, dass Verkäufer so hinter den Namen der großen Verkaufsplattformen verschwimmen, dass manchem Verbraucher häufig nicht klar ist, dass nicht etwa die Verkaufsplattform Ansprechpartner bei Vertragsverstößen ist.

Für mehr Verbraucherschutz soll außerdem eine Regelung zu Kundenbewertungen sorgen: Die Plattformen sollen sicherstellen, dass diese auch authentisch sind.

Offenlegung der Rankingfaktoren

Weiterer Schwerpunkt der Reform sind die Rankings: Für den Verbraucher soll erkennbar sein, nach welchen Kriterien die Produkte in den Rankings gelistet werden. Es ist häufig nicht ersichtlich, welches Produkt warum als das beste Suchergebnis angezeigt wird. Das beklagen nicht nur Käufer, sondern auch Verkäufer, die natürlicherweise auf ein gutes Ranking angewiesen sind.

Diese Regelung hat allerdings nicht nur die Marktplätze im Blick, sondern auch Vergleichsportale. Für den Betrachter ist hier häufig nicht ersichtlich, warum welches Produkt einen besseren Platz hat. Auch Werbeanzeigen sind häufig im selben Design wie die Treffer dargestellt, so dass es den Anschein macht, als wären sie auf Platz 1, obwohl es sich lediglich um eine bezahlte Werbeplatzierung handelt (wir berichteten).

Vermarktung scheinbar identischer Produkte

Die Reform nimmt sich außerdem der Kritik aus den östlichen Mitgliedstaaten an: Schon seit längerem würden Produkte von minderwertiger Qualität als identisch zu den Originalen vermarktet. Eine Regulierung der Vermarktung schein-identischer Produkte soll dem nun einen Riegel vorschieben.

Sanktionen für Unternehmen

Aus einer Meldung der Zeit geht hervor, dass Unternehmen, die sich nicht an die neuen Gesetze halten, mit angemessenen Strafen belegt werden sollen.

Über das Reformpaket müssen noch die Mitgliedstaaten abstimmen. Mit dieser Abstimmung wird allerdings erst nach der Europawahl im Mai gerechnet.

Update, 17.04.2019: Offenlegung der Ranking-Faktoren von EU beschlossen

Das Europaparlament hat die neuen Transparenzregeln jetzt abgesegnet. Online-Portale müssen künftig genau ersichtlich machen, wie die Rankings zustande kommen und ob bestimmte Angebote nur ganz oben gelistet werden, weil dafür bezahlt wurde. „Das ist klar Werbung und muss als solche gekennzeichnet sein“, so die SPD-Verbraucherschutzexpertin Evelyne Gebhardt in einem Artikel der Zeit. Die EU hat außerdem festgelegt, dass Portalbetreiber nun angeben müssen, ob sie Algorithmen mit personalisierter Werbung oder Preisen anwenden. Zusätzlich soll es mehr Transparenz darüber geben, ob der Kunde das Geschäft mit einem Händler oder einer Privatperson abschließt. Bei irreführender Werbung oder anderen unlauteren Geschäftspraktiken sollen die Verbraucher EU-weiten Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung erhalten.

Halten sich die Unternehmen nicht an die neuen Regeln, drohen Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Die Neuregelung muss nun noch vom Rat der EU-Staaten abgesegnet werden, anschließend muss diese innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Der Beschluss für ein Vermarktungsverbot identischer Produkte scheiterte laut Informationen der Zeit allerdings.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

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Kommentare  

#1 Mike 2019-04-04 18:19
Das schlimmste Problem auf Amazon für uns Händler in der EU, sind das man zB. auf FB 100erte Gruppen findet wo Chinesen, ihre Produkte verschenken und man verpflichtet ist danach wenn man das Produkt erstattet haben will eine 5 Sterne Bewertung geben soll.

Die neue Masche, die Chinesen bieten 3-5 Euro, damit jemand einfach eine Bewertung zu deren Produkt hinterlässt, das der Chinese für Ihn vorher schreibt...

Und das beste zum Ende, amazon tut so also ob Sie das nicht merken... ich meine Chinese bekommt 30 Bewertungen auf ein Produkt in der Woche, ein EU Händler der normal ranken will, bekommt max. 1 in der Woche auf selbes Produkt, und da will man uns sagen sas Amazon das nicht merkt... das hier was nicht stimmen kann...

Mit freundlichen Grüßen
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