Studie

Großteil der Deutschen empfindet die DSGVO als nutzlos

Veröffentlicht: 06.06.2019 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 06.06.2019
Schilder Daumen runter

Mit der Datenschutzgrundverordnung sollte sich für die europäischen Verbraucher vieles bessern, vorallem die Kontrolle über die eigenen Daten. Doch ein Jahr nachdem die DSGVO in Kraft getreten ist, stehen vor allem die deutschen Konsumenten der neuen Regelung noch immer sehr skeptisch gegenüber. Ganze 84 Prozent halten diese für sinnlos und zweifeln, nun tatsächlich mehr Kontrolle zu haben. Das geht aus einer Umfrage des Anbieters von Open-Source-Lösungen SUSE hervor.

Verbreitetes Desinteresse der Verbraucher  

Doch nicht nur wir Deutsche sind skeptisch gegenüber der DSGVO, auch in den Nachbarnländern wird eine positive Veränderung angezweifelt. So glauben in Frankreich beispielsweise nur 24 Prozent an die Sinnhaftigkeit des neuen Gesetzes, in Großbritannien sind es immerhin 34 Prozent. Die Skepsis nach der Wirksamkeit geht nach Angaben der Studieautoren aber auch aus dem mangelnden Interesse der Konsumenten hervor. So interessieren sich mit 54 Prozent nur gut die Hälfte der befragten 2.000 User tatsächlich dafür, wo ihre Daten abgespeichert werden. 68 Prozent haben keine Kenntnisse darüber, wie ihre Daten abgelegt werden.

Die Experten sehen einen großen Mangel beim Willen der Verbraucher darin, „sich näher mit den Informationen, die ein Unternehmen zur Cyber-Sicherheit bereitstellt, beziehungsweise dessen Vergangenheit zu beschäftigen“, wie es auf IT-Business heißt. „Verbraucher tendieren dazu, ausführliche und komplizierte AGBs entweder nur flüchtig oder gar nicht zu lesen. Erfahren sie später dann aus einer anderen Quelle, wie ein Dienst, für den sie sich angemeldet haben, ihre Daten speichert, kann das zu Unzufriedenheit bei den Nutzern führen und für den Anbieter im schlimmsten Fall zum Verlust des Kunden,“, erklärt Achim Gebhardt, EMEA Director Storage bei SUSE. Unternehmen sollten daher klar kommunizieren, wie Daten gespeichert werden, um den Kunden keinen Anlass zur Klage zu geben. „Gerade da die Bürger die DSGVO nicht für besonders effektiv halten, ist es nötig, dass Unternehmen ihre Kunden von der Datensicherheit bei ihren Angeboten überzeugen.“

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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Kommentare  

#3 Andy 2019-06-12 16:52
Alle Gesetze sind nutzlos und überflüssig.

"In einer Welt voller Liebe bedarf es keiner Gesetze." (sinngemäßes Zitat von Hermann Hesse, einer der allergrößten deutschen Dichter und Denker)

Schaut Euch mal heute sachlich kritisch unser geschundenes Vaterland an.

Ca. 25.000 Gesetze/Verordn ungen, etc., mit ca. 82.000.000 Paragraphen, Artikeln u. Absätzen.

Jetzt kommt es: Das BGB schreibt vor, das jeder Bürger diese Gesetze zu kennen hat.


LG

Euer Andy, aus der Zunft der, der von Gesetzen maltretierten Internethändler u.v.a. Menschen weltweit.


Bitte wacht auf meine lieben Landsleute..., wehr Euch legal mit allen Mitteln. Es geht um Alles...
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#2 Ratatosk 2019-06-12 14:44
War auch nur Aktionismus um zu zeigen, daß man den Bürger schützen wolle. Dient nur als Instrument kleine Firmen , Vereine zu kujonieren, da man die IT Giganten, bei denen der Schlüssel liegt, nicht belästigen will. Gerade in D wird der alte Obrigkeitsstaat wiedergebohren, anders in Österreich
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#1 Jens 2019-06-12 14:17
aso - jetzt sind also die Unternehmen schuld daran, dass 50-70% der Verbraucher keinen Sinn in der DSGVO sehen?

Diese selbsternannten "Experten" raten, dass die Unternehmen noch besser informieren sollten und sagen im gleichen Atemzug: „Verbraucher tendieren dazu, ausführliche und komplizierte AGBs entweder nur flüchtig oder gar nicht zu lesen(...)"

Wer den Widerspruch erkennt.. darf Ihn behalten!
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