Gesetz für den fairen Wettbewerb

Abmahnmissbrauch: Bleibt der Regierungsentwurf bestehen?

Veröffentlicht: 01.07.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 02.07.2019
Bundesrat in Berlin

Der Missbrauch des Abmahnwesens soll es nicht leicht haben – dafür steht der Entwurf des neuen Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Im Regierungsentwurf waren zuletzt viele Mechanismen vorgesehen, die denjenigen, die Abmahnungen in erster Linie zur Generierung von Honoraren und anderen sachfremden Zwecken nutzen, auf die Füße fallen sollen. Unter den Punkten, die im Vergleich zur jetzigen gesetzlichen Lage geändert werden sollen, finden sich allerdings auch Einzelheiten, die aus Sicht des Wettbewerbs oder eines Händlers selbst kritisierbar sind (wir berichteten). So werden die Möglichkeiten des einfachen Händlers, gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen, nach dem Entwurf in praktischer Hinsicht merklich eingeschränkt, wohingegen etwa Verbände derartige Einschnitte in einem geringeren Maße hinnehmen müssen sollen. 

Bundesrat gibt Stellungnahme ab

Vergangene Woche, am 28. Juni 2019, hat sich nun der Bundesrat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit dem Entwurf auseinandergesetzt und seine Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben abgegeben. Dem vorangegangen waren Empfehlungen der Ausschüsse, wo die entsprechenden Themen fachlich beraten wurden. Von diesen findet sich allerdings nur ein Teil in der Stellungnahme wieder. „Ein fairer Wettbewerb liegt sowohl im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, als auch der großen Mehrheit der Unternehmen, die sich rechtstreu verhalten“, stellt er im Hinblick auf die Abmahnmissbrauch einschränkenden Maßnahmen des Gesetzentwurfs fest. 

Gleichzeitig hebt er den grundsätzlichen Zweck der Abmahnungen hervor. Als Mittel der Rechtsdurchsetzung sollen sie teure und langwierige Auseinandersetzungen vermeiden und der schnellen und kostengünstigen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen dienen – insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass es in Deutschland keine Aufsichtsbehörde für Verbraucherschutz und zur Sicherung der Lauterkeit im Geschäftsverkehr gebe. 

Missbräuchlichkeit soll in mehr Fällen überprüfbar sein

Für den weiteren Gesetzgebungsprozess bittet der Bundesrat um die Prüfung, ob es für die Transparenz gegenüber Verbrauchern dienlich wäre, neben der geforderten Aufschlüsselung der Zahlungsansprüche auch die genaue Berechnung anzugeben. Dabei wird wohl Bezug auf Abmahnungen genommen, die im Rahmen des Urheberrechts gegenüber Verbrauchern ausgesprochen werden können. 

In einem Punkt wird die Stellungnahme des Bundesrats außerdem konkreter: So liege nach dem jetzigen Regierungsentwurf eine missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen erst dann vor, „wenn anzunehmen ist, dass der Mitbewerber das wirtschaftliche Risiko seines außergerichtlichen und seines gerichtlichen Vorgehens nicht selbst trägt“, so der Bundesrat in seiner Änderungsbegründung. Fälle, in denen ein Mitbewerber seine Ansprüche nur außergerichtlich oder nur gerichtlich geltend macht, oder er den vollen Zug durch den außergerichtlichen und gerichtlichen Weg beschreitet, dabei aber das Risiko teilweise auch selbst trägt, würden damit nicht erfasst. Hier soll es nach Ansehen des Bundesrats zu einer Anpassung kommen, damit auch in den genannten Fällen missbräuchlichen Abmahnungen begegnet werden kann. 

Ausweitung des fliegenden Gerichtsstands?

Außerdem soll geprüft werden, ob der sogenannte fliegende Gerichtsstand auch in Rechtsgebieten wie dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Presse- und Äußerungsrecht und dem Urheberrecht Anwendung finden kann. Eine darüber hinaus vorgeschlagene Anpassung ist nur sprachlich bzw. redaktionell und entfaltet als solche keine inhaltliche Wirkung.

Eine Tatsache, in welcher der Bundesrat offenbar keinen Änderungsbedarf sieht, ist eine Vorgabe zu Autoersatzteilen: Hier soll nach dem Entwurf eine Reparaturklausel in das deutsche Designrecht eingeführt werden, sodass sichtbare, formgebundene Ersatzteile nicht designrechtlich geschützt werden können. Nach Ansicht des Bundesrats würde der Markt hier zu Gunsten der Verbraucher liberalisiert werden –auch für den Handel tun sich so sicherlich neue Möglichkeiten auf. 

Wie sich das Gesetz weiterhin entwickelt, bleibt abzuwarten. Nach der nun erfolgten Stellungnahme des Bundesrats wird über den Entwurf wohl erneut im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bzw. der Regierung diskutiert werden. Aufgrund der Sommerpause in der Politik dürfte dabei wohl nicht allzu schnell mit neuen Ergebnissen zu rechnen sein.

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